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Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Kapitalgesellschaft.
Damit ist gemeint, dass bei der Gründung das eingebrachte Kapital der beteiligten Gesellschafter in der GmbH gebündelt wird. Ziel der GmbH ist es, die persönliche Haftung einzugrenzen, damit der GmbH Gesellschafter nicht wie ein Einzelunternehmer mit dem Privatvermögen haftet. So schön sich dies jedoch in der Theorie anhört, umso ernüchternder ist die Praxis. Denn in den meisten Fällen haften die Gesellschafter trotzdem zu bestimmten Anteilen mit Ihrem Privatvermögen. Denn Unternehmenskredite werden in vielen Fällen auch durch Eigenheimhypotheken oder Bürgschaften abgesichert. Trotz dieser ernüchternden Umstände stellt die GmbH Gründung trotzdem aus steuerrechtlicher Sicht eine attraktive Unternehmensform dar.
Stammkapital und Gründungskosten
Zu Beginn einer GmbH Gründung ist es notwendig, zunächst ein Stammkapital von mindestens 25000 Euro in das Unternehmen einzubringen. Dies kann in Form einer Barzahlung auf das Geschäftskonto oder in Form von pfändbaren Sacheinlagen (z.B. Kraftfahrzeuge oder Maschinen) geschehen.
Im Falle einer GmbH Gründung mit Sacheinlagen muss zudem ein Sachgründungsbericht eines Steuerberaters erstellt werden. Neben dem Stammkapital sollten auch die Gründungskosten berücksichtigt werden. Denn es fallen auch Notariatskosten zur Beurkundung des Gesellschaftervertrages, die Beurkundung der Gesellschafterversammlung, Beglaubigungen und Eintragung in das Handelsregister an. Zudem muss die Gründung bekanntgemacht werden. Insgesamt sollten Sie bei der GmbH Gründung nochmals mit etwa 1000-3000 Euro Gründungskosten rechnen.
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