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Berlin (jur). Ohne eine wirksame Preiserhöhung oder einen höheren Verbrauch dürfen Stromversorger von ihren Kundinnen und Kunden keine höheren monatlichen Abschläge verlangen. Das hat das Landgericht Berlin in einem vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erstrittenen und am Mittwoch, 5. Oktober 2022, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 52 O 117/22). Im konkreten Fall hatten die Verbraucherschützer den Berliner Stromversorger EnStroGa AG abgemahnt. Anlass waren Schreiben des Unternehmens an zwei Kunden, in denen diese über höhere monatliche Stromabschlagszahlungen informiert wurden. Danach sollten die Verbraucher wegen der höheren Beschaffungskosten am Stromenergiemarkt statt eines bisherigen Abschlags von monatlich 60 Euro ab November 2021 insgesamt 84 Euro beziehungsweise 90 Euro zahlen. Von der...
weiter lesenKarlsruhe, 25. Juli 2024 – Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Unternehmen bei der Werbung mit durchschnittlichen Sternebewertungen nicht verpflichtet sind, eine detaillierte Aufgliederung nach Sterneklassen vorzunehmen. Wichtiger sind die Gesamtzahl und der Zeitraum der zugrunde liegenden Bewertungen (Urteil vom 25. Juli 2024 - I ZR 143/23). Hintergrund des Falls Die Klägerin, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs , verklagte ein Unternehmen, das Immobilienmakler vermittelt, wegen unlauterer Werbung. Das Unternehmen hatte auf seiner Webseite mit durchschnittlichen Sternebewertungen geworben, ohne die Gesamtzahl der Bewertungen, den Zeitraum der berücksichtigten Bewertungen und eine Aufgliederung nach Sterneklassen anzugeben. Die Klägerin forderte die Unterlassung dieser Werbung sowie die...
weiter lesenKarlsruhe (jur). Marken, die nur gering von einem beschreibenden Wort abweichen oder dieses klanglich umschreiben, genießen nur einen geringen Schutz. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit einem am Mittwoch, 8. August 2012, veröffentlichten Urteil bekräftigt (Az.: I ZR 100/10). Im Streitfall klagte die Massageöl-Marke „pjur“ gegen einen Wettbewerber, der Massageöle unter der Bezeichnung „pure“ anbietet. Hintergrund des Streits ist der Grundsatz, beschreibende Begriffe nicht als Marke zuzulassen. Anbieter sollen es Wettbewerbern nicht verbieten können, ihre Waren oder Dienstleistungen zu beschreiben. Wie nun der BGH feststellt, hat auch das englische Wort „pure“ für deutsch „rein, sauber, unvermischt“ einen solchen beschreibenden...
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