Intellectual Property und geistiges Eigentum
Geistiges Eigentum ist ein Begriff, der im Zusammenhang mit den rein immateriellen Rechtsbereichen des Urheberrechts und der gewerblichen Schutzrecht (Markenrecht, Geschmacksmusterrecht/Designrecht, Patentrecht etc.), also des Immaterialgüterrechts verwendet wird. Im Englischen ist die Rede vom sog. intellectual property. Von diesem englischen Begriff her stammt die Abkürzung „IP-Recht“ bzw. „IP-Law“, die auch im deutschen Sprachgebrauch für alle Rechtsthemen im Zusammenhang mit dem Immaterialgüterrecht Verwendung findet.
Wesentliche Inhalte des Immatrialgüterrechts
Zu den wesentlichen Rechten, die unter dem Oberbegriff Geistiges Eigentum bzw. Immaterialgüterrechte zusammengefasst werden zählt z.B. das Urheberrecht, aber auch Leistungsschutzrechte, das Namensrecht, das Recht am eigenen Bild, gewerbliche Schutzrechte wie Patente, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster und der Sortenschutz bei Pflanzenzüchtungen, aber auch Marken und Warenzeichen, Geschäftsgeheimnisse etc. .
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Die Nutzung von Drohnen für Luftbildaufnahmen erfreut sich wachsender Beliebtheit, birgt jedoch rechtliche Herausforderungen. Insbesondere das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23. Oktober 2024 (AZ. I ZR 67/23) stellt klar: Die sogenannte Panoramafreiheit gilt nicht für Bilder, die mithilfe von Drohnen entstehen. Der BGH betont, dass Drohnen Perspektiven eröffnen, die mit bloßem Auge nicht erreichbar sind. Dies widerspricht dem Grundgedanken der Panoramafreiheit, die sich auf für Passanten zugängliche Sichtweisen beschränkt. Panoramafreiheit: Was ist darunter zu verstehen? Sie Panoramafreiheit gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG ist eine Einschränkung des Urheberrechts, die es erlaubt, urheberrechtlich geschützte Werke wie Gebäude oder Kunstwerke, die sich dauerhaft im...
weiter lesenHäufig werden Fotos von Enkelkindern oder anderen Angehörigen bzw. Dritten auf Handys als Profilbild genutzt. Diese Bilder sind somit für jeden Kontakt zu sehen. Ist das erlaubt? Erlaubt ist dies nur, wenn die abgebildete Person volljährig ist und ihre Zustimmung hierzu erteilt hat. Bei minderjährigen Kindern müssen die sorgeberechtigten Eltern hierfür ihre Zustimmung erteilen. Dies betrifft sämtliche sozialen Medien wie Facebook, Instagram, Twitter und WhatsApp. Liegt eine Zustimmung nicht vor, handelt es sich um einen Verstoß gegen Urheber- bzw. Lichtbildrechte. Das gilt unabhängig davon, wer das Foto aufgenommen hat. Wurde das Foto nicht selbst aufgenommen, benötigt man auch noch die Zustimmung des Fotografierenden. Dies betrifft regelmäßig weitergeleitete...
weiter lesenDas Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat mit Urteil v. 6.2.2025 - 16 U 8/24 eine wichtige Entscheidung zur Berichterstattung über das Privatleben prominenter Personen getroffen. Kernfrage war, in welchem Umfang Medien über private Beziehungsdetails berichten dürfen, ohne Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Die Berufung eines Verlagshauses wurde weitgehend zurückgewiesen, was klare Maßstäbe für das Spannungsfeld zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht setzt. Selbstöffnung & Berichterstattung über das Privatleben von Prominenten Ein entscheidendes Kriterium für die Zulässigkeit einer Berichterstattung ist die sogenannte " Selbstöffnung ". Das OLG Frankfurt stellte klar, dass diese nicht als Freibrief für eine umfassende mediale Durchleuchtung des Privatlebens interpretiert werden...
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