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Marcus Richter LL.M.
Baiker & Richter Rechtsanwälte, Partnerschaftsgesellschaft
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Andreas Gesterkamp
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Matthias Linpinsel
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Gaststättenrecht
Verwaltungsrecht
Protokolle zu den Coronakonferenzen müssen vom Kanzleramt herausgegeben werden
Berlin. Die Kurzprotokolle bezüglich der Bund-Länder-Konferenzen 2020 zu der Coronapandemie müssen vom Bundeskanzleramt herausgegeben werden. Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 05.07.2022 getroffen (Az: 2 K 155/21).
Im März 2020 hatten Bund und Länder sich in mehreren Konferenzen auf Maßnahmen zur Eindämmung der Coronaviruspandemie geeinigt. Dazu gehörten Abstandsregeln, Besuchsbeschränkungen für Privathaushalte und flächendeckende Schließungen von Kindergärten, Schulen und Universitäten.
Ein Bürger wollte mehr darüber wissen, wie diese Entscheidungen getroffen wurden. Im Dezember 2020 beantragte er gemäß Informationsfreiheitsgesetz die Herausgabe der Kurzprotokolle dieser Konferenzen.
Doch das Bundeskanzleramt verweigerte die Herausgabe. Die ... weiter lesen
Verwaltungsrecht
Produktionsfirmen können gegen Auflagen der Medienanstalt klagen
Leipzig (jur). Auflagen einer Landesmedienanstalt gegen einen privaten Fernsehsender können auch von den betroffenen Produktionsunternehmen gerichtlich angegriffen werden. Denn diese seien indirekt in ihrer Berufsfreiheit betroffen, urteilte am Mittwoch, 6. Mai 2015, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 6 C 11.14).
Es gab damit einer britischen Produktionsgesellschaft recht, Tochter eines US-Unternehmens. Sie veranstaltet die Kampfsportliga „Ultimate Fighting Championship“ (UFC) außerhalb der USA, bereitet diese für das Fernsehen auf und vermarktet die Rechte.
Die erste UFC-Veranstaltung in Deutschland fand 2009 in Köln statt und wurde zeitversetzt von dem Spartensender Sport1 ausgestrahlt. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) untersagte weitere Ausstrahlungen ... weiter lesen
Verwaltungsrecht
Beamte: Betriebliches Eingliederungsmanagement nachrangig gegenüber Ruhestand
Leipzig (jur). Auch Beamte können Anspruch auf ein sogenanntes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) haben, um ihre Arbeitsunfähigkeit zu überwinden. Dieses Verfahren hat allerdings keinen Vorrang vor einer Versetzung in den Ruhestand, urteilte am Donnerstag, 5. Juni 2014, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 2 C 22.13).
Das BEM wurde 2004 eingeführt. Es ist den Arbeitgebern gesetzlich vorgeschrieben, wenn Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen krank sind. Dabei sollen verschiedene Maßnahmen gebündelt werden, um die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen und dauerhaft zu erhalten – beispielsweise durch technische Hilfen, Teilzeitbeschäftigung oder die Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz. Ohne einen solchen ... weiter lesen
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