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Die Geschäftsführerhaftung ist ein Teilgebiet des Gesellschaftsrechts, das sich mit den Rechten und Pflichten von Geschäftsführern befasst. So kurz und prägnant dies in einem Satz zusammengefasst werden kann, so ausufernd und weitreichend können die Haftungsszenarien für Geschäftsführer in der Praxis sein. Als Geschäftsführer ist dies daher ein wesentlicher, wenn nicht der wesentliche Punkt, sich vorausblickend und absichernd zu informieren und beraten zu lassen. 1. Definition der Geschäftsführerhaftung Die Geschäftsführerhaftung bezeichnet die Haftung eines Geschäftsführers für Schäden , die durch seine Geschäftstätigkeit entstanden sind. Diese Haftung kann sowohl auf vertraglicher als auch auf...
weiter lesenDer für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein auf eine bestimmte Dauer bestellter Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der nach Ablauf seines Vertrages nicht als Geschäftsführer weiterbeschäftigt wird, in den Schutzbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fällt. Der Kläger war bis zum Ablauf seiner Amtszeit am 31.08.2009 der medizinische Geschäftsführer der beklagten Kliniken der Stadt Köln, einer GmbH. Die Anteile an dieser Gesellschaft werden von der Stadt Köln gehalten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat über den Abschluss, die Aufhebung und die Änderung des Dienstvertrags der Geschäftsführer zu entscheiden. In dem mit einer Laufzeit von...
weiter lesenStimmrechtsausschlüssen und Stimmverboten sind im Gesellschaftsrecht von besonderer Bedeutung. Mit ihnen soll verhindert werden, dass Sonderinteressen der einzelnen Gesellschafter die Willensbildung in der Gesellschaft verfälschen. Mit meinen Ausführungen möchte ich zum einen die gesetzliche Rechtslage hinsichtlich betroffener Beschlussgegenstände und des Geltungsbereiches des Ausschlusses unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung überblicksmäßig darstellen. Zum anderen möchte ich Möglichkeiten und Grenzen einer Regelung der Stimmrechtsausschlüsse in GmbH – Satzungen aufzeigen. A. Interessen der Gesellschaft – Interessen des Gesellschafters Die Willensbildung in der GmbH vollzieht sich durch...
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