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Ein Zahnarzt handelt grob behandlungsfehlerhaft, wenn er einen Patienten ohne ausdrücklichen Hinweis darauf entlässt, dass eine von ihm eingegliederte Brücke nachbesserungsbedürftig ist. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 12.09.2014 entschieden und insoweit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld bestätigt. Der heute 53 Jahre alte Kläger aus Bielefeld ließ sich vom beklagten Zahnarzt aus Bielefeld im Dezember 2007 im Oberkiefer eine Brücke eingliedern. Am Kronenrand wies diese eine Stufe zu den natürlichen Zähnen auf, so dass die Kronenränder abstanden. Diese Situation beseitigte der Beklagte bei der letzten Behandlung des Klägers im Januar 2008 nicht. Unter Hinweis auf Beschwerden wegen der Brückenkonstruktion suchte der...
weiter lesenHamm/Berlin (DAV). Ist nach einer Behandlung wegen Prostatakrebs eine regelmäßige Dialyse notwendig, kann dem Arzt nicht unbedingt ein Vorwurf gemacht werden. Gibt es keinen nachweisbaren medizinischen Zusammenhang zwischen medikamentöser Behandlung und der Nierenerkrankung, haftet der behandelnde Urologe nicht. Der Patient kann dann keinen Schadensersatz verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm am 10. Dezember 2013 (AZ: 26 U 62/13) entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht der Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Der heute 87 Jahre alte Mann litt seit 2003 an einer Prostatavergrößerung, die er von einem Urologen behandeln ließ. Ein im Jahre 2007 diagnostizierter Prostatakrebs wurde auf Anraten des Arztes mit einer medikamentösen Hormontherapie behandelt. Wenige Wochen...
weiter lesenKritik zur Preisfreiheit der DiGA im ersten Jahr Kosten für eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) werden dem Patienten nur dann von der Krankenkasse erstattet, wenn die DiGA ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen wurde. Auf welche Höhe sich die Kosten dann konkret belaufen, steht direkt nach der Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis noch gar nicht fest. Der finale Preisbildungsprozess bei den „Apps auf Rezept“ ist umstritten. Mehr dazu im Folgenden. Preis muss erst 12 Monate nach Eintragung verhandelt werden Den Preis der DiGA für die ersten 12 Monate nach Eintragung können Hersteller selbst bestimmen. Der von ihnen festgelegte Preis dient als Grundlage für die Kostenerstattung durch die Krankenkassen. Erst nach diesen 12 Monaten werden die Preisverhandlungen zwischen dem GKV...
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