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Anwalt Bankrecht und Kapitalmarktrecht WuppertalDie Nichtabnahmeentschädigung bei Darlehensverträgen Schließt man mit einem Kreditinstitut einen Darlehensvertrag ab und nimmt das Darlehen anschließend nicht in Anspruch, so kann gegebenenfalls ein Anspruch des Kreditinstituts auf Zahlung einer sogenannten Nichtabnahmeentschädigung gegeben sein. Was ist eine Nichtabnahmeentschädigung? Bei der sogenannten Nichtabnahmeentschädigung handelt es sich um einen Schadensersatzanspruch des Kreditinstituts gegenüber dem Kreditnehmer wegen Nichterfüllung. Dieser Anspruch steht der Bank dann zu, wenn bereits eine vertragliche Beziehung zwischen Kreditinstitut und Kreditnehmer aufgrund des wirksamen Abschlusses eines Kreditvertrags zu Stande gekommen ist und sich der Kreditnehmer dennoch dazu entschließt, den...
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Wer unberechtigt Geldscheine an sich nimmt, die im Ausgabefach eines Geldautomaten zur Entnahme bereit liegen, vom Berechtigten aber noch nicht entnommen wurden, macht sich des Diebstahls strafbar, so jedenfalls der zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH, Anfragebeschluss v. 21.03.2019, - 3 StR 333/18). Dem Fall zu Grunde lag die Situation, dass der Bankkunde von den Tätern abgelenkt wurde , nachdem der seine Karte und PIN bereits eingegeben hatte. Dies ermöglichte den Tätern, auch den Ausgabebetrag noch zu ihren Gunsten zu erhöhen, indem sie die Eingabetastatur verdeckten. So bejaht der BGH eine Wegnachem im Rahmen von § 242 StGB. Das Einverständnis des Geldinsituts hinsichtlich Gewahrsamsübergangs ist in personeller Hinsicht auf denjenigen beschränkt, der...
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Wie kommt es zu einer Liquidation bzw. Abwicklung? Eine (Fonds-)Gesellschaft kann zum einen durch einen Auflösungsbeschluss aufgelöst werden. Dies erfolgt zum Beispiel durch einen Beschluss der Gesellschafter, der in einer Gesellschafterversammlung mit 3/4 Stimmenmehrheit gefasst wird. Andere Varianten zur Auflösung der Gesellschaft können im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden, was bei geschlossenen Fonds häufig mit der Vereinbarung einer festen Laufzeit geschieht. Was geschieht dann? Eine aufgelöste Gesellschaft erlischt nicht sofort; es ändert sich nur ihr Gesellschaftszweck: Er lautet nun nicht mehr auf das Betreiben des im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen operativen Geschäfts, sondern auf die „Abwicklung“ und damit Beendigung der Gesellschaft. Dabei werden...
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