Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Mieter können unter Umständen einem rauchenden Nachbarn das Rauchen auf dem Balkon untersagen. Aber wie sieht es mit einem Verbot seitens des Vermieters aus? Dies erfahren Sie in diesem Ratgeber. Bereits mehrfach haben sich Gerichte mit der Frage beschäftigt, ob Mieter gegen einen rauchenden Nachbarn auf dem Balkon vorgehen können. Hierzu hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil vom 16.01.2015 - V ZR 110/14 klargestellt, dass auf dem Balkon normalerweise geraucht werden darf. Anders ist das jedoch dann, wenn Nachbarn durch den Zigarettenqualm erheblich belästigt beziehungsweise in ihrer Gesundheit gefährdet werden. Dann kann der Mieter im Wege eines nachbarrechtlichen Unterlassungsanspruches verlangen, dass zumindest nur zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon geraucht wird....
weiter lesenNichtigkeit einer Vereinbarung über die Maklerkosten kann zum Anspruch auf Rückzahlung des Maklerlohns in voller Höhe führen! Deshalb ist es wichtig, den Maklervertrag auf seine Wirksamkeit hin zu prüfen - auch im nachhinein, wenn bereits gezahlt wurde. Urteil des BGH vom 6. März 2025 - I ZR 138/24 Der für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein zur Nichtigkeit der entsprechenden Vereinbarung führender Verstoß gegen den in § 656d BGB geregelten Grundsatz der hälftigen Teilung des Maklerlohns vorliegt, wenn ein Makler allein für den Verkäufer einer Immobilie tätig geworden ist und der Käufer zur Zahlung des vollen Honorars an den Makler verpflichtet wird....
weiter lesenSchließen Mieter und Vermieter einen Mietvertrag, wird der Mieter gemäß § 535 BGB verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Im Falle einer Wohnraummiete muss der Vermieter dem Mieter während der Mietzeit den Zutritt zur Wohnung bzw. zum Haus gewähren. Hierfür ist es notwendig, dass der Vermieter dem Mieter die Schlüssel überlässt (OLG Düsseldorf 07.07.2005 Az. I-10 U 202/04). Wie viele Schlüssel der Mieter vom Vermieter verlangen kann, richtet sich nach der entsprechenden Vereinbarung im Mietvertrag und wenn diese fehlt, nach der Zahl der Wohnungsnutzer (LG Berlin 20.06.1985 Az. 61 T 32/85). Darüber hinaus kann der Mieter so viele Schlüssel verlangen, wie er für seine individuellen Bedürfnisse...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.