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Rechtsanwalt Finanzkommissionsgeschäft - Anwalt für Finanzkommissionsgeschäft finden!

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Finanzkommissionsgeschäft

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Bankrecht und Kapitalmarktrecht

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Finanzkommissionsgeschäft

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Bankrecht und Kapitalmarktrecht

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Anwälte für Finanzkommissionsgeschäft
Rechtsanwältin für Finanzkommissionsgeschäft
Barbara Riegel Anwaltskanzlei Riegel
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Telefon06151 271662 Fax06151 271664

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Rechtsanwalt für Finanzkommissionsgeschäft
Rechtsanwalt und Notar Andre Döttelbeck Döttelbeck Dr. Wemhöner & Partner
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Rechtsanwalt für Finanzkommissionsgeschäft
Christoph Ruther Rechtsanwalt Christoph Ruther
Adresse Icon Zum Torkel 8, 88662 Überlingen
Telefon07551 916422 Fax07551 916425

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Rechtsanwalt für Finanzkommissionsgeschäft
Rolf Siburg LL.M. Rechtsanwalt Siburg
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Telefon030 2060 97 9060 Fax030 2060 97 9020

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Rechtsanwalt für Finanzkommissionsgeschäft
Dr. Thomas Beger REWISTO Rechtsanwälte Friedhoff, Mauer & Partner mbB
Adresse Icon Viktoriastr. 73-75, 52066 Aachen
Telefon0241/949190 Fax0241/94919992

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Rechtsanwältin für Finanzkommissionsgeschäft
Christina Oberdorfer von Buttlar Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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Rechtsanwalt für Finanzkommissionsgeschäft
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Rechtsanwalt für Finanzkommissionsgeschäft
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Finanzkommissionsgeschäft


Dieselgate - Fahrzeug zurück! Darlehensnehmer von Autobanken aufgepasst! Widerrufsjoker sticht!
31.10.2018Dr. Martin HeinzelmannBankrecht und Kapitalmarktrecht
Herr Dr. Martin Heinzelmann

Darlehens-/Leasingnehmer von VW, Skoda, Audi u.a. aufgepasst! Das Landgericht Ravensburg (Urt. v. 07.08.2018, Az.: 2 O 259/17, nicht rechtskräftig) öffnet  Tür und Tor und ermöglicht Rückgabe des Fahrzeugs an Autobank durch Widerruf des Darlehens-/Leasingvertrages! In der Sache:    I.    Nachfolgender Angriffspunkt - im Rahmen der Widerrufsinformation - konnen, in der rechtlich grds. sehr umstrittenen Widerrufsmaterie, vorliegend ausfindig gemacht werden:   Die Widerrufsinformationen der VW-/Skoda-/Audi-Banksinddeshalb häufig nicht ordnungsgemäß, weil der Darlehensnehmer nicht ausreichend über sein Widerrufsrecht gem. Art. 247 § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 b EGBGB belehrt worden ist. Nach dieser Vorschrift muss die erforderliche Belehrung über...

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Banken dürfen nicht auf die Vorlage eines Erbscheins bestehen
15.10.2013Redaktion fachanwalt.deBankrecht und Kapitalmarktrecht
Banken dürfen nicht auf die Vorlage eines Erbscheins bestehen

Wenn Erben über Konten von verstorbenen Angehörigen verfügen wollen, dürfen Banken nach einem aktuellen BGH-Urteil nicht mehr von vornherein auf die Vorlage eines Erbscheins bestehen. Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft für Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam. Bisher verlangten Banken von den Erben häufig einen Erbschein und verwiesen auf entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Allerdings ist für die Betroffenen die Ausstellung eines Erbscheins nicht nur mit Zeitaufwand, sondern auch mit Kosten verbunden: Je nach Höhe des Vermögens können Gebühren von mehreren hundert Euro, in Einzelfällen sogar mehr als 1.000 Euro anfallen. Aufgrund dieser Kostenbelastung führte ein...

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Nichtabnahmeentschädigung von Banken. Zu Recht?
02.02.2020Dr. Martin HeinzelmannBankrecht und Kapitalmarktrecht
Herr Dr. Martin Heinzelmann

Darlehensnehmer aufgepasst! Die Nichtabnahme Ihres Darlehens kann dazu führen, dass Sie zur Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung verpflichtet werden. Namentlich bei festverzinslichen Baudarlehen besteht eine synallagmatische Abnahmeverpflichtung des Darlehensnehmers. Regelmäßig wird dem Darlehensnehemer eine Abnahmefrist von einem Jahr seit Vertragsschluss gesetzt. Bis zur Abnahme des Darlehens werden dem Darlehensnehmer Bereitstellungszinsen berechnet. Unterbleibt die Abnahme, kann Ihre Bank nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist den Darlehensvertrag wegen Pflichtenverstoß ordentlich kündigen . Dem folgt in aller Regel die Geltendmachung einer Nichtabnahmeentschädigung für den Zeitraum nach Kündigung des Darlehens, wenn die Gründen für die...

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