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Dr. Susanne Schmidt-Morsbach
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Dipl.sc.pol. Dipl.-Jur. Univ Arthur R. Kreutzer M.A.
Kanzlei Kreutzer & Koll.
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Gemeinschaftskonto
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Darlehen gekündigt? Darlehensnehmer aufgepasst! Gesetzgeber setzt Banken Schranken!
Darlehensnehmern welchen der Kredit gekündigt wurde, sollten dieses Vorgehen zeitnah einer anwaltliche Überprüfung unterziehen.
Hintergrund:
Viele Banken kündigen Verbraucherdarlehen - so auch Baufinanzierungen - unter Missachtung gesetzlicher Vorschriften. Namentlich § 498 BGB setzt den Banken enge Schranken . Hiernach ist die Kündigung ihres Darlehens nur zulässig, wenn:
(1) Der Darlehensgeber kann den Verbraucherdarlehensvertrag bei einem Darlehen, das in Teilzahlungen zu tilgen ist, wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers nur dann kündigen, wenn
1.
der Darlehensnehmer
a)
mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug ist,
b)
bei einer Vertragslaufzeit bis zu drei Jahren mit ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Guido Lenné im WDR zum Risiko von Vorauszahlungen beim Autohändler
Beim Verkauf eines Autos verlangen Händler heutzutage häufig hohe Anzahlungen von den Kunden. Problematisch wird das, wenn der Händler vor der Auslieferung des Wagens insolvent geht oder es sich um einen Betrüger handelt, der mit extrem günstigen Angeboten gezielt Kunden ködert. Geld und Auto sind dann für den Käufer oft verloren. Ein aktueller Beitrag vom WDR nimmt solche Fälle unter die Lupe und holt sich Rat bei Guido Lenné.
Für ihr Traumauto sind Käufer bereit, im Voraus hohe Anzahlungen – oder sogar den vollständigen Kaufpreis – zu leisten. Doch das kann für sie dramatische Folgen haben, wie ein aktueller Bericht der WDR Servicezeit aufzeigt. Eine Käuferin ließ sich von dem überaus günstigen Angebot eines kleineren ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Achtung einseitiges Kündigungsrecht in Bausparverträgen unwirksam!
Das sagt die Rechtsprechung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bausparkassen
Vertragliche Regelungen in Bausparverträgen, die ein generelles Kündigungsrecht 15 Jahre nach Beginn des Bausparvertrages vorsehen, sind unzulässig !
Erläuterung:
Bausparverträge älterer Jahrgänge beinhalten zumeist eine gute bis sehr gute Verzinsung. Umso mehr versuchen Bausparkassen, sich von diesen unliebsamen Verträgen zu trennen. Unabhängig von der Möglichkeit einer Kündigung 10 Jahre nach Zuteilungsreife finden sich in einigen Bausparbedingungen Regelungen, die der Bausparkasse ein einseitiges Kündigungsrecht zu einem festen Zeitpunkt gestatten.
Diese einseitigen Regelungen- als Allgemeine Geschäftsbedingungen einer individuellen Gestaltung durch ... weiter lesen
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