Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
München (jur). Bezahlen Steuerpflichtige ihre Steuerschulden per Scheck, können auch bei einer noch pünktlichen Abbuchung Säumniszuschläge vom Finanzamt fällig werden. Denn bei einer Scheckeinreichung gilt der Betrag erst nach drei Tagen generell als gutgeschrieben, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 21. November 2012, veröffentlichten Urteil (Az: VII R 71/11). Dies gilt selbst dann, wenn die Zahlung bereits vorher und damit pünktlich auf dem Konto des Finanzamtes eingegangen ist, so die Münchener Richter in ihrer Entscheidung vom 28. August 2012. Das Finanzamt erhebt von Steuerpflichtigen bei zu später Zahlung von Steuerschulden einen Säumniszuschlag in Höhe von einen Prozent für jeden angefangenen Monat. In der Abgabenordnung...
weiter lesenDie Nachfrage nach Desinfektionsmitteln hat sich seit dem Ausbruch des Coronavirus massiv erhöht. Der Presse konnte entnommen werden, dass zur Bekämpfung des entstandenen Engpasses vorübergehend eine europäische Richtlinie außer Kraft gesetzt wurde, wodurch Desinfektionsmittel jetzt auch von Apotheken hergestellt werden können. Desinfektionsmittel sind Biozidprodukte nach Art. 3 Abs. 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 528/20122 und daher keine Arzneimittel, vgl. § 2 Abs. 3 Nr. 5 Arzneimittelgesetz (AMG). Das Bundesministerium der Finanzen hat am 17.03.2020 zugelassen, dass Apotheken, die nach dem Arzneimittelrecht befugt sind, Arzneimittel herzustellen, ab sofort unvergällten Alkohol zur Herstellung von Desinfektionsmitteln steuerfrei...
weiter lesenDie Steuerentlastung für in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verwendete Biokraftstoffe bleibt erhalten. § 57 EnergieStG enthält eine Steuervergünstigung für in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft in Ackerschleppern, Arbeitsmaschinen, Motoren und Sonderfahrzeugen verwendete Dieselkraftstoffe und Biokraftstoffe. Die Vorschrift ist auch unter dem Namen „Agrardieselvergütung“ bekannt. Nach dem Diskussionsentwurf der Bundesregierung vom 22.04.2016 war vorgesehen, § 57 EnergieStG durch den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes und des Stromsteuergesetzes dahingehend zu ändern, dass die Steuerentlastung für Biokraftstoffe entfällt, so dass nur noch eine Steuerentlastung für fossile Dieselkraftstoffe verbleibt. Zur...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.