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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Folgeverfahren


Keine generelles Auslesen von Handydaten von Flüchtlingen erlaubt
17.02.2023Redaktion fachanwalt.deMigrationsrecht
Keine generelles Auslesen von Handydaten von Flüchtlingen erlaubt

Leipzig (jur). Bei der Prüfung der Identität eines Asylsuchenden darf bei fehlenden Passpapieren das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht pauschal die Mobiltelefondaten auslesen. Gibt es andere Dokumente und Anhaltspunkte, die die Identität und Staatsangehörigkeit einer Person aufzeigen, sind zuerst diese und nicht die Handydaten zu berücksichtigen, urteilte am Donnerstag, 16. Februar 2023, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 1 C 19.21).  Im konkreten Rechtsstreit ging es um eine Asylsuchende, die 2019 nach Deutschland kam und einen Asylantrag stellt. Sie gab an, aus Afghanistan zu stammen. Über einen gültigen Pass oder Passersatzpapiere verfügte sie nicht. Allerdings legte sie eine sogenannte Tazkira, ein afghanisches Ausweisdokument ohne biometrische Daten, sowie eine Heiratsurkunde...

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Länder dürfen bei zusätzlicher Flüchtlingsaufnahme nicht vorpreschen
17.03.2022Redaktion fachanwalt.deMigrationsrecht
Länder dürfen bei zusätzlicher Flüchtlingsaufnahme nicht vorpreschen

Leipzig (jur). Allein der Bund ist für die humanitäre Aufnahme von zusätzlichen Flüchtlingen aus dem Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Insel Lesbos letztlich zuständig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einem am Dienstag, 15. März 2022, verkündeten Urteil entschieden (Az.: 1 A 1.21). die Leipziger Richter stellten fest, dass das Bundesinnenministerium dem Land Berlin die zusätzliche Aufnahme „besonders schutzwürdiger Personen“ aus Moria verbieten durfte. Hintergrund des Rechtsstreits waren die katastrophalen Verhältnisse in dem total überfüllten griechischen Flüchtlingslager Moria. Das Land Berlin wollte helfen und hatte im Juni 2020 eine Aufnahmeanordnung erlassen, kurz vor der Zerstörung des Lagers infolge von Unruhen und Bränden im September 2020. Aus humanitären Gründen sollten 300...

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Die Freizügigkeit gilt nicht zwingend für Zuzug kranker EU-Ausländer
08.09.2022Redaktion fachanwalt.deMigrationsrecht
Die Freizügigkeit gilt nicht zwingend für Zuzug kranker EU-Ausländer

Mainz. Ein pflegebedürftiger Mann über 70 aus Polen kann sich für seinen Umzug nach Deutschland nicht auf das geltende Freizügigkeitsrecht berufen, das für EU-Arbeitnehmer gilt. Das Verwaltungsgericht Mainz hat am Mittwoch, 7. September 2022, entschieden, dass sein Recht auf Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet trotz bestehender familiärer Bindung wieder verlorengeht, wenn sein Lebensunterhalt nicht durch ihn selbst oder seine Angehörige gedeckt ist (Az.: 4 K 569/21.MZ). Im streitigen Fall zog der über 70-jährige polnische Kläger aufgrund seiner verschiedenen Erkrankungen im Jahr 2019 zu seinen beiden in Deutschland lebenden Töchtern um. Der pflegebedürftige Mann bezieht seit Mitte 2020 Grundsicherung im Alter. Sein Recht auf Einreise und Aufenthalt ging jedoch mit dem dauerhaften Bezug von...

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