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Geldanlage
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Spieser Straße 87
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Dr. Susanne Schmidt-Morsbach
Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB
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Dipl.sc.pol. Dipl.-Jur. Univ Arthur R. Kreutzer M.A.
Kanzlei Kreutzer & Koll.
Rechtsanwalt für Geldanlage
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Geldanlage
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Kein Darlehensrückzahlungsanspruch gegen einen Erben. LG Dortmund (Urt. v. 31.07.2020, 3 O 6/20):
Das Landgericht Dortmund hat jüngst zu Gunsten eines Erben eines verstorbenen Darlehensnehmers eines Ratenkredits entschieden.
Dieser wurde von einem Inkassounternehmen aus abgetretenem Recht auf die Rückzahlung einer Darlehenssumme aus einem Ratenkredit einer Privatbank von ursprünglich € 11.150,00.- (Nettodarlehensbetrag) in Anspruch genommen. Ferner schloss der Erblasser bei anderen Gesellschaften eine Restkreditversicherung und A rbeitsunfähigkeitsversicherung ab.
Wegen Zahlungsrückständen seitens des Erblassers und der drei Erben wurde das Darlehen nach entsprechenden Mahnungen sowie der Ankündigung der Kündigung bei Nichtzahlung der da noch offenen Forderung nebst Zinsen und Kosten Darlehen gekündigt und die Erben ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Corona-Krise: wichtige Informationen
Die Auswirkungen des Coronavirus werden auch hierzulande für alle immer stärker spürbar. Wir sehen uns auch in der Justiz mit einer beispiellosen Situation konfrontiert. Für unsere Mandanten sind wir in unserer Kanzlei jedoch weiterhin unverändert da - vom Homeoffice aus.
Sie erreichen uns wie gewohnt telefonisch Montag bis Freitag zwischen 7 Uhr und 19 Uhr unter 0214 9098400. Bitte lassen Sie es lange klingeln. Dokumente senden Sie am besten per E-Mail an info@anwalt-leverkusen.de oder unmittelbar an Ihren üblichen Ansprechpartner. Termine buchen Sie wie gewohnt am besten schnell und unkompliziert über unseren Kalenderservice . Weitere Informationen zu unseren unveränderten Services finden Sie hier .
Maßnahmen zur Liquiditätssicherung für Unternehmer ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
P&R – Gesellschaften: Insolvenzanfechtung wird ernst – Anleger sollen Erklärung abgeben, Vorsicht ist angebracht
Wie bereits im letzten Jahr angedeutet, ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, Zahlungen an Anleger, die mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit anfechtbar sind, zurückzufordern. Nun wird es ernst – Anleger sollen bezüglich solcher Ansprüche auf die Einrede der Verjährung verzichten. Dieses großzügige Angebot hat aber einen gravierenden Haken. Anleger sollten vorsichtig sein.
Insolvenzverwalter meldet sich zu Wort
Die Insolvenzverwalter der P&R-Unternehmensgruppe werden nach eigenen Angaben die Anleger bzw. Käufer von Containern in der nächsten Zeit anschreiben. Dabei geht es im Grunde um zwei völlig voneinander losgelöst zu betrachtende Umstände.
Auf der einen Seite wird den Anlegern ein Angebot unterbreitet, in welcher Höhe sie ... weiter lesen
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