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Karlsruhe (jur). Die rechtsextreme NPD kann nicht mehr gegen möglicherweise unzulässige Wahlwerbung der früheren FDP-Bundestagsfraktion vorgehen. Wegen der „Liquidation der FDP-Fraktion“ fehle das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag, 3. Juni 2014, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: 2 BvE 3/12). Die sogenannte Organklage der NPD sei daher unzulässig. Der damalige Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Rainer Brüderle, hatte im Frühjahr und im November 2012 bundesweit an zahlreiche Haushalte Briefe zur Staatsverschuldung und zu weiteren wirtschaftspolitischen Fragen verschickt. Gleichzeitig hatte die FDP-Bundestagsfraktion bundesweit in verschiedenen Kinos politische Kurzfilme geschaltet. Mit...
weiter lesenHannover (jur). Ein hauptamtlicher Bürgermeister kann wegen vorgebrachter Anfeindungen und tätlicher Angriffe nicht automatisch einen Waffenschein verlangen. Voraussetzung für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis sei vielmehr, dass der Bürgermeister glaubhaft macht, dass er wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib und Leben gefährdet und eine Schusswaffe deshalb erforderlich ist, entschied das Verwaltungsgericht Hannover mit Urteil vom Montag, 13. Februar 2023 (Az.: 11 A 1233/20). Konkret ging es um den parteilosen, hauptamtlichen Bürgermeister der niedersächsischen Gemeinde Harsum, Marcel Litfin. Dieser hatte beim Landkreis Hildesheim die Erteilung eines Waffenscheins beantragt, damit er sich gegen tätliche Angriffe zur Wehr setzen kann. Er hatte angeführt, dass er in der...
weiter lesenSigmaringen (jur). Über 60 Jahre alten Mieter können bei einem Wohngeldantrag auf ein höheres Schonvermögen pochen. Das Wohngeld darf nicht pauschal verweigert werden, wenn die betroffenen Personen noch über ein Vermögen von bis zu 86.920 Euro verfügen, entschied das Verwaltungsgericht Sigmaringen in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 23. November 2022 (Az.: 7 K 3042/21). Wegen grundsätzlicher Bedeutung ließ das Verwaltungsgericht die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim zu. Im konkreten Fall hatte der heute 69-jährige Kläger am 30. September 2020 einen Wohngeldantrag bei der Stadt Tübingen gestellt. Der Mann gab an, dass er über ein Vermögen von 82.442 Euro verfügt und monatliche Rentenzahlungen von insgesamt rund 550 Euro bezieht. Die Stadt lehnte...
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