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In den letzten Jahren passierte es öfter: Internetseiten bekannter Streamingdienste wie kino.to oder movie2k.to wurden von einigen Providern gesperrt. Schuld daran war die Anordnung verschiedener Richter, die aufgrund der Beschwerde einiger Filmverleiher von den Internetprovidern verlangten die genannten Seiten zu sperren. Ist dieses Vorgehen wirklich effektiv? Aktuell wurde diese Frage gerade zur Plattform kino.to entschieden. Ein österreichischer Internetprovider wurde vom Filmverleiher Constantin dazu aufgefordert, die Film-Stream-Seite für die Nutzer des Providers zu sperren. Nachdem sich der Provider vor den nationalen Gerichten vergeblich gegen die danach ergangene Anordnung der Richter gewehrt hatte, sollte er auch vor dem EuGH (Europäischer Gerichtshof) keine Recht bekommen: Auch wenn die...
weiter lesenKarlsruhe. Wenn die Presse in teilweise identifizierbarer Weise über eine Anklageerhebung gegen einen mutmaßlichen Straftäter berichtet, ist es nicht erforderlich, für diese Berichterstattung eine Stellungnahme des Angeklagten einzuholen. Sonst würde es zu einer zumindest erheblichen Erschwerung der tagesaktuellen Berichterstattung über Teile einer strafgerichtlichen Hauptverhandlung kommen, hat der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) in einem am Dienstag, 12. Juli 2022 veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: VI ZR 95 /21). Im streitigen Fall berichtete die Bild-Zeitung am 28. Februar 2018 über ein Strafverfahren gegen einen Zahnarzt in Köln. Dieser Artikel befasste sich nur mit den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft und der erfolgten Verlesung der Anklageschrift am ersten Verhandlungstag. Demnach sollen der Zahnarzt...
weiter lesenOldenburg (jur). Der Verwalter von Ferienwohnungen muss für die von ihm bewirtschafteten Unterkünfte keine Rundfunkbeiträge bezahlen. Beitragspflichtig seien regelmäßig nur die Eigentümer der Ferienwohnungen, entschied das Verwaltungsgericht Oldenburg in einem am Montag, 27. März 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 15 A 233/18). Nur wenn der Verwalter die Ferienwohnungen an die Gäste in eigenem Namen vermiete, gehe die Rundfunkbeitragspflicht von den Eigentümern auf ihn über. Damit bekam ein Vermietungsservice recht, der gewerblich Ferienwohnungen für die jeweiligen Eigentümer vermietet und betreut. Wegen dieser Tätigkeit sollte das Unternehmen Rundfunkbeiträge für die Ferienwohnungen zahlen. Die Rundfunkanstalt, die den Beitrag festsetzte, meinte, dass der Ferienwohnungsverwalter die...
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