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Rechtsanwalt Erschließungsrecht - Anwalt für Erschließungsrecht finden!

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Erschließungsrecht

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Rechtsanwalt für Erschließungsrecht
Justizrat Dieter Kundler Kundler Kirnberger Klein
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Rechtsanwalt für Erschließungsrecht
Jörg Diebow MELCHER MORAT RAe
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Rechtsanwalt für Erschließungsrecht
Marc Massmann Rechtsanwaltssozietät Beckmann & Massmann GbR
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Dr. Reinhard Werner Anwaltskanzlei Dr. Reinhard Werner
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Erschließungsrecht


ZUR AUSFÜHRUNG VON DACHSTUHL-, GAUBEN- UND DÄMMARBEITEN GEHÖREN AUCH DIE ANSCHLÜSSE
11.11.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Der Auftraggeber beauftragt den beklagten Auftragnehmer (AN) mit Zimmerer-, Dachdecker- und Wärmedämmarbeiten am Dach seines Anwesens. In der Folgezeit kommt es zu Feuchte- und Zuglufterscheinungen im Bereich der Dachgauben. Als Ursache für die Mängel ergeben sich mangelhafte Anschlüsse an Fenstern und Gauben. Der AN wendet ein, die Ausbildung der Anschlüsse der Dämmung an Fenstern und Gauben sei von ihm nicht geschuldet.   Die Entscheidung: Gemäß Auslegung des Werkvertrages durch das OLG haben dem AN die Anschlüsse zwischen Dämmung und den Hölzern an Dachstuhl und Gauben oblegen. Dass die übernommene Ausführung der Dachstuhl-, Gauben- und Dämmarbeiten neben diesen Leistungen auch die...

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NEUES BAUVERTRAGSRECHT – VORBEREITUNG DES ARCHITEKTENVERTRAGES – ZIELFINDUNGSPHASE:
01.01.2018Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Das zum 1. Januar 2018 in Kraft tretende neue Bauvertragsrecht regelt erstmals grundlegende rechtliche Bedingungen für Architekten- und Ingenieurverträge.   Der Vorbereitung solcher Verträge dient zum Schutz des potentiellen Auftraggebers die neue Zielfindungsphase , die in § 650 p BGB geregelt ist. Sofern, was in der Praxis aber eher selten sein wird, die Planungs- und Überwachungsziele zu Beginn der Vertragsverhandlungen noch nicht feststehen, ist durch den Planer zunächst eine Planungsgrundlage zur Ermittlung dieser Ziele (Zielfindung, in Anspielung auf die Regelungen der HOAI als „ Leistungsphase 0 “ bezeichnet) gemeinsam mit einer Kosteneinschätzung vorzulegen. Der Gesetzgeber hat mit der Regelung die Fälle im Blick, in denen beispielsweise der Zweck...

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Gewährleistung und Verjährung bei verdeckten Baumängeln
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(44 Bewertungen)23.01.2017Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
Gewährleistung und Verjährung bei verdeckten Baumängeln

Für Bauherrn ist es ärgerlich, wenn sie einen Baumangel erst nach längerer Zeit bemerken. Denn hier muss er damit rechnen, dass er den Bauunternehmer wegen Verjährung nicht mehr im Rahmen der Gewährleistung in Anspruch nehmen kann. Unter Umständen kann der Bauherr aber hier den Bauunternehmer doch länger in Haftung nehmen. Wann dies der Fall ist, erfahren Sie in diesem Beitrag. Häufig fallen Baumängel nicht auf den ersten Blick auf. Ein typisches Beispiel ist etwa, wenn ein Grundstückseigentümer von einer Baufirma ein Eigenheim errichten lässt. Nach der Fertigstellung schaut sich der Bauherr bei der Abnahme genau um. Alles macht einen tadellosen Eindruck. 7 Jahre später kommt dann die böse Überraschung. Es kommt aufgrund eines verdeckten Baumangels zu...

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