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Leipzig (jur). Das Aufenthaltsrecht eines ausländischen Elternteils eines deutschen Kindes hängt nach dessen Volljährigkeit von der Lebensgemeinschaft mit dem Kind ab. Bei einer Ehe mit einer oder einem Deutschen endet der gesetzliche Aufenthaltsanspruch ein Jahr nach Auflösung der Lebensgemeinschaft, urteilte am Dienstag, 11. Oktober 2022, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 1 C 49.21). Es wies damit einen Algerier ab. Dessen Aufenthalt hängt danach von einer Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde ab. Der Mann war seit 1992 mehrfach nach Deutschland eingereist und hatte jeweils erfolglos Asylanträge gestellt. Zuletzt wurde er ab 1998 geduldet, weil er keine gültigen Reispapiere hatte. 2001 wurde er Vater, das Sorgerecht wurde alleine der deutschen Mutter übertragen. 2004 heiratete er eine andere...
weiter lesenLeipzig. Von der Wahl in Integrationsbeiräte eines Landkreises dürfen geduldete Ausländer nicht ausgeschlossen werden. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat am Dienstag, den 29. November 2022 (Az.: 8 CN 1.22) entschieden, dass es gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt, wenn nur Personen mit Migrationshintergrund mit gesichertem Aufenthaltsrecht in Deutschland wählbar sind. Der Integrationsbeirat bzw. Ausländerbeirat hat zum Ziel, auf kommunaler Ebene die Behörden in Fragen der Integrationspolitik zu beraten und die stellt die politische Interessenvertretung der ausländischen Bevölkerung dar. Ihre Aufgaben und Rechte sind in den jeweiligen Gemeindeordnungen der Bundesländer geregelt. Wahlberechtigt sind in der Regel volljährige Ausländer und Deutsche, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch...
weiter lesenLuxemburg (jur). Minderjährige können auch dann in Deutschland einen Asylantrag stellen, wenn ihre Eltern bereits in einem EU-Staat Schutz gefunden haben. Im konkreten Fall darf daher Deutschland ein hier geborenes Kind nicht an Polen verweisen, wie am Montag, 1. August 2022, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied (Az.: C-720/20). Polen sei nur dann zuständig, wenn die Eltern dies ausdrücklich wünschen. Damit muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Asylantrag eines 2015 in Deutschland geborenen Mädchens prüfen. Ihre Eltern und Geschwister sind russische Staatsangehörige tschetschenischer Herkunft und hatten bereits in Polen Schutz gefunden. Die Familie war dann illegal über die Grenze nach Deutschland gekommen. Hier gebar die Mutter dann ein weiteres Kind. Danach beantragte die...
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