Rechtsanwalt Abgabenrecht
Rechtsanwalt Altersvorsorge
Rechtsanwalt Ausländische Quellensteuer
Rechtsanwalt Bewertungsrecht
Rechtsanwalt Bilanzsteuerrecht
Rechtsanwalt Bilanzwesen
Rechtsanwalt Buchführung
Rechtsanwalt Einkommenssteuer
Rechtsanwalt Einkommensteuer
Rechtsanwalt Erbfolge
Friedrichstraße 15, 63739 Aschaffenburg
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Am Planetarium 8, 07743 Jena
Alte Weberei 2, 87600 Kaufbeuren
Wildbacher Mühle 67a, 52074 Aachen
Thomas-Mann-Str. 13, 07743 Jena
Oberanger 30, 80331 München
Kirchheimer Str. 94-96, 70619 Stuttgart
Scheffelstraße 11, 60318 Frankfurt am Main
Brassertstraße 104, 45768 Marl
Anwalt Steuerrecht Berlin
Anwalt Steuerrecht Bielefeld
Anwalt Steuerrecht Bochum
Anwalt Steuerrecht Bonn
Anwalt Steuerrecht Bremen
Anwalt Steuerrecht Dortmund
Anwalt Steuerrecht Dresden
Anwalt Steuerrecht Duisburg
Anwalt Steuerrecht Düsseldorf
Anwalt Steuerrecht Essen
Anwalt Steuerrecht Frankfurt am Main
Anwalt Steuerrecht Hamburg
Anwalt Steuerrecht Hannover
Anwalt Steuerrecht Köln
Anwalt Steuerrecht Leipzig
Anwalt Steuerrecht Mannheim
Anwalt Steuerrecht München
Anwalt Steuerrecht Nürnberg
Anwalt Steuerrecht Stuttgart
Anwalt Steuerrecht WuppertalBildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung, können die Kosten dafür unbeschränkt steuermindernd geltend gemacht werden. Abzugsfähig sind diejenigen Kosten, die direkt dem Arbeitszimmer zuordenbar sind, sowie anteilige Aufwendungen für das ganze Gebäude. Sie sind nach dem entsprechenden Flächenverhältnis aufzuteilen. Fallen dagegen Kosten für die Renovierung eines Raums an, der ausschließlich oder mehr als in nur untergeordnetem Umfang privaten Wohnzwecken dient, wie beispielsweise das Bad, sind diese Kosten nicht abziehbar. Das bestätigte der Bundesfinanzhof. Nur allgemeine Gebäudekosten, wie etwa Gebäudeabschreibung, Schuldzinsen oder eine Dachreparatur, sind aufzuteilen und anteilig...
weiter lesen
tax compliance – „modernes englischsprachiges Modewort“ oder „nur was für Große“? „Modernes englischsprachiges Modewort“ oder „nur was für Große“ sind längst überholte Vorurteile. Tax compliance wird immer wichtiger und rückt in den Mittelpunkt des Interesses vieler Unternehmen. Tax compliance sollte im Mittelpunkt des Interesses jedes Unternehmens stehen: Unternehmensgewinne langfristig sichern, saubere, gradlinige Strukturen, Imagepflege, und Schutz der Organe und verantwortlich arbeitenden Führungskräfte sind wichtige Erfolgsbausteine jedes Unternehmens. Gleichgültig ob groß oder klein, ob Handelsbetrieb, Hersteller, Zulieferer, Versorger, Gaststätte, (Groß-) Bäckerei mit...
weiter lesen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit dem Urteil vom 18. Januar 2024, Aktenzeichen III R 5/23 , klargestellt, wie bei mehreren kindergeldberechtigten Personen im gleichen Monat der Vorrang des Anspruchs zu ermitteln ist: Maßgeblich ist, wer zu Beginn des Monats die Bedingungen für eine vorrangige Berechtigung erfüllt. BFH verweigert Kindergeld für Pflegeeltern im Dezember 2020 Ein Paar, bestehend aus dem Kläger und seinem Lebensgefährten, nahm ein im November 2020 geborenes Kind, welches von einer obdachlosen Mutter stammt, am 7. Dezember 2020 in ihren Haushalt auf. Dadurch wurden sie zu Pflegeeltern des Kindes. Unter ihnen wurde vereinbart, dass der Kläger als der Kindergeldberechtigte gilt. Ab Januar 2021 bewilligte die Familienkasse dem Kläger Kindergeld, verweigerte dies jedoch für November und Dezember...
weiter lesen
Abgabenrecht
Altersvorsorge
Ausländische Quellensteuer
Bewertungsrecht
Bilanzsteuerrecht
Bilanzwesen
Buchführung
Einkommenssteuer
Einkommensteuer
Erbfolge
Erbschaftssteuer
Erbschaftssteuerrecht
Erbschaftsteuerrecht
Gewerbesteuer
Grunderwerbsteuerrecht
Internationales Steuerrecht
Jahresabschluss
Körperschaftssteuer
Körperschaftsteuer
Lohnsteuer
Schenkungssteuerrecht
Schenkungsteuerrecht
Steuerklasse
Steuerrecht
Steuerstrafrecht
Steuerverfahrensrecht
Umsatzsteuer
Umsatzsteuerrecht
Verbrauchssteuerrecht
Verbrauchsteuerrecht
Zollrecht (im SteuerR)
Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!