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Anwalt IT-Recht WuppertalFrankfurt/Main (jur). Die Autocomplete-Funktion bei einer Google-Suche darf zu einem Namen das Wort „bankrott“ jedenfalls dann vorschlagen, wenn es entsprechende Vorfälle gab. Darin liegt keine entsprechende Behauptung, urteilte am Donnerstag, 20. April 2023, das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 16 U 10/22). Zudem wüssten die Nutzer, dass der Vorschlag automatisch generiert wird. Damit wies das OLG die Klage eines Unternehmers ab, den Inhaber einer Unternehmensgruppe für das Innendesign von Hotels. Hintergrund ist, dass zwei Unternehmen der Gruppe vor etwa zehn Jahren auf Betreiben der Steuerbehörden in die Insolvenz gegangen waren und später wegen Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister gelöscht wurden. Auf einer konkreten Internetseite berichtete zudem ein Inkassounternehmen über den...
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Wer ein soziales Netzwerk nutzt, rechnet oft nicht damit, dass die Frage nach Schadensersatz am Ende an sehr persönlichen Umständen hängt. Genau daran ist nun eine verbandsklageweise erhobene Abhilfeklage gegen die Betreiberin von X gescheitert. Eine Verbraucherorganisation wollte für in Deutschland registrierte Nutzer mindestens 750 Euro verlangen, bei einem konkreten Datenleck zusätzlich mindestens 250 Euro. Das Kammergericht sieht solche Ansprüche aber nicht als ausreichend gleichartig an. Für Nutzer sozialer Netzwerke ist die Entscheidung wichtig, weil sie eine verbreitete Annahme einordnet: Datenschutzverstöße führen nicht automatisch zu einem pauschalen Betrag für alle Betroffenen. Entscheidend kann sein, ob im konkreten Einzelfall tatsächlich ein ersatzfähiger Schaden entstanden ist und wie dieser aussieht....
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Von Roger Gabor fachanwalt-it.de Die Schonfrist ist vorbei. Nun trifft es auch kleine Unternehmen. Mangels Vertrags zur Auftragsverarbeitung hat eine Datenschutzbehörde gegen einen kleinen Betrieb 5.000 Euro Bußgeld verhängt. Was war passiert? Der Fall: Die Datenschutzbehörde Hamburg hat einen Bußgeldbescheid an das kleine Versandunternehmen Kolibri Image versandt und dieses aufgefordert, einen Betrag von 5.000 Euro zuzüglich 250 Euro Gebühren zu zahlen. Begründet wird dieser Bescheid nach Art. 83 Abs. 3 DS-GVO mit dem Fehlen eines Auftragsverarbeitungsvertrags. Kolibri Image hatte im Mai 2018 beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in eigener Initiative um Rat...
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