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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Folgeverfahren
Migrationsrecht
Während Asylverfahren rückwirkendes Kindergeld nicht für alle
München. Für später aus humanitären Gründen aufgenommene Flüchtlinge haben während eines laufenden Asylverfahrens keinen Anspruch auf rückwirkendes Kindergeld. Bei solchen subsidiär Schutzberechtigten ist dies nicht vorgesehen, sondern nur für Flüchtlinge, die als politisch Verfolgte nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden. Das hat der Bundesfinanzhof München (BFH) in einem am Donnerstag, 20. Oktober 2022, veröffentlichten Beschluss (Az.: III R 19/20) entschieden.
Im konkreten Fall geht es um die ausländische Mutter zweier Kinder, die nach ihrer Einreise nach Deutschland Ende 2015 Asylanträge gestellt hatten. Zur Deckung des Existenzminimums erhielten sie Asylbewerberleistungen von der Kommune.
Der Asylantrag wurde im Dezember 2016 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ... weiter lesen
Migrationsrecht
Zeugen Jehovas in Russland verfolgt
München. Etwa 170.000 Zeugen Jehovas in Russland sind wegen ihres religiösen Glaubens staatlicher Verfolgung ausgesetzt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat diese Entscheidung als erstes Oberverwaltungsgericht in einem am Montag, 28. Februar 2022, bekannt gegebenen Urteil gefällt und Deutschland aufgefordert, zwei russische Kläger als Flüchtlinge anzuerkennen (Az.: 11 B 19.33187).
Die Männer reisten 2018 nach Deutschland. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte ihren Asylantrag ab.
Der VGH entschied jedoch am 9. November 2021, dass die russischen Kläger als Zeugen Jehovas wegen ihrer religiösen Überzeugung einem hohen Risiko ausgesetzt seien, von staatlicher Seite verfolgt zu werden. Im Jahr 2017 listete das Oberste Gericht der Russischen Föderation Jehovas Zeugen als ... weiter lesen
Migrationsrecht
Länder dürfen bei zusätzlicher Flüchtlingsaufnahme nicht vorpreschen
Leipzig (jur). Allein der Bund ist für die humanitäre Aufnahme von zusätzlichen Flüchtlingen aus dem Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Insel Lesbos letztlich zuständig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einem am Dienstag, 15. März 2022, verkündeten Urteil entschieden (Az.: 1 A 1.21). die Leipziger Richter stellten fest, dass das Bundesinnenministerium dem Land Berlin die zusätzliche Aufnahme „besonders schutzwürdiger Personen“ aus Moria verbieten durfte.
Hintergrund des Rechtsstreits waren die katastrophalen Verhältnisse in dem total überfüllten griechischen Flüchtlingslager Moria. Das Land Berlin wollte helfen und hatte im Juni 2020 eine Aufnahmeanordnung erlassen, kurz vor der Zerstörung des Lagers infolge von Unruhen und Bränden im September 2020. Aus humanitären Gründen sollten 300 ... weiter lesen
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Verfestigung von Aufenthaltstiteln
Verlängerung von Aufenthaltstiteln
Verlusttatbestände
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