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Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass ein Pedelec nur unter besonderen Voraussetzungen ein Kraftfahrzeug ist. Im Regelfall handelt es sich nicht um ein Kraftfahrzeug. Es hat einer Pedelec-Fahrerin vollen Schadensersatz zugesprochen. Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Pedelec-Fahrerin (Klägerin) war auf die vom Beklagten befahrene Straße aufgefahren. Durch einen vorausfahrenden PKW, der den Seitenabstand nicht einhielt, geriet sie ins Straucheln und wurde vom PKW des Beklagten erfasst. Der Beklagte hielt seinerseits – vermutlich – den gebotenen Seitenabstand nicht ein. Der Fall gab dem OLG Zweibrücken noch einmal Anlass zunächst klarzustellen, dass ein Pedelec kein Kraftfahrzeug ist. Im Gegensatz zu einem zulassungspflichtigen E-Bike gibt es bei einem Pedelec...
weiter lesenNachdem es bei der Musterfeststellungsklage gegen VW nun doch zu einem Vergleich gekommen ist, stellen sich viele die Frage, ob sie die angebotene Einmalzahlung annehmen sollen. Welche Vor- und Nachteile das Vergleichsangebot von VW hat, erfahren Sie im Folgenden. VW bietet rund 260.000 Teilnehmern der Musterfeststellungsklage eine Einmalzahlung zwischen 1.350 und 6.257 Euro an. Wie hoch genau die einzelnen Zahlungen ausfallen, hängt vom jeweiligen Fahrzeugtyp ab und wird von Volkswagen ab dem 20.03.2020 bekanntgegeben. Diejenigen, die ein solches Angebot erhalten, müssen sich dann bis zum 20.04.2020 entscheiden, ob sie dieses auch annehmen wollen. Wer sich gegen das Angebot entscheidet, hat danach ein halbes Jahr lang Zeit, noch eigenständig gerichtlich gegen VW vorzugehen. Die Vorteile Für...
weiter lesenGerade in Großstädten gibt es häufig Streit um Parkplätze. Gilt hier das Recht des Schnelleren? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber. Immer wieder kommt es zu der Situation, dass Autofahrer einen Parkplatz ausfindig machen. Sie fahren aber nicht direkt hinein, weil sie nicht rückwärts wieder herausfahren möchten. Vielmehr wenden Sie, um beim Herausfahren eine gute Sicht zu haben. Doch daraus wird nichts. Ein anderer Autofahrer schnappt ihm die Parklücke weg, in dem er einfach hineinfährt. Doch ist so etwas überhaupt erlaubt? Eine solche Aktion ist rechtlich bedenklich. Denn aus der Vorschrift von § 12 Abs. 5 StVO ergibt sich, dass derjenige Autofahrer ein Recht auf die Parklücke hat, der sie zuerst erreicht hat. Erreicht bedeutet nicht, dass er sich bereits in...
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