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Leipzig (jur). Kraftfahrzeuge, die im absoluten Halteverbot an einem ausgeschilderten Taxistand stehen, dürfen sofort abgeschleppt werden. Bestimmte Wartezeiten sind dann nicht zu beachten, urteilte am Mittwoch, 9. April 2014, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 3 C 5.13). Danach muss ein Reisebusunternehmer die Rechnung eines Abschleppdienstes in Höhe von 513 Euro bezahlen. Er hatte an einem Juliabend 2011 seinen Bus im absoluten Halteverbot an einem Taxistand in Frankfurt-Sachsenhausen abgestellt. Ein Hilfspolizist der Stadt entdeckte ihn dort um 19.30 Uhr. Er gab sich noch alle Mühe, den Fahrer zu finden. Er suchte in der näheren Umgebung nach ihm und wählte vergeblich eine im Reisebus ausgelegte Mobilfunknummer an. Als all dies ohne Erfolg blieb, bestellte der Hilfspolizist ein...
weiter lesenAb Oktober 2024 treten neue Regeln für Winterreifen in Kraft. Das auf den Reifen angebrachte „Alpine-Symbol“ wird zur Pflicht und herkömmliche M+S-Reifen sind nicht mehr erlaubt. Diese Änderungen bezüglich der Winterreifenpflicht 2024 sollen die Verkehrssicherheit erheblich erhöhen und erfordern eine rechtzeitige Anpassung der Fahrzeugbereifung. Winterreifenpflicht 2024: Alpine-Symbol wird Pflicht Mit Beginn der Winterreifenpflicht 2024 ab 1. Oktober dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen verwendet werden, die das Alpine-Symbol tragen. Das Symbol zeigt ein dreigezacktes Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke in der Mitte. So gekennzeichnete Reifen garantieren eine ausreichende Wintertauglichkeit. Die bisher übliche M+S(Matsch und Schnee) Kennzeichnung...
weiter lesenBerlin (jur). Hartnäckige Falschparker müssen unter Umständen ihr Auto für längere Zeit stehenlassen. Denn liegen zahlreiche und immer wiederkehrende Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr vor, kann auch dies den Führerschein kosten, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstag, 13. September 2012, bekanntgegebenen Eilbeschluss (Az.: VG 4 L 271.12). Im Streitfall wurden mit zwei Fahrzeugen eines Berliners zwischen November 2010 und Juni 2012 insgesamt 144 Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen. 127 Parkverstöße und 17 Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden von den Behörden registriert. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zog daraufhin den Führerschein des Mannes ein. Dieser hielt die Maßnahme für vollkommen...
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