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Rechtsanwalt für Firmeninvestor
Amadeus Greiff Kanzlei Salinenstrasse 18
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Firmeninvestor


Wie funktioniert die Unternehmensbewertung durch Venture Capital?
26.04.2022Kolja SchlechtHandelsrecht und Gesellschaftsrecht
Herr  Kolja Schlecht

Beschäftigt man sich mit der Bewertung von Startups, trifft man immer wieder auf den Begriff der Venture Capital Bewertung. Was es damit auf sich hat, wie sie funktioniert und ob diese Methode sich für die Bewertung Ihres Unternehmens eignet, beleuchten wir für Sie in diesem Beitrag. Das 101 der Verfahren zur Unternehmensbewertung Für die Unternehmensbewertung finden sich in Praxis und Theorie verschiedene Ansätze und Methoden. Dementsprechend kann der Wert des Unternehmens zwischen verschiedenen Methoden stark variieren, weshalb der Wahl der richtigen Bewertungsmethode bei der Unternehmensbewertung bereits eine entscheidende Bedeutung zukommt. Zum 101 der Bewertungsverfahren gehören: Klassisches Ertragswertverfahren IDW S1 Discounted Cashflow (DCF-Verfahren) Vereinfachtes...

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Stimmverbot des Gesellschafter-Geschäftsführers bei der Abberufung aus wichtigem Grund
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(17 Bewertungen)27.04.2018Jörg StreichertHandelsrecht und Gesellschaftsrecht
Herr  Jörg  Streichert

Mit Urteil vom 4.4.2017 – II ZR 77 /16 hat BGH hinsichtlich Stimmverbotsregeln im Rahmen von Beschlussstreitigkeiten folgende bemerkenswerte Entscheidung getroffen: „Bei der gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen, die die Abberufung oder die Kündigung des Anstellungsvertrags eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH aus wichtigem Grund betreffen, ist darauf zu abzustellen, ob tatsächlich ein wichtiger Grund im Zeitpunkt der Beschlussfassung vorlag oder nicht. Das Vorliegen des wichtigen Grunds hat im Rechtsstreit derjenige darzulegen und zu beweisen, der sich darauf beruft.“   A. Der Ausgangsfall Der vom BGH zu entscheidende Rechtsstreit war ein sogenannter „Beschlussmängelprozess“....

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Die Sitzverlegung einer GmbH - Handlungen, Ablauf und Rechtsfolgen für die Verlegung des Sitzes einer GmbH.
26.08.2023Dr. Holger TraubHandelsrecht und Gesellschaftsrecht
Herr Dr. Holger  Traub

1. Allgemeines zum Sitz einer GmbH Gemäß § 4a GmbHG ist der Sitz der GmbH im Gesellschaftsvertrag verbindlich festzulegen. Diese Benennung gilt als Pflichtangaben im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Unternehmenssatzung. Der Satzungssitz einer GmbH kann grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands belegen sein (§ 4a GmbHG). Sinn und Zweck dieser Regelung ist, dass über den Sitz der Gesellschaft sämtliche gerichtliche Zuständigkeiten, insbesondere die örtliche Zuständigkeit des Registergerichts (§ 7 Abs. 1 GmbHG), des Prozessgerichts (§ 17 Abs. 1 ZPO) und der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer, ermittelt werden können.   2. Handlungen und Ablauf der Sitzverlegung einer GmbH Soll der Sitz einer GmbH (oder UG...

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