Was versteht man unter Fonds?
Fonds sind eine Anlageform. Eine Kapitalanlagegesellschaft erhält Geld von Anlegern, gibt an diese Anteilscheine aus und erwirbt dafür Vermögensgegenstände wie z.B. Immobilien. Handelt es sich um einen offenen Fonds, stellen die eingezahlten Gelder und die Investitionsgüter zusammen ein Sondervermögen dar. Das bedeutet, dass diese Vermögensgegenstände nicht zum Vermögen der Anlagegesellschaft an sich gehören. Sie müssen von diesem getrennt aufbewahrt werden und fallen im Insolvenzfall der Anlagegesellschaft nicht in deren Insolvenzmasse. Eine Anlagegesellschaft darf verschiedene Fonds auflegen.
Warum in Fonds investieren?
Anleger sehen in Fondsanlagen häufig die folgenden Vorteile:
Nicht immer treffen derartige Hoffnungen jedoch zu. In den letzten Jahren wurden viele Fonds eingefroren oder geschlossen, da
Fondschließung
Wird ein Fonds geschlossen, werden die Investitionsgegenstände veräußert und das übrige Kapital anteilig an die Anleger ausgezahlt. Dies kann zu herben Verlusten führen. Denkbar ist auch eine befristete Schließung z.B. für drei Monate. Während dieser Zeit können die Anteile nicht zurückgegegen werden. Möglich ist auch die Verschmelzung des unrentablen Fonds mit einem anderen.
Geschlossene Fonds
Nichts zu tun hat die Fondsschließung mit dem Begriff der geschlossenen Fonds. Diese sind vom Gesetz her ebenfalls Investmentfonds, unterscheiden sich aber von den offenen Fonds. Die Anleger erwerben nämlich keine Anteile an einem Sondervermögen, sondern an einem Unternehmen – etwa einer GmbH & Co KG. Dies bringt für sie ggf. Rechte und Pflichten eines Mitgesellschafters mit sich. Die Rückgabe der Anteile kann nur zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt stattfinden. Geschlossene Fonds investieren häufig in Sachwerte, z.B. Immobilien. Seit 2013 gibt es im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) Regeln, die geschlossene Fonds einhalten müssen. .
Gesetzliche Vorschriften
Für Fondsanlagen gibt es diverse gesetzliche Regelungen. Betroffen sind hier die Rechtsgebiete des Kapitalmarktrechts sowie des Bank- und Börsenrechts. Einige wichtige Gesetze sind:
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Anwalt Bankrecht und Kapitalmarktrecht WuppertalDas sagt die Rechtsprechung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken zur Vereinbarung von Bearbeitungsentgelten bei Avalkrediten Entgelte für Leistungen, die im eigenen Interesse der Bank liegen, können Darlehensnehmern nicht aufgebürdet werden. Das gilt auch bei Unternehmerdarlehen in Form von Avalkrediten. Erläuterung: Bearbeitungsentgelte bei Kredite waren bereits Gegenstand verschiedener Gerichtsverfahren. Im Rahmen von Verbrauchergeschäften sind sie größtenteils unwirksam, wenn sie innerhalb allgemeiner Geschäftsbedingungen abgeschlossen wurden und ausschließlich im sachlichen Interesse der Bank liegen. Diese Tendenz in der Rechtsprechung wurde auf Fälle ausgeweitet, bei denen der Vertragspartner Unternehmer ist, so zuletzt die...
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EC-Karten und die dazu gehörigen PIN versenden Banken in der Regel auf dem Postweg in getrennten Briefen. Für den Postzustelldienst ist der Inhalt der Briefe häufig leicht auszumachen. So kommt es häufig vor, dass Karten und PIN auf dem Postwege verschwinden und durch Dritte missbräuchlich verwendet werden. In der hiesigen Kanzleipraxis ist gerade ein Fall in Bearbeitung, wo der Täter über € 25.000,00.- auf diesem Wege erlangt hat, indem er unberechtigte Verfügungen vorgenommen hat. Gemäß § 675 v Abs. 1 BGB haftet der Zahler bei einer abhandengekommenen Karten auch ohne Verschulden mit bis zu € 150,00.-. Eine Eigenhaftung des Kontoinhalbers scheidet aber aufgrund § 675 m Abs. 2 BGB aus. Hiernach hat die Bank/das...
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Anleger der deutschen P&R-Gesellschaften erhalten Post von den Insolvenzverwaltern. Der bloße Umfang schreckt bereits ab. Aber nicht nur der Umfang ist für normale Anleger abschreckend, auch der Inhalt ist inhaltlich schwere Kost. Im Kern geht es um zwei Punkte: Zum einen sollen mittels eines Vergleiches neue Forderungsanmeldungen vorgenommen werden. Des Weiteren sollen die Anleger einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung erklären, der sich auf die in der Vergangenheit erhaltenen Zahlungen und eine darauf gerichtete Anfechtung – also die Geltendmachung der Rückzahlung durch die Insolvenzverwalter - bezieht. Im Rahmen des Vergleiches sollen die Anleger erklären, dass sie keine Ansprüche gegen die übrigen deutschen P&R-Gesellschaften und die in der Schweiz...
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