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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Grundbuch
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Verbot kurzzeitiger Vermietung von Eigentumswohnungen nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer
Urteil des BGH vom 12. April 2019 – V ZR 112/18
Gegenstand der verkündeten Entscheidung des für das Wohnungseigentumsrecht zuständigen V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die kurzzeitige Vermietung von Eigentumswohnungen (z.B. an Feriengäste) auf der Grundlage einer sogenannten Öffnungsklausel in der Teilungserklärung durch Mehrheitsbeschluss verboten werden kann.
Sachverhalt:
Die Parteien bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit acht Wohnungen. Die Klägerin ist Eigentümerin einer der Wohnungen, die Beklagten sind die übrigen Wohnungseigentümer. Die Teilungserklärung enthält eine Regelung, wonach den Wohnungseigentümern auch die kurzzeitige Vermietung ihrer ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht: Mieterhöhung aufgrund eines Mietspiegels
Gem. § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB ist der Vermieter berechtigt, eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu verlangen. Die Mieterhöhung kann erfolgen, wenn die Miete 15 Monate unverändert geblieben ist.
Die ortsübliche Vergleichsmiete wird im Mietrecht aus den üblichen Mieten gebildet, die in der Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Lage, Beschaffenheit und energetischer Ausstattung in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert wurden.
In den Mietspiegel dürfen solche Mieten nicht einfließen, die nicht im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommen sind und Mieten, die unüblich niedrig oder hoch sind. Weiterhin darf kein Wohnraum berücksichtigt werden, bei dem die Miethöhe durch Gesetz oder im ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Überweisung der höheren Miete gilt als Zustimmung
München (jur). Überweisen Mieter nach einer Mieterhöhung die geforderte Miete, gilt dies grundsätzlich als Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen. Eine schriftliche Zustimmung zur Mieterhöhung muss dann nicht abgegeben werden, entschied das Amtsgericht München in einem am Montag, 20. Januar 2014, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 42 C 11426/13).
Im konkreten Fall hatte eine Vermieterin von einem Münchener Paar eine höhere Miete verlangt. Ab April 2013 sollte sie statt 950 Euro nun 1.140 Euro monatlich bezahlen. Die Mieter sollten dem Mieterhöhungsverlangen schriftlich zustimmen.
Die Mieter schickten keine Zustimmung, sie überwiesen einfach die höhere Miete. Durch die Änderung des monatlichen Dauerauftrages hätten sie der höheren Miete ... weiter lesen
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