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Das Verkehrsrecht tangiert jeden Bürger, der sich im Straßenverkehr bewegt. Sei es als Radfahrer, als Fußgänger, als Kraftradfahrer oder als PKW-Fahrer. Das Verkehrsrecht definiert die Vorschriften und Regeln bei einer örtlichen Veränderung von Personen und Gütern auf öffentlichen Straßen. Normiert findet sich das Verkehrsrecht in Deutschland in einer großen Anzahl an Vorschriften und Gesetzen. Von höchster Relevanz sind hierbei die StVO, die FeV und die Straßenverkehrszulassungsordnung.

Nicht nur Autofahrer betrifft das Verkehrsrecht

Es handelt sich beim Verkehrsrecht dabei nicht um ein klassisches Rechtsgebiet. Vielmehr setzt es sich aus diversen Teilbereichen zusammen. Hierzu gehören das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrsverwaltungsrecht und das Versicherungsrecht. Eine der häufigsten Anlässe, in denen man als Bürger mit dem Verkehrsrecht in Berührung kommt, ist eine Unfallsituation. Hierzu zählen nicht nur Autounfälle wie ein Auffahrunfall, ein Parkunfall, ein Wildunfall oder ein Unfall auf der Autobahn wie eine Massenkarambolage. Auch als Fußgänger kann man in einen Autounfall, Radunfall oder in einen Motorradunfall involviert sein. Ist ein Unfall geschehen, dann sind die Konsequenzen nicht selten weitreichend. Nicht nur, wie es zum Unfall gekommen ist, muss offen gelegt werden. Es muss ein Unfallbericht verfasst werden und ferner müssen auch die Unfallschäden exakt bewertet werden. In nicht wenigen Fällen müssen hierfür detaillierte und aufwendige Unfallgutachten verfasst werden. Wie sieht es mit dem eigenen PKW aus? Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor oder ist nur der Wert gemindert? Wer übernimmt etwaige Abschleppkosten? Sind Menschen zu Schaden gekommen? Muss Schmerzensgeld gezahlt werden zum Beispiel aufgrund von Knochenbrüchen? Bei einem Unfall können sich sogar dann rechtliche Probleme ergeben, wenn man gar nicht direkt beteiligt ist. So sind heute Schaulustige zum Beispiel nicht mehr sicher vor einer rechtlichen Verfolgung. Ferner verfolgt werden das Blockieren der Rettungsgasse und natürlich eine unterlassene Hilfeleistung.

Verkehrsordnungswidrigkeiten - kaum ein Verkehrsteilnehmer, der diese noch nicht begangen hat

Jedoch ist ein Unfall im Straßenverkehr nur eine Möglichkeit, mit dem Verkehrsrecht in Berührung zu kommen. Noch häufiger als Unfälle auf Straßen sind es Verkehrsordnungswidrigkeiten, die zu rechtlichen Konsequenzen führen. Viele Vergehen im Straßenverkehr werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und werden mit einem Bußgeld geahndet. Die Höhe des Bußgeldes ist im Bußgeldkatalog festgesetzt. Hat man z.B. falsch geparkt, erhält man einen Strafzettel. Dieser kann sich auf eine Höhe von bis zu 65 Euro belaufen. Muss das Auto auch noch abgeschleppt werden, entstehen weitere Kosten. Bei anderen Vergehen im Straßenverkehr wie einer Nötigung oder einer Gefährdung anderer Teilnehmer am Straßenverkehr kann die Konsequenz ein Bußgeldverfahren sein. Handelt es sich um eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, erhält man bis zu einer Überschreitung von bis 20 km/h (außer- wie innerorts) nur einen Bußgeldbescheid, in dem eine Geldstrafe eingefordert wird. Liegt die Geschwindigkeitsüberschreitung über 20 km/h, dann bekommt man neben der Geldstrafe auch noch Punkte im Verkehrszentralregister. Diese sind umgangssprachlich auch als Flensburg Punkte bekannt. Ist man noch in der Probezeit Führerschein, dann können die Folgen deutlich schwerwiegender ausfallen bis hin zu einem Fahrerlaubnisentzug, der Verpflichtung einen Ergänzungskurs zu besuchen und / oder einer Verlängerung der Probezeit. Auch wer unter Alkoholeinfluss oder unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug führt, der muss mit empfindlichen Folgen rechnen. Die Höhe des Bußgeldes und etwaige weitere Strafen sind davon abhängig, wie hoch der Promillegehalt im Blut ist (Blutalkoholkonzentration). Auch ein Fahrverbot, ein Führerscheinentzug und die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung können die Konsequenz von Alkohol am Steuer sein.

Sie möchten gegen ein Bußgeld vorgehen? Ein Anwalt im Verkehrsrecht unterstützt Sie

Die meisten Bürger sind heutzutage zwingend auf ihren Führerschein angewiesen. Wird ein Fahrverbot verhängt oder verliert man den Führerschein vollständig, dann kann dies vor allem für das Berufsleben gravierende Folgen haben. Und auch Bußgelder können sich auf die persönliche Finanzsituation durchaus einschneidend auswirken. Genau aus diesem Grund sollte man bei Problemstellungen im Verkehrsrecht sofort einen Anwalt oder eine Anwältin im Verkehrsrecht aus Bersenbrück kontaktieren. Der Anwalt oder die Anwältin in Bersenbrück für Verkehrsrecht ist hierbei nicht nur der beste Ansprechpartner, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Der Anwalt in Bersenbrück zum Verkehrsrecht kann auch z.B. darüber Auskunft geben, ob man Schmerzensgeld geltend machen kann und in welcher Höhe dieses sich bewegt. Dasselbe gilt für Schadenersatz. Rechtsanwälte für Verkehrsrecht können zum Beispiel auch darüber aufklären, ob Aufzeichnungen einer Dashcam als Beweis verwertbar sind. Handelt es sich bei dem bestehenden verkehrsrechtlichen Problem um einen komplexeren Fall, bei dem z.B. eine Gefängnisstrafe möglich ist, dann sollte man sich sofort an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Bersenbrück wenden. Fälle, in denen es ohne Zweifel eine sehr gute Entscheidung ist, umgehend einen Fachanwalt zum Verkehrsrecht zu konsultieren, sind beispielsweise eine Anklage wegen Fahrerflucht, fahrlässiger Tötung oder der Vorwurf einer unterlassenen Hilfeleistung. Auch wenn man bezichtigt wird, sich des Kennzeichenmissbrauchs schuldig gemacht zu haben, kann ein Fachanwalt zum Verkehrsrecht fachkundig die Rechtsvertretung übernehmen. Der Verkehrsanwalt wird seinen Mandanten nicht nur ausführlich über die Rechtslage informieren und die schriftliche Korrespondenz mit der gegnerischen Partei führen. Er wird auch die gerichtliche Vertretung übernehmen. Ein Fachanwalt, der auf das Rechtsgebiet Verkehrsrecht spezialisiert ist, verfügt sowohl in der Praxis als auch in der Theorie über große Erfahrung. Hiervon wird der Klient profitieren. So wird der Verkehrsanwalt im Optimalfall ein Fahrverbot vermeiden, eine Geldstrafe minimieren und eine Freiheitsstrafe umgehen können.


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