Das Organisationsrecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsnormen bezüglich der Erstellung, dem Aufbau und der Organisation arbeitsteiliger Handlungssysteme. Rechtliche Regelungen des Organisationsrechts finden sich sowohl im Bereich des Privatrechts als auch auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Bei Letzterem wird insbesondere zwischen dem Staatsorganisationsrecht, dem Verwaltungsorganisationsrecht und dem Gerichtsorganisationsgesetz unterschieden. Organisationsrechtliche Vorschriften des Privatrechts sind insbesondere im Handelsgesetzbuch und im Betriebsverfassungsgesetz verankert.
Privatrechtliches Organisationsrecht
Auf dem Gebiet des Privatrechts sind organisationsrechtliche Regelungen überwiegend in Bezug auf Gesellschaften und Körperschaften zu finden, welche ihre interne Struktur und die Ausführung von notwendigen Prozessen regulieren müssen. Aufgrund der enormen Vielzahl an Erscheinungsformen und der differenzierten Gestaltungsmöglichkeiten umfasst das privatrechtliche Organisationsrecht zahlreiche Gesetze wie etwa das Aktiengesetz oder das Mutterschutzgesetz.
Staatsorganisationsrecht
Das Staatsorganisationsrecht ist ein Teil des Staatsrechts und stellt neben den Grundrechten die zweite Säule der Verfassung dar. Das Rechtsgebiet beinhaltet sämtliche Regelungen für den Aufbau und die Funktionsweise von Staatsorganen. Die bedeutendsten Regelungswerke sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnung des deutschen Bundestags, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und das Abgeordnetengesetz. Auch die Gesetze des Wahlrechts wie etwa das Bundeswahlgesetz oder die Bundeswahlordnung werden dem Staatsorganisationsrecht zugeordnet.
Verwaltungsorganisationsrecht
Das Verwaltungsorganisationsrecht regelt den Aufbau und die Funktionsweise von Behörden, die die Organe des Staates darstellen. Neben dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes existiert eine Vielzahl landesrechtlicher Vorschriften der einzelnen Bundesländer. Die zahlreichen Vorschriften des Verwaltungsorganisationsrechts gleichen sich bis auf wenige Ausnahmen. Vor allem wenn es um Fragen hinsichtlich der Verwaltungsorganisation geht, erfolgt Rechtsberatung im besten Fall durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht – im Falle des privaten Organisationsrechts durch einen Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
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