Rechtsanwalt Apothekenrecht
Rechtsanwalt Arzneimittelrecht
Rechtsanwalt Arzthaftungsrecht
Rechtsanwalt Ärztliche Vertragsgestaltung
Rechtsanwalt Ärztliches Berufsrecht
Rechtsanwalt Ärztliches Vergütungsrecht
Rechtsanwalt Bedarfsrecht
Rechtsanwalt Chefarztvertragsrecht
Rechtsanwalt Gebühren Zahnärzte
Rechtsanwalt Gesellschaft der HeilberufeSteigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Münsterstraße 15, 33330 Gütersloh
Lorenzer Str. 31, 90402 Nürnberg
Pfarrergasse 2, 93047 Regensburg
Annastraße 33, 39108 Magdeburg
Friedrich-Wilhelm-Str. 7, 63607 Wächtersbach
Erlenstraße 6, 86459 Gessertshausen
Anwalt Medizinrecht Berlin
Anwalt Medizinrecht Bielefeld
Anwalt Medizinrecht Bochum
Anwalt Medizinrecht Bonn
Anwalt Medizinrecht Bremen
Anwalt Medizinrecht Dortmund
Anwalt Medizinrecht Dresden
Anwalt Medizinrecht Duisburg
Anwalt Medizinrecht Düsseldorf
Anwalt Medizinrecht Essen
Anwalt Medizinrecht Frankfurt am Main
Anwalt Medizinrecht Hamburg
Anwalt Medizinrecht Hannover
Anwalt Medizinrecht Köln
Anwalt Medizinrecht Leipzig
Anwalt Medizinrecht Mannheim
Anwalt Medizinrecht München
Anwalt Medizinrecht Nürnberg
Anwalt Medizinrecht Stuttgart
Anwalt Medizinrecht Wuppertal
Kassel (jur). Ärzte können ihre Einzelpraxis nicht als Kapitalgesellschaft führen. Die „Arzt GmbH“ ist zumindest für die Behandlung von Kassenpatienten gesetzlich schlicht nicht vorgesehen, urteilte am Mittwoch, 15. August 2012, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 6 KA 47/11 R). Abweichende Sonderregelungen für Medizinische Versorgungszentren seien sachlich gerechtfertigt und nicht übertragbar. Konkret wies das BSG damit einen Psychotherapeuten aus Rheinland-Pfalz ab. Er hatte gemeinsam mit seiner Ehefrau in Birmingham eine Kapitalgesellschaft in Form einer britischen Limited gegründet. Das Gründungskapital betrug zweimal 50 britische Pfund. Auf diese Limited sollte seine vertragspsychotherapeutische Zulassung übergehen. Nach Angaben seines Rechtsanwalts kam die...
weiter lesen
Nach ständiger Rechtsprechung stand den Hinterbliebenen bei Verlust eines Angehörigen, beispielsweise in Folge einer nicht dem medizinischen Standard entsprechenden Behandlung, nur ausnahmsweise dann ein eigener Schmerzensgeldanspruch zu, wenn sie durch den Verlust des Getöteten deutlich über das normale Maß hinaus in ihrem gesundheitlichen Befinden beeinträchtigt waren. Erforderlich war also eine eigene, fassbare Gesundheitsbeschädigung von einigem Gewicht. Mit der „normalen Trauer“ insbesondere der Eltern, des Kindes oder des Ehegatten konnte ein Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld nicht begründet werden. Dem in der Regel unermesslichen Leid der Angehörigen wurde damit keinerlei Rechnung getragen. Eine Situation, die gerade auch als Anwalt schwer zu vermitteln...
weiter lesen
Patienten steht es frei, ihren Arzt selbst zu wählen. Ob ein Arzt in seiner Wahl genauso frei ist und gegebenenfalls Patienten auch ablehnen kann, oder ob es eine grundsätzliche Behandlungspflicht gibt, hängt vor allem davon ab, ob es sich um einen Kassenarzt oder Privatarzt handelt. Ärztliche Behandlung als Dienstvertrag Arzt und Patient gehen einen Behandlungsvertrag ein, der als besonderer Dienstvertrag i.S.d. § 630 a BGB einzustufen ist. Demnach wird durch den Behandlungsvertrag die Person, die der medizinischen Behandlung eines Patienten eine Zusage erteilt (Behandelnder), verpflichtet, die versprochene Leistung zu erbringen. Die andere Person – sprich der Patient – wird dazu verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu gewähren, in dem Falle, dass nicht für einen Dritten die Pflicht zur Zahlung besteht....
weiter lesen
Apothekenrecht
Arzneimittelrecht
Arzthaftungsrecht
Ärztliche Vertragsgestaltung
Ärztliches Berufsrecht
Ärztliches Vergütungsrecht
Bedarfsrecht
Chefarztvertragsrecht
Gebühren Zahnärzte
Gesellschaft der Heilberufe
Hebammengesetz
Heilberufsrecht
Heilmittelwerbegesetz
Heilpraktikergesetz
Honorargutachten
Honorarverteilungsvertrag
Infektionsschutzgesetz
Krankenhausrecht
Krankenversicherungsrecht (MedR)
Meditinischer Sachverständiger
Medizinische Behandlung
Medizinproduktrecht
Medizinrecht
Patientenrecht
Pflegeversicherungsrecht (MedR)
Strahlenschutzverordnung
Vertragsarztrecht
Vertragsrecht der Heilberufe
Vertragszahnarztrecht
Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!