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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Geldanlage
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Verjährungsverzicht und Vergleich im Video kurz erklärt
Anleger der deutschen P&R-Gesellschaften erhalten Post von den Insolvenzverwaltern. Der bloße Umfang schreckt bereits ab. Aber nicht nur der Umfang ist für normale Anleger abschreckend, auch der Inhalt ist inhaltlich schwere Kost.
Im Kern geht es um zwei Punkte: Zum einen sollen mittels eines Vergleiches neue Forderungsanmeldungen vorgenommen werden. Des Weiteren sollen die Anleger einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung erklären, der sich auf die in der Vergangenheit erhaltenen Zahlungen und eine darauf gerichtete Anfechtung – also die Geltendmachung der Rückzahlung durch die Insolvenzverwalter - bezieht.
Im Rahmen des Vergleiches sollen die Anleger erklären, dass sie keine Ansprüche gegen die übrigen deutschen P&R-Gesellschaften und die in der Schweiz ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Einwendungsdurchgriff bei Kaufvertrag mit verbundenem Darlehensvertrag zur sog. „0 %-Finanzierung“
Mängel der Kaufsache berechtigen bei einem Kaufvertrag mit verbundener 0 % Finanzierung nicht zum Widerruf des Darlehensvertrages oder zur Verweigerung des Darlehenskunden im Hinblick auf die Darlehensrückzahlung (gegenüber der finanzierenden Bank, siehe Urt. des BGH v. 30.09.2014, XI ZR 168/13).
Sachverhalt: Der Käufer und Darlehensnehmer hatte vorliegend Sachmängelgewährleistungsrechte beim Kauf zweier Eingangstüren zum Preis von 6.389,15 € geltend gemacht. Das Geschäft war in der Weise gestaltet worden, dass die Darlehenzinsen in dem vorgenannten Kaufpreis enthalten waren. Die Bank brauchte daher an den Baumarkt als Verkäufer der Eingangstüren nur eine Darlehensvaluta von 5.973,86 € auszahlen. Ein Gutachter stellte Mängelbeseitigungskosten von 5.415,50 ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
BGH: Kontokündigung nur mit plausiblem Grund
Karlsruhe (jur). Sparkassen dürfen ein Girokonto nur ausnahmsweise und mit plausiblem Grund kündigen. Wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht darauf hingewiesen, dass eine Kündigung nur aus sachgerechten Gründen möglich ist, ist diese Klausel wegen des Verstoßes gegen das Transparenzgebot nichtig, urteilte am Dienstag, 5. Mai 2015, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: XI ZR 214/14). Damit müssen über 400 Sparkassen in Deutschland nun ihre AGB ändern.
Im konkreten Rechtsstreit hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e. V. die Sparkasse Mittelfranken-Süd verklagt, weil sie bestimmte AGB-Kündigungsklauseln verwendet. Die Verbraucherschützer hatten moniert, dass nach den AGB der Sparkasse eine ordentliche Kündigung der ... weiter lesen
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