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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Erschließungsrecht
Baurecht und Architektenrecht Was ist ein Bauherr?
Der Bauherr ist, so die Definition des Baurechts, der wirtschaftlich und rechtlich verantwortliche Auftraggeber, wenn es um die Durchführung eines Bauvorhabens geht. Er bereitet das Bauvorhaben vor, führt es aus oder veranlasst dies, auf eigene oder auch auf fremde Rechnung. Ein Bauherr kann sowohl eine juristische Person als auch eine natürliche Person im Sinne des Gesetzes sein. Bauherren haben eine mannigfaltige Verantwortung Die Verantwortungsbereiche für die ein Bauherr zuständig ist, sind vielfältig. Grundsätzlich bestellt er zum Zwecke der Überwachung, Ausführung und Vorbereitung des anzeigebedürftigen oder genehmigungspflichtigen Bauvorhabens einen Unternehmer oder auch einen Entwurfsverfasser. Dies kommt auf die im jeweiligen Bundesland gültige ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht AUSKUNFT ÜBER DIE HÖHE DER ANRECHENBAREN KOSTEN; HONORARANSPRUCH DES ARCHITEKTEN
05.11.2017
Der Architekt kann von seinem Auftraggeber Auskunft zur Höhe der anrechenbaren Kosten verlangen, wenn er diese nicht ohne dessen Mitwirkung ermitteln kann. Der Auftraggeber hat dem Architekten dann im Rahmen des Zumutbaren sämtliche Auskünfte – auch unter Vorlage von Unterlagen – zu erteilen, die für die Ermittlung der anrechenbaren Kosten erforderlich sind. Es sind aber mehrere Gebäude betroffen und hat der Architekt sein Honorar getrennt zu berechnen, mutet das OLG Stuttgart dem Auftraggeber nicht zu, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen die einzelnen Rechnungen und die dort aufgeführten Arbeiten den unterschiedlichen Auftragsteilen zuzuordnen; zumutbar ist es aber, den Architekten in die entsprechenden Rechnungen, Angebote und keine Einsicht nehmen zu lassen. ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht BAUKOSTENOBERGRENZE
21.10.2017
Die von Bauherren häufig gewünschte, ebenso häufig aber nicht wirksam vereinbarte Baukostenobergrenze birgt beiderseits erhebliche Risiken. Als Schlaglichter hierzu einige Leitsätze: Das Interesse des Bauherren an den Gesamtkosten : Regelmäßig muss ein Architekt den Bauherrn über den zur Sanierung erforderlichen Gesamtaufwand aufklären. Übersteigen die Baukosten die Finanzierungsmöglichkeiten des Bauherren, und kann das bereits begonnene Bauvorhaben deshalb nicht fertiggestellt werden, ist die gesamte bisherige Leistung des Architekten wertlos. Der Bauherr kann dann die gezahlte Vergütung einschließlich angefallener Bereitstellungszinsen zurückverlangen. (OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Dezember 2013 ... weiter lesen
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