Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Im Rahmen einer Unternehmensnachfolge sind immer zwei Aspekte zu berücksichtigen: Gegenüber den Mitgesellschaftern treten die gesellschaftsrechtlichen Wirkungen gem. den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ein, sofern nicht der Gesellschaftsvertrag konkrete Regelungen enthält. Gegenüber den Erben tritt die gesetzliche Erbfolge ein, sofern nicht letztwillige Verfügungen mittels Testament oder Erbvertrag verfasst wurden. Da Gesellschaftsrecht stets dem Erbrecht vorgeht, sind Testament oder Erbvertrag stets an den Regelungen des Gesellschaftsvertrages auszurichten, auf den sich die Unternehmensbeteiligung bezieht. Die Wirkung eines Testaments oder Erbvertrages von Unternehmern und Inhabern von Gesellschaftsanteilen findet stets ihre Grenze in den bestehenden...
weiter lesenLuxemburg. Ein wettbewerbswidriges Verhalten kann in zwei verschiedenen Ländern und nach verschiedenen Rechtsgrundlagen sogar in einem Land von zwei Behörden getrennt verfolgt werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Dienstag, den 22. März 2022, entschieden, dass beides nicht gegen das Verbot der Doppelbestrafung für ein und dieselbe Tat verstoße (Az.: C-151/20 und C-117/20). Der erste Fall betraf die deutschen Zuckerhersteller Nordzucker und Südzucker, die in einem Telefongespräch Kartellabsprachen getroffen hatten. Dafür verhängte das Bundeskartellamt gegen Südzucker eine Geldbuße von 195,5 Millionen Euro. Auf Basis desselben Telefongesprächs geht auch die österreichische Wettbewerbsbehörde gegen beide Unternehmen vor. Sie plant, gegen Südzucker ebenfalls eine Kartellstrafe zu verhängen....
weiter lesen1. Einführung Aufgrund diverser Haftungsrisiken eines GmbH-Geschäftsführers (in diesem Zusammenhang verweise ich auf die Beiträge " Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers und Maßnahmen zu deren Einschränkung " und " 6 Haftungsfallen, die jeder Unternehmer und Geschäftsführer kennen muss ") ist die Entlastung für ein vergangenes Wirtschaftsjahr/Kalenderjahr ein wesentliches Ziel und eine wesentliche Intention eines jeden Geschäftsführers ggü. den Gesellschaftern. Obwohl es keine gesetzliche Vorschrift darüber gibt, wann und ob überhaupt ein Geschäftsführer entlastet werden sollte, ist es in der Unternehmenspraxis üblich, dass die Geschäftsleitung einer GmbH entlastet wird, wenn es bzgl. des durchlaufenen...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.