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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Fernabsatzgesetz
IT Recht
Disclaimer bei E-Mail: Nutzen ist fragwürdig
Die Nutzung von Disclaimern ist weit verbreitet. Doch werden dadurch die in einer E-Mail gemachten Angaben besonders geschützt. Dies ist nach einem aktuellen Urteil zweifelhaft.
Viele Unternehmen und sogar Rechtsanwaltskanzleien versehen ihre E-Mails am Ende mit ihrem Vertraulichkeitsvermerk. So war es auch bei einer Auskunftei. Als eine Organisation dort für ihre Mitglieder eine Bonitätsauskunft einholen wollte, lehnte sie dies unter Berufung auf Formalien ab. Am Ende dieser Mail befand sich der folgende Disclaimer:
„Diese E-Mail enthält vertrauliche und rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind und diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mails. Das Kopieren von Inhalten dieser ... weiter lesen
IT Recht
Unternehmen darf weiterhin Werbeblocker für Internetseiten anbieten
München/Berlin (DAV). Von Internetnutzern selbst installierte Werbeblocker-Software unterdrückt die Anzeige von Werbung auf Internetseiten. Sie ist jedoch keine wettbewerbswidrige Behinderung für Unternehmen, deren Internetpräsenz davon betroffen ist. Das entschied das Landgericht München am 27. Mai 2015 (AZ: 37 O 11673/14 und 37 O 11843/14), wie die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichtet.
Geklagt hatten zwei Unternehmen einer Mediengruppe. Das eine ist ein digitales Entertainment-Unternehmen, das zahlreiche Webseiten betreibt und vermarktet. Auf seinen Seiten findet sich entsprechend auch Werbung. Die Unternehmen wollten gegen die Anbieter eines Werbeblockers vorgehen. Dieses Programm, das die Anzeige von Werbung im Internet blockiert, steht dem Nutzer kostenlos ... weiter lesen
IT Recht
Ehrverletzende Falschzitate müssen auch in Varianten von Facebook gelöscht werden
Frankfurt/Main. Bei ehrverletzenden Falschzitaten müssen soziale Netzwerke nicht nur den genauen Wortlaut, sondern auch Varianten mit „kerngleichem Inhalt“ löschen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom Freitag, 8. April 2022 (Az.: 2-03 O 188/21) klargestellt. Es verurteilte den Facebook-Betreiber Meta zu 10.000 Euro Schmerzensgeld an die Grünen-Politikerin Renate Künast. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Ein Falschzitat eines Facebook-Nutzers, das er Künast in einem Facebook-Post untergeschoben hatte, war hier der Stein des Anstoßes. Zu sehen war ein Foto von Künast mit dem ihr in den Mund gelegten Zitat: „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal türkisch lernen!“ Es wurde entfernt, nachdem die Politikerin Facebook auf das veröffentlichte Falschzitat ... weiter lesen
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