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Rechtsanwalt GEZDas EU-Recht, auch Europarecht genannt, umfasst sämtliche gesetzlichen Regelungen, die das überstaatliche Recht in Europa betreffen und in irgendeiner Art und Weise miteinander verbunden sind. Die einzelnen Mitgliedsstaaten haben ihre Hoheitsrechte teils auf die Europäische Union (EU) übertragen, wodurch die Regelungen des EU-Rechts Vorrang vor den Vorschriften des jeweiligen nationalen Rechts genießen. Hierdurch ist das Europarecht für alle Mitgliedsstaaten bindend und auch wenn es gegen nationales Verfassungsrecht verstößt, müssen sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft an das EU-Recht halten. Das Europarecht zählt zum Gebiet des öffentlichen Rechts, Rechtsfragen zum Thema EU-Recht können deshalb z.B. von einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht beantwortet werden, der seinen Schwerpunkt auf das Europarecht gelegt hat.
Rechtssystematik
Der sehr umfangreiche Bereich des EU-Rechts im engeren Sinne lässt sich in zwei Teilbereiche untergliedern: Einerseits in das sogenannte primäre Gemeinschaftsrecht. Es umfasst alle Verträge, die zwischen den Mitgliedssaaten abgeschlossen wurden. Das sekundäre Gemeinschaftsrecht enthält vor allem Verordnungen und Richtlinien, die auf der Basis des Primärrechts erlassen worden sind. Mit dem EU-Recht im weiteren Sinne werden weitere Formen der Zusammenarbeit in Europa erfasst wie zum Beispiel die Europäische Menschenrechtskonvention. Eine europäische Verfassung existiert im EU-Recht nicht.
Primäres Gemeinschaftsrecht
Das primäre Gemeinschaftsrecht umfasst neben den Gründungsverträgen sämtliche Rechtsgrundlagen der Europäischen Gemeinschaft sowie zahlreiche Vorschriften zur Regelung der Zusammenarbeit der einzelnen Mitgliedsstaaten. Das Primärrecht selbst lässt sich in das geschriebene Primärrecht (Bsp. Wirtschaftsverfassung) und das ungeschriebene Primärrecht (Bsp. allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts) unterteilen.
Sekundäres Gemeinschaftsrecht
Das sekundäre Gemeinschaftsrecht beinhaltet sämtliche Rechtsakte, die von den Organen der Europäischen Gemeinschaften beschlossen wurden. Das Sekundärrecht wird stets auf der Basis des primären Gemeinschaftsrechts erlassen und entfaltet seine Wirkung für die einzelnen Mitgliedsstaaten direkt oder indirekt durch die Umsetzung im jeweiligen nationalen Recht. Zum sekundären Gemeinschaftsrecht gehören Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse sowie Empfehlungen und Stellungnahmen.
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Anwalt Verwaltungsrecht StuttgartMünchen (jur). Ein Arzt ist bei einem unter Hypnose und gegen den Willen einer Frau durchgeführten Schwangerschaftsabbruch unwürdig zur Ausübung des ärztlichen Berufs. Der Widerruf der Approbation ist in solch einem Fall „zwingend“ vorgesehen, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 26. Oktober 2023 (Az.: 21 ZB 20.2575). Nur weil der Arzt sich bereits im fortgeschrittenen Alter befindet, könne er deshalb nicht die Wiedererteilung seiner Approbation verlangen, so die Münchener Richter. Geklagt hatte ein niedergelassener Allgemeinarzt aus Oberbayern, der 2014 eine Patientin wegen eines vermuteten Burnouts unter anderem mit einer Hypnosetherapie behandelt hatte. Zwischen ihm und der Frau entwickelte sich eine Liebesbeziehung. Als die Frau ihm im...
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Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Az. 8 L 2909/25.F ) hat einen Eilantrag gegen den IRONMAN Frankfurt abgelehnt. Ein Anwohner wollte Auflagen wegen Lärmbelästigung erreichen – ohne Erfolg. Hintergrund: Anwohner fordert Auflagen für Sportevent Ein Anwohner des Untermainkai in Frankfurt hatte beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main einen Eilantrag gestellt. Er verlangte von der Stadt Frankfurt ein sofortiges Einschreiten gegen die Lärmbelastung durch den für Sonntag angesetzten IRONMAN Frankfurt. Konkret forderte der Antragsteller zusätzliche Auflagen zur bestehenden Genehmigung für die Sportveranstaltung. Diese sollten unter anderem Dezibel-Höchstgrenzen enthalten und die Einrichtung einer rund um die Uhr erreichbaren Hotline für Betroffene sicherstellen. Die Maßnahme sollte dem Schutz vor...
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München (jur). Ehrenamtliche Feuerwehrleute in Bayern müssen von der Kommune übernommene Führerscheinkosten nicht zurückzahlen. Das Bayerische Feuerwehrgesetz sieht solch einen Rückgriff auf die Freiwilligen Feuerwehrleute nicht vor, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München in einem am Dienstag, 26. Mai 2015, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 4 BV 13.2391). Im konkreten Fall hatte ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Gößweinstein im Landkreis Forchheim nördlich von Nürnberg von der Gemeinde die Kosten für einen Lkw-Führerschein erstattet bekommen. Gleichzeitig hatte der ehrenamtliche Feuerwehrmann erklärt, für mindestens zehn Jahre für Einsätze, Ausbildung und Übungen als Lkw-Fahrer zur Verfügung zu stehen....
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