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Mit dem Verkehrsrecht ist wohl schon jeder einmal in Berührung gekommen. Sei es als Fahrradfahrer, als Fußgänger, als Kraftradfahrer oder als PKW-Fahrer. Das Verkehrsrecht definiert die Regeln und Vorschriften bei einer örtlichen Veränderung von Gütern und Personen auf öffentlichen Straßen. Geregelt findet sich das Verkehrsrecht in Deutschland in einer großen Anzahl an Vorschriften und Gesetzen. Von tragender Bedeutung sind dabei die FeV, die StVO und die Straßenverkehrszulassungsordnung.

Fast jeder kollidiert irgendwann mit dem Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist dabei kein klassischer Rechtsbereich, sondern setzt sich aus verschiedenen Teilbereichen zusammen. Dazu zählen das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, das Verkehrsverwaltungsrecht, das Verkehrsstrafrecht und das Versicherungsrecht. Eine der häufigsten Anlässe, in denen man als Bürger mit dem Verkehrsrecht kollidiert, ist eine Unfallsituation. Mit Unfall ist damit nicht nur ein allgemeiner Autounfall gemeint wie ein Parkunfall oder auch ein Wildunfall oder eine Massenkarambolage, wie sie sich zum Beispiel bei widrigen Sichtverhältnissen auf der Autobahn ereignet. Auch wenn man zu Fuß im Straßenverkehr unterwegs ist, kann es zu einem Unfall kommen. Genauso mit dem Rad oder mit dem Kraftrad. Ist es zu einem Unfall gekommen, dann sind die daraus resultierenden Konsequenzen oft groß. Der Unfallhergang muss offen gelegt werden, ein Unfallbericht muss geschrieben werden, die exakten Unfallschäden sind zu bewerten. Oftmals sind dafür aufwendige Unfallgutachten von Nöten. Wie sieht es mit dem eigenen PKW aus? Liegt ein Totalschaden vor oder ist nur der Wert gemindert? Wer bezahlt für das Abschleppen? Sind Personen zu Schaden gekommen? Muss Schmerzensgeld bezahlt werden zum Beispiel aufgrund eines Schleudertraumas? Was oft nicht bedacht wird: man muss sogar gar nicht unbedingt direkt in das Unfallgeschehen verwickelt sein, um mit Folgen rechnen zu müssen. Auch eine unterlassene Hilfeleistung oder das Blockieren der Rettungsgasse kann zu rechtlichen Problemen führen. Und auch Schaulustige sind heutzutage nicht mehr vor einer Strafe sicher.

Bußgelder, Bußgeldkatalog und die rechtliche Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten

An einem Unfall beteiligt zu sein ist allerdings nur eine von mehreren Möglichkeiten, wann man mit dem Verkehrsrecht in Kontakt kommen kann. Noch häufiger sind es Verkehrsordnungswidrigkeiten, die dazu führen, dass man mit dem Verkehrsrecht in Konflikt gerät. Die meisten kleinen Verstöße im Straßenverkehr werden als Ordnungswidrigkeit bewertet und sind mit einem Bußgeld belegt. Die Höhe des Bußgeldes ist im Bußgeldkatalog festgelegt. Hat man z.B. sein Fahrzeug im eingeschränkten Halteverbot abgestellt oder die zulässige Parkdauer überschritten, erhält man hierfür einen Strafzettel, der umgangssprachlich auch Knöllchen genannt wird. Das Knöllchen kann bis zu 65 € betragen. Eventuell können noch zusätzliche Kosten durch eine erforderliche Abschleppung des Fahrzeugs hinzukommen. Hat man zum Beispiel eine Gefährdung des Straßenverkehrs begangen, eine Nötigung im Straßenverkehr oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen, dann wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Handelt es sich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, erhält man bis zu einer Überschreitung von bis 20 km/h (innerorts sowie außerorts) lediglich einen Bußgeldbescheid, in dem eine Geldstrafe eingefordert wird. Ging die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h hinaus, dann bekommt man neben dem Bußgeld auch noch Punkte im Verkehrszentralregister. In der Alltagssprache werden diese auch als Flensburger Punkte bezeichnet. Verstößt man während der Führerschein Probezeit gegen das Verkehrsrecht, dann sind die Konsequenzen deutlich schwerwiegender. So kann zum Beispiel die Probezeit verlängert werden, man kann verpflichtet werden an speziellen Kursen teilzunehmen oder man verliert die Fahrerlaubnis sogar vollständig. Auch wer ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führt, muss mit gravierenden Folgen rechnen. Wie hoch bei einer Fahruntüchtigkeit das Bußgeld ausfällt und wie viele Punkte in Flensburg drohen, das hängt von der Blutalkoholkonzentration, sprich der Promillehöhe ab. Neben Flensburger Punkten und einer Geldstrafe kann es bei Alkohol am Steuer auch zum Führerscheinentzug oder zu einem Fahrverbot kommen. Auch die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung liegt im Bereich des Möglichen.

Bei Rechtsproblemen im Verkehrsrecht sollte in jedem Fall ein Rechtsanwalt zum Verkehrsrecht kontaktiert werden

Für einen großen Teil der Bürger ist es heutzutage lebenswichtig, ein Fahrzeug führen zu dürfen. Verliert man die Fahrerlaubnis aufgrund eines Verkehrsdelikts, kann das für das persönliche und berufliche Leben oft schlimme Konsequenzen haben. Und auch Geldstrafen können sich auf die persönliche Finanzsituation durchaus einschneidend auswirken. Aus diesem Grund sollte man sich bei Problemen im Verkehrsrecht umgehend an einen Rechtsanwalt in Weiterstadt für Verkehrsrecht wenden. Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin aus Weiterstadt im Verkehrsrecht ist dabei nicht nur der richtige Ansprechpartner, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Der Anwalt aus Weiterstadt für Verkehrsrecht kann auch z.B. darüber Auskunft geben, ob man Schmerzensgeld geltend machen kann und in welcher Höhe dieses sich bewegt. Das gleiche gilt für Schadenersatz. Der Rechtsanwalt kann auch über die Rechtslage bezüglich des Einsatzes einer Dashcam aufklären und darüber informieren, ob die Option besteht, diese als Beweismittel zu nutzen. Vor allem wenn sich ein verkehrsrechtliches Problem komplexer gestaltet und vielleicht sogar eine Gefängnisstrafe im Bereich des Möglichen ist, sollte man sich von Anfang an an einen Fachanwalt zum Verkehrsrecht aus Weiterstadt wenden. Fälle, in denen es ohne Zweifel eine weise Entscheidung ist, umgehend einen Fachanwalt im Verkehrsrecht zu kontaktieren, sind z.B. eine Klage wegen Fahrerflucht, fahrlässiger Tötung oder der Vorwurf einer unterlassenen Hilfeleistung. Auch wenn die Beschuldigung vorliegt, einen Kennzeichenmissbrauch verübt zu haben, ist ein Fachanwalt der beste Ansprechpartner. Denn Kennzeichenmissbrauch kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr führen. Der Verkehrsanwalt wird seinen Mandanten nicht nur ausführlich über die Rechtslage informieren und den Schriftverkehr mit dem Gegner führen. Er wird auch die gerichtliche Vertretung übernehmen. Ein Fachanwalt hat im Rechtsbereich Verkehrsrecht eine Zusatzqualifikation absolviert. D.h., er verfügt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis über ein außerordentliches Fachwissen in sämtlichen Belangen, die das Verkehrsrecht betreffen. Hiervon wird der Mandant profitieren. So wird der Anwalt im Idealfall eine Gefängnisstrafe vermeiden, ein verhängtes Bußgeld minimieren oder auch ein Fahrverbot umgehen können.


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