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Anwalt Bankrecht und Kapitalmarktrecht WuppertalDer Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 8. Oktober 2025 ( Az. IV ZR 161/24 ) entschieden, dass bei einer Geldüberweisung die Gefahr des Verlusts nicht auf den Gläubiger übergeht, wenn die Kontobezeichnung durch einen unbekannten Dritten in einem unwahrscheinlichen Kausalverlauf gefälscht wurde. Diese Klarstellung zur Gefahrtragung bei Geldüberweisungen ist für alle Unternehmen und Selbstständigen, die regelmäßig hohe Beträge transferieren, von eminenter Bedeutung. Der atypische Sachverhalt: Gefälschte IBAN durch Kontomanipulation auf dem Postweg Bei der Begleichung eines Pflichtteilsanspruchs wurde das Vergleichsdokument mit der korrekten IBAN gestohlen und von einer unbekannten Person manipuliert . Die Beklagten überwiesen daraufhin 20.000 Euro auf ein gefälschtes Konto und...
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Dr. Heinzelmann: Ihr Experte bei Verweigerung der Grundschuldfreigabe/Freigabeerklärung durch Banken (DSL-Bank u.a.): Die Verweigerung der Grundschuldfreigabe durch Banken kann für Immobilieneigentümer eine enorme Belastung darstellen. Nach Tilgung eines Darlehens erwarten Eigentümer zu Recht die Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch, doch Banken reagieren oft zögerlich oder gar nicht. Diese Praxis kann den Verkauf oder die Refinanzierung einer Immobilie erheblich erschweren und zu finanziellen Nachteilen führen. Rechtsanwalt Dr. Heinzelmann, ein renommierter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit Kanzleisitz in Stuttgart und einer Niederlassung in Frankfurt, ist Ihr verlässlicher Partner, um Ihre Ansprüche gegenüber Banken durchzusetzen. Umfassende...
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Frankfurt/Main (jur). Auch wenn sie ihre Aufsicht möglicherweise unzureichend wahrgenommen hat, haftet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) gegenüber privaten Anlegern nicht auf Schadensersatz. Denn ihre Aufgaben nimmt sie „allein im öffentlichen Interesse wahr“, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Freitag, 10. Februar 2023, bekanntgegebenen Beschluss zum Wirecard-Skandal entschied (Az.: 1 U 173/22). Zudem seien hier der BaFin auch keine Vorwürfe zu machen. Im Skandal um den 1999 gegründeten Finanzdienstleister Wirecard AG hatten Sonderprüfer 2020 festgestellt, dass es für Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von insgesamt 1,9 Milliarden Euro keine ausreichenden Prüfnachweise gab. Die Staatsanwaltschaft ließ die Geschäftsräume von Wirecard durchsuchen. Im...
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