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Rechtsanwalt Erbteilung - Anwalt für Erbteilung finden!

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Rechtsanwältin für Erbteilung
Marion Eisenmann-Kohl Marion Eisenmann-Kohl, Rechtsanwältin und Notarin
Adresse Icon Rathausplatz 4, 65439
Telefon06145 - 545 82 0 Fax06145 - 545 82 12

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Rechtsanwalt für Erbteilung
Michael Henn Dr. Gaupp & Coll., Rechtsanwälte
Adresse Icon Gerokstrassse 8, 70188 Stuttgart
Telefon+49 (0)711/305893-0 Fax+49 (0)711/305893-11

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Rechtsanwalt für Erbteilung
Prof. (GTU / Georgien) Dr. phil. Stephan Jakob Lang Dr. Lang & Kollegen
Adresse Icon Taunustor 1, 60310 Frankfurt am Main
Telefon069/5050604244 Fax069/5050604150

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Rechtsanwalt für Erbteilung
Bernd Herbertz Rechtsanwälte Andries & Collegen GbR
Adresse Icon Dürerstr. 17, 47799 Krefeld
Telefon02151/583525 Fax0 21 51 / 59 60 36

Rechtsanwalt für Erbteilung
Alois Biebl Biebl, Baumann, Pengler, Thierack
Adresse Icon Lappersdorfer Str. 18, 93059 Regensburg
Telefon0941 / 705510 Fax0941 / 7055130

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Rechtsanwalt für Erbteilung
Christoph S. Müller-Schott Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei MS Müller-Schott
Adresse Icon Möhringer Landstraße 11, 70563 Stuttgart
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Prof. Dr. Wolfgang Burandt LL.M. MBA M.A. (Wales) WIRTSCHAFTSRAT Recht
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Rechtsanwältin für Erbteilung
Dr. Katja Rösch Kanzlei Rösch – Fachkanzlei für Erbrecht, Testamentsvollstreckung und Nachfolge
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Christian Uhrig Rechtsanwälte Buck, Dr. Moewert & Uhrig
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Erbteilung


Testamentserstellung - Ihr letzter Wille in rechtssicherer Form
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(13 Bewertungen)18.10.2023Fabian SymannErbrecht
Herr  Fabian Symann

Die Erstellung eines Testaments ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen für die Nachlassregelung in Erfüllung gehen. In diesem Rechtstipp möchte ich Sie über die verschiedenen Arten von Testamenten, die erforderliche Form, die sichere Hinterlegung, den Inhalt von Testamenten sowie Vermächtnisse und Auflagen informieren. 1. Testamente - Verschiedene Arten: Es gibt grundsätzlich zwei Hauptarten von Testamenten: das eigenhändige Testament und das öffentliche Testament. Das eigenhändige Testament wird eigenhändig und handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterzeichnet. Das öffentliche Testament wird vor einem Notar oder einem anderen dazu berechtigten Amtsträger errichtet. Welche Form in Ihrem...

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Vorerbschaft & Nacherbschaft
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(3 Bewertungen)22.10.2019Kolja SchlechtErbrecht
Herr  Kolja Schlecht

Generationsübergreifende Regelung des Nachlasses Besteht der Wunsch eines Erblassers seine Erbfolge zeitlich gestaffelt und den Nachlass hintereinander mehreren Erben zukommen zu lassen, kann dies in einem Testament oder einem Erbvertrag durch die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft erreicht werden. Die zunächst eingesetzte Person wird für einen bestimmten Zeitraum und/oder bis zu einem vom Erblasser festgelegten Ereignis Vorerbe und die anschließend eingesetzte Person Nacherbe. Solche Ereignisse können zum Beispiel sein: Tod des Vorerben (häufigster Fall) Wiederheirat des überlebenden Ehegatten/Lebenspartners Erreichen der Volljährigkeit oder eines anderen Alters durch den Nacherben Ablauf einer bestimmten Zeitdauer Vorerbe hat den Nachlass zu...

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Erbschaftsausschlagung und Anfechtung bei Irrtum
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(1 Bewertung)02.09.2024Redaktion fachanwalt.deErbrecht
Erbschaftsausschlagung und Anfechtung bei Irrtum

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit einem aktuellen Beschluss entschieden, dass eine Erbschaftsausschlagung angefochten werden kann, selbst wenn der Erbe nicht alle möglichen Informationsquellen über die Zusammensetzung des Nachlasses genutzt hat. Dies gilt insbesondere, wenn der Erbe aufgrund einer Fehlvorstellung von einer Überschuldung ausgegangen ist. ( Az. 21 W 146/23 ) Erbschaftsausschlagung und die Rolle des Irrtums Eine Erbschaftsausschlagung kann unter bestimmten Umständen angefochten werden. Gemäß dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juli 2024 ist dies möglich, wenn ein Erbe seine Ausschlagungserklärung aufgrund eines Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses abgegeben hat (§ 119 BGB). Dies setzt jedoch voraus, dass der Irrtum für die...

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