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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Geschäftsführerhaftung
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Das "vergiftete" Gesellschafterdarlehen in der Krise und die drohende Insolvenzanfechtung.
14.06.2023
1. Ausgangssituation Kleine und mittlere Unternehmen erhalten oftmals nach Gründung keine “schnellen” Darlehen durch Kreditinstitute zur Überwindung kurzfristig auftretender Liquiditätsengpässe. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Häufig verfügen die Unternehmen jedoch nicht über hinreichend Sicherheiten, um in der unsicheren finanziellen (Krisen)Situation das Kreditengagement der Bank entsprechend abzusichern. In diesem Fall werden/können die benötigten Mittel der Gesellschaft regelmäßig nur durch Gesellschafter in Form von sogenannten Gesellschafterdarlehen bereitgestellt werden. Für Dritte ist eine Darlehensgewährung zu riskant. Allerdings besteht das Risiko der Rückzahlung gewährter Darlehen an die ... weiter lesen
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Rechtsformenwahl: Alternativen und Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen
Die richtige Rechtsform zu finden, gehört für den Gründer eines Unternehmens zu seinen ersten Aufgaben. Die Entscheidung beeinflusst das ganze Unternehmerdasein. Abhängig davon, ob die Wahl z. B. auf eine GbR oder eine AG fällt, sind beim Gründungsprozess unterschiedliche handels- und steuerrechtliche Bestimmungen zu beachten. Auch hinsichtlich der Haftung macht es einen Unterschied, ob mehrere Selbstständige sich für eine OHG oder die Gründung einer GmbH entscheiden. Grundsätzlich können bei den  Rechtsformen für Unternehmen drei Gruppen voneinander abgegrenzt werden: Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen skizziert dieser Beitrag. Im Einzelfall handelt es sich bei der Wahl der Rechtsform jedoch meist um eine komplexe ... weiter lesen
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Wann haftet ein Gesellschafter einer GmbH persönlich und mit seinem Privatvermögen?
26.08.2023
1. Grundsatz der Haftungsbeschränkung des Gesellschafters einer GmbH Die Haftung eines Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist in Deutschland grundsätzlich auf seine Einlage in das Stammkapital der Gesellschaft beschränkt. Dies bedeutet, dass der Gesellschafter im Normalfall nicht mit seinem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der GmbH haftet.  Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen ein Gesellschafter mit seinem Privatvermögen haften kann:   2. Fälle der persönlichen Haftung des GmbH-Gesellschafters Der Gesellschafter einer GmbH kann insbesondere in nachfolgenden Fallkonstellationen persönlich und unbeschränkt mit dem Privatvermögen haften (nicht abschließend): Haftung bei Gründung der ... weiter lesen
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