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Finanzkommissionsgeschäft
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Dr. Thomas Beger
REWISTO Rechtsanwälte Friedhoff, Mauer & Partner mbB
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Dipl.sc.pol. Dipl.-Jur. Univ Arthur R. Kreutzer M.A.
Kanzlei Kreutzer & Koll.
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Leonid Ginter
Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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Tamara Knöpfel
TK Rechtsanwältin Tamara Knöpfel
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Finanzkommissionsgeschäft
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
P&R – Gesellschaften: Insolvenzanfechtung wird ernst – Anleger sollen Erklärung abgeben, Vorsicht ist angebracht
Wie bereits im letzten Jahr angedeutet, ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, Zahlungen an Anleger, die mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit anfechtbar sind, zurückzufordern. Nun wird es ernst – Anleger sollen bezüglich solcher Ansprüche auf die Einrede der Verjährung verzichten. Dieses großzügige Angebot hat aber einen gravierenden Haken. Anleger sollten vorsichtig sein.
Insolvenzverwalter meldet sich zu Wort
Die Insolvenzverwalter der P&R-Unternehmensgruppe werden nach eigenen Angaben die Anleger bzw. Käufer von Containern in der nächsten Zeit anschreiben. Dabei geht es im Grunde um zwei völlig voneinander losgelöst zu betrachtende Umstände.
Auf der einen Seite wird den Anlegern ein Angebot unterbreitet, in welcher Höhe sie ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Darlehenswiderrufsjoker sticht - Widerrufsinformation zu klein (LG Stuttgart. Urt. v. 22.03.2018, 14 O 340/17):
Gute Kunde für Darlehensnehmer:
Das Landgericht Stuttgart (LG Stuttgart. Urt. v. 22.03.2018, 14 O 340/17) ermöglicht Vertragsausstieg aus Darlehen.
Darlehensnehmer ,denen lediglich eine Widerrufsinformation ausgehändigt wurde, welche drucktechnisch kaum lesbar ist, haben gute Chancen, ihr Darlehen auch Jahre nach Vertragsabschluss noch wirksam widerrufen zu können.
Grund: Dem Darlehensnehmer sind alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB zu erteilen. Hierzu gehört auch die Unterrichtung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts.
Die Angaben - so auch das Widerrufsrecht - müssen klar und verständlich erteilt worden sein.
Dies ist nur dann der Fall, wenn deren Gestaltung es einem normal informierten, angemessen aufmerksamen ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Vorfälligkeitsentschädigung zurück? OLG Frankfurt a.M./17. Senat verurteilt Commerzbank.
Zur Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung- was Sie wissen sollten:
Kündigt man einen Kredit vorzeitig, fordert die Bank meist eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung.
Grund hierfür ist, dass der Bank bei einer vorzeitigen Kündigung des Darlehens die Zinserträge für die eigentliche Restlaufzeit des Darlehens verloren gehen. Sie erleidet demnach durch die vorzeitige Kündigung des Darlehens grundsätzlich einen Schaden.
Um die hierdurch entstehenden finanziellen Verluste auszugleichen, verlangt die Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, durch die sie so gestellt werden soll, als sei das Darlehen in der vereinbarten Laufzeit getilgt worden .
Zu beachten ist bei der Beurteilung der ... weiter lesen
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