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Aktuelle Rechtstipps zum Thema GEZ
Verwaltungsrecht Eigentümer eines „Sperrgrundstücks“ nicht zur Klage befugt
Aachen (jur). Wenn Grundstückseigentümer ein Grundstück offenkundig nur zu dem Zweck einer Klagebefugnis erworben haben, läuft dies leer. Den Klagen steht dann „der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegen“, wie am Dienstag, 20. September 2022, das Verwaltungsgericht Aachen entschied (Az.: 6 K 103/21 und weitere). Es wies damit Klagen gegen den Tagebau Garzweiler ab.  Der Kläger wohnt selbst nicht in Lützerath, kaufte in dem zur Stadt Erkelenz gehörenden Ort aber Anfang 2021 ein unbebautes Wiesengrundstück. Zu diesem Zeitpunkt war bereits beschlossen, dass der Ort dem Braunkohle-Tagebergbau weichen soll. Ebenso waren bereits „Grundabtretungsbeschlüsse“ ergangen, mit denen das Eigentum auch des Wiesengrundstücks an den Energiekonzern RWE als Betreiber des Bergbaus übertragen wurde.  ... weiter lesen
Verwaltungsrecht BVerwG entscheidet über Regelung zur Mehrarbeitsvergütung bei Dienstunfällen
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat unter dem Aktenzeichen 2 C 2.23 ein Urteil zum Thema Vergütung von Mehrarbeit bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung aufgrund eines Dienstunfalls gefällt. Polizeikommissar fordert nach Dienstunfall Überstunden-Vergütung Ein Polizeikommissar (Besoldungsgruppe A 9 LBesO), der im Zeitraum 2015 bis 2016 mehrfach zu zusätzlichen Einsätzen bei der Polizei herangezogen wurde, erlitt im September 2016 einen Dienstunfall. Anschließend folgten krankheitsbedingte Auszeiten, die teilweise durch den Ausgleich von Überstunden und regulären Urlaub unterbrochen waren. Mit Ende Juli 2018 wurde er wegen anhaltender Dienstunfähigkeit frühzeitig in den Ruhestand versetzt. Infolgedessen forderte er eine Auszahlung für 205 Stunden Überstunden. Nachdem sein Widerspruch ... weiter lesen
Verwaltungsrecht Wer zu früh Wahlplakate aufhängt, wird kaum bestraft
Schleswig. Wenn politische Parteien zu früh im Vorfeld einer Wahl Wahlplakate anbringen, um sich dadaurch die beste Platzierung im öffentlichen Straßenraum zu sichern, so kann dies von den zuständigen Behörden lediglich mit einem Bußgeld geahndet werden.  Ein Abhängen der Plakate kann die Kommune jedoch nicht verlangen, wenn in der Zwischenzeit bereits die, ab einem späteren Termin geltende, Sondernutzungserlaubnis in Kraft tritt. Dies entschied das schleswig-holsteinische OVG in zwei Beschlüssen vom 29.03.2022, welche am 30.März.2022 bekanntgegeben wurden (Az.: 3 B 23/22 und 3 B 24/22). Dabei ging es um die, für den 8. Mai 2022 angesetzten, Landtags- und Bürgermeisterwahlen im Gemeindegebiet Quickborn im schleswig-holsteinischen Kreis Pinneberg. Politische Parteien dürfen ab dem 26. März 2022 gemäß ... weiter lesen
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