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Leipzig (jur). Bei der Prüfung der Identität eines Asylsuchenden darf bei fehlenden Passpapieren das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht pauschal die Mobiltelefondaten auslesen. Gibt es andere Dokumente und Anhaltspunkte, die die Identität und Staatsangehörigkeit einer Person aufzeigen, sind zuerst diese und nicht die Handydaten zu berücksichtigen, urteilte am Donnerstag, 16. Februar 2023, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 1 C 19.21). Im konkreten Rechtsstreit ging es um eine Asylsuchende, die 2019 nach Deutschland kam und einen Asylantrag stellt. Sie gab an, aus Afghanistan zu stammen. Über einen gültigen Pass oder Passersatzpapiere verfügte sie nicht. Allerdings legte sie eine sogenannte Tazkira, ein afghanisches Ausweisdokument ohne biometrische Daten, sowie eine Heiratsurkunde...
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Frankfurt/Main (jur). Homosexuelle in Algerien werden wegen ihrer sexuellen Orientierung faktisch nicht angeklagt. Auch wenn Homosexualität dort strafbar ist, gibt es kein „real risk“ für eine Anklage, entschied das Verwaltungsgericht in einem am 23. August 2022 zugestellten Urteil (Az.: 3 K 469/21.F.A.). Nur wenn zu dem homosexuellen Verhalten ein zusätzliches Merkmal hinzukomme, könne dies zu einer Strafverfolgung führen. Im Streitfall hatte der homosexuelle algerische Kläger bereits als Minderjähriger mehrfach erfolglos in Deutschland Asyl beantragt. 1998 wurde er nach Algerien abgeschoben. Nach seiner erneuten Einreise in das Bundesgebiet im Februar 2019 wurde sein Asylantrag wiederum abgelehnt. Im November 2020 stellte er einen Folgeantrag und verwies darauf, dass in den letzten Monaten in Algerien...
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Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) hat entschieden, dass Asylbewerberleistungen bei fehlender Mitwirkung an der Passbeschaffung gekürzt werden können (Beschluss vom 08.11.2024, L 20 AY 16/24 B ER ). Mitwirkungspflicht und Leistungskürzung Die Antragstellerin, eine aus Guinea stammende Frau, lebt seit 2009 in Deutschland. Nachdem ihr Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde, ist sie zur Ausreise verpflichtet, doch ihre Abschiebung konnte wegen fehlender Reisedokumente nicht vollzogen werden. Die Antragstellerin erhält trotz ihrer Ausreisepflicht Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und wohnt in einer Gemeinschaftsunterkunft. Im Jahr 2024 kürzte die zuständige Behörde ihre Leistungen aufgrund unzureichender Mitwirkung bei der Passbeschaffung auf den Grundbedarf wie...
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