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Karlsruhe (jur). Haben Vermieter von Mietern eine zu hohe Miete verlangt und damit gegen die gesetzliche Mietpreisbremse verstoßen, können Ansprüche innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren geltend gemacht werden. Maßgeblich für den Beginn der Verjährungsfrist ist hierbei der Zeitpunkt, an dem der Mieter vom Vermieter Auskunft darüber verlangt, warum die ortsübliche Vergleichsmiete überschritten worden ist wie hoch die Miete des Vormieters war, urteilte am Mittwoch, 12. Juli 2023, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 375/21 und weitere). Hintergrund des Rechtsstreits ist die gesetzliche Mietpreisbremse. Der Bund hatte den Ländern das Recht eingeräumt, in angespannten Wohnungsmärkten den Anstieg der Mieten zu bremsen. Danach dürfen Mieten bei Abschluss...
weiter lesenDie Renovierung bzw. die Schönheitsreparaturen im Mietrecht , die aufgrund eines normalen, vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich geworden sind, hat der Mieter nur dann zu tragen, wenn das vertraglich wirksam vereinbart ist. 1. Grad der Abnutzung Haben Vermieter und Mieter eine entsprechende Regelung im Mietvertrag wirksam vereinbart, muss der Mieter die Schönheitsreparaturen stets vornehmen, wenn die Abnutzungen der Räume einen derartigen Grad erreicht haben, der die Annahme rechtfertigt, der Zustand der Wohnung sei nicht mehr als vertragsgemäß anzusehen. Ab wann ein solcher Grad der Abnutzung anzunehmen ist, hängt von den tatsächlichen Verhältnissen ab und davon, wie pfleglich der Mieter die Wohnung im Laufe der Mietzeit behandelt hat. In der Mietpraxis ist dazu ein...
weiter lesenDer Fall: In einer Dreier-WEG waren in der Kellergeschosswohnung einer Miteigentümerin Feuchtigkeitsschäden aufgetreten, die zur Unbewohnbarkeit der Wohnung führten. Ursache waren Baumängel am gemeinschaftlichen Eigentum; diese waren entstanden, als Rechtsvorgänger der Miteigentümerin die Kellerräume zulässigerweise (!) in Wohnräume umgebaut hatten. Die Eigentümerin der Kellerwohnung hatte von den übrigen Wohnungseigentümern die Zustimmung zur Beteiligung an den Kosten der Sanierung für die Kellerwohnung sowie zur Bildung einer Sonderumlage gefordert; diese hatten jegliche Leistung hinsichtlich einer Sanierung der Kellerwohnung abgelehnt. Die Eigentümerin der Kellerwohnung hat ihre Ansprüche sodann gerichtlich verfolgt; weiterhin hat sie...
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