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Gemeinschaftsordnung
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Rechtsanwälte Dr. Peters, Hess & Partner
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Rechtsanwältin, Fachanwältin und Mediatorin Silke Stremmel
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Gemeinschaftsordnung
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mietkaution: Wie viel darf der Vermieter verlangen und einbehalten?
Im deutschen Mietrecht ist es üblich, dass der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses eine Sicherheit in Form einer Mietkaution hinterlegen muss. Hierbei handelt es sich meist um einen Geldbetrag, der eingezahlt werden muss. Häufig taucht in diesem Zusammenhang die Frage auf, wie hoch die Mietkaution eigentlich sein darf. Kann der Vermieter die Höhe der Mietkaution frei bestimmen oder gibt es gesetzliche Grundlagen?
Welchen Sinn hat eine Mietkaution?
Eine Mietkaution ist aus Sicht des Vermieters eine Sicherheitsleistung, die im Notfall gewährleisten soll, dass die Forderungen des Vermieters gegenüber dem Mieter auch befriedigt werden kann. Insbesondere können mithilfe der Mietkaution auch die angefallenen Mietnebenkosten verrechnet werden.
Wie hoch darf eine ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Vermieter muss Nebenkosten nicht gesondert einklagen
Karlsruhe (jur). Ein Rückstand des Mieters bei den Nebenkosten-Vorauszahlungen kann eine Räumungsschutzklage rechtfertigen. Der Vermieter muss die Nebenkosten nicht zunächst gesondert einklagen, urteilte am Mittwoch, 18. Juli 2012, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 1/11). Damit unterlag eine Mieterin aus Schönefeld bei Berlin. Ihre Vermieter hatten die Vorauszahlungen für Heiz- und Betriebskosten mehrfach erhöht. Die Mieterin hatte die Nebenkosten und wegen angeblicher Mängel auch die Grundmiete zuletzt nicht mehr voll gezahlt. Über ein Jahr liefen so Rückstände in Höhe von mehr als zwei Monatsmieten auf. Ab dieser Schwelle erlaubt das Gesetz eine fristlose Kündigung des Mietvertrags. Auch hier kündigte die Vermieter und reichte eine ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Überweisung der höheren Miete gilt als Zustimmung
München (jur). Überweisen Mieter nach einer Mieterhöhung die geforderte Miete, gilt dies grundsätzlich als Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen. Eine schriftliche Zustimmung zur Mieterhöhung muss dann nicht abgegeben werden, entschied das Amtsgericht München in einem am Montag, 20. Januar 2014, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 42 C 11426/13).
Im konkreten Fall hatte eine Vermieterin von einem Münchener Paar eine höhere Miete verlangt. Ab April 2013 sollte sie statt 950 Euro nun 1.140 Euro monatlich bezahlen. Die Mieter sollten dem Mieterhöhungsverlangen schriftlich zustimmen.
Die Mieter schickten keine Zustimmung, sie überwiesen einfach die höhere Miete. Durch die Änderung des monatlichen Dauerauftrages hätten sie der höheren Miete ... weiter lesen
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