Anwalt Erbrecht Ravensburg – Fachanwälte finden!

Rechtsanwalt in Ravensburg
Anwalt Erbrecht Ravensburg (© Manuel Schönfeld - Fotolia.com)

Das Erbrecht ist in der BRD im Grundgesetz verankert. Es ist ein weiter Rechtsbereich, in dem es zu ausgesprochen komplizierten Verhältnissen kommen kann. Nach § 1 BGB beginnt die Rechtsfähigkeit eines Menschen mit der Vollendung der Geburt, mit dem Ableben endet die Rechtsfähigkeit. Ein anderes Rechtssubjekt tritt an die Stelle des Verschiedenen. Das andere Rechtssubjekt wird zum Träger der Pflichten und Rechte, die mit dem Tod des Verstorbenen für diesen erloschen sind. Im Erbrecht wird normiert, wer das Vermögen eines Verstorbenen bekommt und wie das geschieht. Es umfasst Regelungen u.a. zum Erbschein, zur Testamentsvollstreckung, zur Erbausschlagung, zum Pflichtteil, zum Vermächtnis etc. Niedergelegt finden sich die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht in den Paragraphen 1922 bis 2385, 5. Buch Bürgerliches Gesetzbuch. Fragen der Erbschaftsteuer sind im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz geregelt.

Erben und Vererben: Was muss man in Bezug auf die Erbschaft beachten?

Nach § 1937 Bürgerliches Gesetzbuch kann der Erblasser durch eine formbedürftige und einseitige Verfügung von Todes wegen Erben festlegen. Hier in Frage kommen der ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Ravensburg


Erbrecht Testamentserstellung - Ihr letzter Wille in rechtssicherer Form
18.10.2023
Die Erstellung eines Testaments ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen für die Nachlassregelung in Erfüllung gehen. In diesem Rechtstipp möchte ich Sie über die verschiedenen Arten von Testamenten, die erforderliche Form, die sichere Hinterlegung, den Inhalt von Testamenten sowie Vermächtnisse und Auflagen informieren. 1. Testamente - Verschiedene Arten: Es gibt grundsätzlich zwei Hauptarten von Testamenten: das eigenhändige Testament und das öffentliche Testament. Das eigenhändige Testament wird eigenhändig und handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterzeichnet. Das öffentliche Testament wird vor einem Notar oder einem anderen dazu berechtigten Amtsträger errichtet. Welche Form in ... weiter lesen
Erbrecht Erbengemeinschaft - Rechte, Pflichten und Lösungswege
18.10.2023
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben . Dies tritt in der Regel ein, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat oder dieses keine eindeutige Regelung zur Erbfolge enthält. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft werden als Miterben bezeichnet und haben gemeinsam Anspruch auf den Nachlass des Verstorbenen. 1. Verfügen über Nachlassgegenstände: In einer Erbengemeinschaft haben alle Miterben ein Mitberechtigungsrecht an den Nachlassgegenständen. Das bedeutet, dass keiner der Miterben allein über die Vermögenswerte verfügen kann. Grundsätzlich bedarf es der Zustimmung aller Miterben für Verfügungen, wie beispielsweise den Verkauf von Immobilien oder anderen Vermögenswerten. 2. Verwaltung des Nachlasses: Die ... weiter lesen
Erbrecht Erbrecht: Der Pflichtteil
14.10.2023
Der Pflichtteil ist ein wichtiger Aspekt im Erbrecht und betrifft die gesetzlichen Ansprüche von nahen Angehörigen auf einen Mindestanteil am Nachlass, selbst wenn sie im Testament des Verstorbenen nicht bedacht wurden. Rechtsanwalt Fabian Symann , Fachanwalt für Erbrecht, erläutert einige wichtige Informationen zum Pflichtteil: 1. Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil? Der Pflichtteil steht engen Verwandten des Erblassers zu, in der Regel den Kindern und den Eltern, sowie dem Ehepartner beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner.  2. Wie hoch ist der Pflichtteil? Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dies bedeutet, dass ein Pflichtteilsberechtigter Anspruch auf die Hälfte dessen hat, was er im Falle einer gesetzlichen Erbfolge erhalten ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Ravensburg

Fachanwalt Erbrecht Ravensburg
Fachanwalt Erbrecht Ravensburg (© Manuel Schönfeld - Fotolia.com)
... Erbvertrag oder auch ein Testament. Ebenso wie der Erbvertrag so stellt auch das Testament Bestimmungen auf, wie der Nachlass aufgeteilt werden soll. Im Testament hat der Erblasser u.a. die Option neben den Erben auch Ersatzerben, Vorerben, Miterben oder Nacherben zu bestimmen. Der Erblasser kann außerdem zum Beispiel Anordnungen festhalten, welche ein Erbe zu erfüllen hat, um tatsächlich in den Genuss des Erbes zu kommen. Obendrein können auch einzelne Vermögensteile bestimmten Personen zugesprochen werden. Dem Testament sehr ähnlich ist der Erbvertrag. Im Unterschied zum Testament kann ein Erbvertrag nicht alleine verfasst werden. Vielmehr sind stets mind. 2 Personen von Nöten. Er muss überdies von einem Notar beurkundet werden. Aufgrund der unter anderen notariellen Beurkundung kommt dem Erbvertrag im Vergleich zum Testament eine deutlich stärkere Bindungswirkung zu. Liegt kein Testament beziehungsweise auch kein Nottestament oder ein Erbvertrag vor und nimmt der Erblasser keine Erbeinsetzung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die potentiellen Erben sortiert nach einer entsprechend festgesetzten Hierarchie. Meist wünschen die Ehegatten allerdings, dass der überlebende Partner zunächst allein über den Besitz verfügen kann. Ist dies der Fall, dann sollte ein sogenanntes Ehegattentestament niedergelegt werden. In diesem können sich Ehegatten im Falle des Todes als Alleinerbe einsetzen. Zwar hat der Erblasser generell das Recht, sein Vermögen frei zu verteilen, doch findet die Testierfreiheit im Pflichtteilsrecht ihre Grenzen. Denn immer steht nahen Verwandten eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Besitz zu, der sogenannte Pflichtteil. Der Pflichtteil beträgt 50% des gesetzmäßigen Teils des Erbes. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch. Sinn und Zweck des Pflichtteilsrechts besteht darin, dem Pflichtteilsberechtigten wenigstens die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils zu sichern. Pflichtteilsberechtigt sind die folgenden Angehörigen: Eltern, Ehepartner, direkte Nachkommen und deren Abkömmlinge. Es ist indes möglich, auf den Pflichtteil zu verzichten. Der lebzeitige Pflichtteilsverzicht muss in Form eines Notariatsaktes abgegeben werden.

Die Erbausschlagung – weshalb?

Genau wie es möglich ist, auf den Pflichtteil zu verzichten, ist es auch möglich, die Erbschaft auszuschlagen. Ein Erbverzicht ist vor allem dann dringend in Betracht zu ziehen, wenn der Erblasser überschuldet war. Denn ebenso wie Vermögen gehen auch Schulden auf den Erben über. Für den Erben gilt: er haftet für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten gegenüber den Nachlassgläubigern. Daneben kann die Ausschlagung auch persönliche Gründe oder auch erbschaftssteuerliche Gründe haben. Möchte man eine Erbschaft ausschlagen, muss das ausdrücklich beim Nachlassgericht erklärt werden. Die Frist für eine Erbausschlagung beläuft sich in der Regel auf sechs Wochen, nachdem man Kenntnis über die Erbschaft erlangt hat. Handelt es sich bei dem Erben um eine Person unter achtzehn Jahren, dann hat der Sorgeberechtigte über eine etwaige Erbausschlagung zu entscheiden. Doch besteht nicht nur für Erben die Möglichkeit, ein Erbe abzulehnen. Auch Erblasser können Personen vom Erbe ausschließen und diese enterben. Die Enterbung der nahen Angehörigen muss in einem Erbvertrag oder in einem Testament erfolgen. Jedoch erhalten Enterbte dennoch ihren gesetzlichen Pflichtteil. Der Pflichtteil entfällt nur dann, wenn einer Person nachgewiesen werden kann, dass sie erbunwürdig ist. Erbunwürdig ist beispielsweise ein Kind, das dem Erblasser nachweislich nach dem Leben getrachtet hat oder eine schwere Straftat mit Auswirkungen auf den Erblasser verübt hat.

Fragen und Probleme im Erbrecht? Bei einem Fachanwalt zum Erbrecht sind Sie in den allerbesten Händen!

Das Erbrecht ist diffizil und für den Rechtslaien nur schwer zu verstehen. Genau deshalb ist es sowohl Erblassern als auch Erben unbedingt angeraten, rechtzeitig einen Rechtsanwalt im Erbrecht zu konsultieren. In Ravensburg sind einige Rechtsanwaltskanzleien vertreten, die sich auf das Erbrecht spezialisiert haben. Ein Anwalt zum Erbrecht in Ravensburg ist auf der einen Seite die ideale Anlaufstelle, wenn man sich rund um die Themen Erben und Vererben beraten lassen möchte. Er kann als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden und ebenso als Nachlassverwalter oder auch die Nachlasspflegschaft übernehmen. Er kann ferner ein Klärung bei grundsätzlichen Fragestellungen geben wie: was ist der Unterschied zwischen einem Erbschaftsbesitzer und einem Erben? Wie kann ein Erbstreit am besten abgewendet werden? Zum anderen ist ein Rechtsanwalt zum Erbrecht in Ravensburg ein idealer Ansprechpartner, wenn es einen Erbstreit gibt oder eine Testamentsanfechtung vorgenommen werden soll. Und auch wenn es Streit mit einer Erbengemeinschaft gibt, kann der Rechtsanwalt zum Erbrecht in Ravensburg als Mediator tätig werden oder auch aktiv tätig werden, um das Recht seines Klienten durchzusetzen. Darauf hinzuweisen ist, dass es, da es bei Erbschaften nicht selten um größere finanzielle Werte und Beträge geht, angebracht ist, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der sich auf dem Gebiet des Erbrechts spezialisiert hat. Ein Fachanwalt im Erbrecht kann genau mit dem Fachwissen in Theorie und Praxis dienen, das sicherstellt, dass Mandanten bestens beraten und vertreten sind.

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