Anwalt Gewerblicher Rechtsschutz Berlin – Fachanwälte finden!
Rechtsanwälte können sich im Rahmen einer fachanwaltlichen Weiterbildung auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisieren. Ein Fachanwaltstitel in diesem Rechtsgebiet kann seit dem Jahr 2007 geführt werden. Gemäß einer statistischen Erhebung der Bundesrechtsanwaltskammer sind derzeit schon über 652 Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz zugelassen. Dem gegenüber stehen lediglich 144 Rechtsanwältinnen, welche über diesen Titel verfügen. Einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Berlin finden Sie auf Fachanwalt.de.
Was beinhaltet das Rechtsgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes?
Der gewerbliche Rechtsschutz wird nach deutschem Rechtsverständnis streng vom Urheberrecht getrennt. Das Rechtsgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes beinhaltet gesetzliche Regelungen zum Thema Patentrecht, Markenrecht, Musterrecht und Abmahnung. Im Vordergrund steht hierbei der umfassende Schutz des geistigen Eigentums.
Voraussetzungen ...
Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz
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Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz
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Über Fachanwälte für Gewerblicher Rechtsschutz in Berlin
Die grundlegenden Voraussetzungen zum Erwerb dieses Titels finden sich in der Fachanwaltsordnung (FAO). Dort ist festgelegt, dass ein Fachanwaltstitel im gewerblichen Rechtsschutz den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf diesem Gebiet erfordert. Die theoretischen Fertigkeiten können in einem Fachanwaltslehrgang erarbeitet werden, welcher alle relevanten Rechtsgebiete dieser speziellen Fachanwaltschaft beinhaltet. Die theoretische Weiterbildung muss, ohne die Leistungskontrollen, mindestens einen Zeitraum von 120 Stunden einnehmen.
Für das Rechtsgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes muss der Anwalt sich besondere Kenntnisse im Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Sortenschutzrecht, Geschmacksmusterrecht, Markenrecht, unlauteren Wettbewerb, urheberrechtliche Bezüge zum gewerblichen Rechtsschutz, Verfahrensrecht und den Besonderheiten des Prozessrechts aneignen.
I. Fachanwaltskurs für gewerblichen Rechtsschutz
Gemäß der Fachanwaltsordnung müssen folgende theoretischen Kenntnisse im Fachanwaltslehrgang erworben werden:
1. Patent-, Gebrauchsmuster- und Sortenschutzrecht, inklusive des Arbeitnehmererfindungsrechts, des Rechts der europäischen Patente sowie des europäischen Sortenschutzrechts
2. Geschmacksmusterrecht, inklusive des Rechts der europäischen Geschmacksmuster
3. Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen, inklusive des Rechts der europäischen Marken
4. Recht gegen den unlauteren Wettbewerb
5. Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes
6. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts
II. Bearbeitung praktischer Fälle im gewerblichen Rechtsschutz
Für den Nachweis der praktischen Kenntnisse muss der Rechtsanwalt den Nachweis erbringen, mindestens 80 Fälle in diesem Rechtsbereich bearbeitet zu haben. Davon müssen 30 Fälle als rechtsförmliche Verfahren und 10 Fälle als gerichtliche Verfahren durchgeführt worden sein. Hat der Rechtsanwalt den Nachweis seiner theoretischen und praktischen Kenntnisse gemäß FAO erbracht, so darf er den Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Berlin führen.