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Rechtsanwalt Grundstück - Anwalt für Grundstück finden!

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Grundstück

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Baurecht und Architektenrecht

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Anwälte für Grundstück
Rechtsanwalt für Grundstück
Dr. Klaus Wentzel Dr. Wentzel & Weiß
Adresse Icon Oststraße 6, 58452 Witten
Telefon02302 914310 Fax02302 9143131

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Rechtsanwältin für Grundstück
Simone Hörmann von und zu Guttenberg Hanft, Hörmann, Grewenig Kanzlei
Adresse Icon Ludwigstr. 1, 86316 Friedberg
Telefon0821-602974 Fax0821-602356

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Rechtsanwalt für Grundstück
Heinrich F. W. Sasse Sozietät Sasse
Adresse Icon Bahnhofstr. 6, 31737 Rinteln
Telefon05751 9177 91 Fax05751 9177 88

Rechtsanwalt für Grundstück
Norbert Lühring Scholz | Lühring & Partner
Adresse Icon Obernstraße 58-62, 28832 Achim
Telefon04202-88420 Fax04202-884242

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Rechtsanwalt für Grundstück
Edmund Herrmann Rechtsanwälte Herrmann Menn & Kollegen
Adresse Icon Berger Allee 7, 86609 Donauwörth
Telefon0906 70 58 67-0 Fax0906 70 58 67-29

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Rechtsanwalt für Grundstück
Rainer Schönlau Schönlau Edelmann Rechtsanwälte
Adresse Icon Mittelstraße 5, 58285 Gevelsberg
Telefon02332-7590-0 Fax02332-759010

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Rechtsanwalt für Grundstück
Andreas Becker Kanzlei Becker Baurecht
Adresse Icon Nienburger Str. 14a, 30167 Hannover
Telefon0511.123 137 0 Fax0511.123 137 20

Rechtsanwalt für Grundstück
Philipp Steinbacher Steinbacher | Rechtsanwälte PartGmbB
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Telefon089-25549540 Fax089-255495410

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Rechtsanwalt für Grundstück
Uwe Hartung JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner mbB
Adresse Icon Ulrichsplatz 12, 86150 Augsburg
Telefon0821 / 34 66 00 Fax0821 / 34 66 080

Rechtsanwalt für Grundstück
Edmund Herrmann Rechtsanwälte Herrmann Menn & Kollegen
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Telefon09092 910 220 Fax09092 910 223

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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Grundstück


„AUFGESETZTE“ KOMPLETTHEITSKLAUSELN SIND AUCH ALS AGB WIRKSAM
11.11.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: In einem Verfahren auf Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek streiten die Parteien über die „Glaubhaftmachung“ eines Werklohnanspruches. Der Auftragnehmer behauptet vom „Bau-Soll“ nicht gedeckte Ergänzungsleistungen. Im Einheitspreisvertrag ist vereinbart, „dass die Vertragsleistung alle Leistungen und Lieferungen umfasst, die erforderlich sind, um das vorgenannte Gewerk funktionsfähig herzustellen " sowie „dass Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche dahin aufzulösen sind, dass eine den übrigen Vorschriften dieses Vertrages entsprechende funktionsfähige Leistung geschuldet wird".   Die Entscheidung: Das OLG versagt einen Anspruch des AN! Er...

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Unwirksamkeit von Architektenverträgen nach Schmiergeldzahlungen
01.03.2013Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
Unwirksamkeit von Architektenverträgen nach Schmiergeldzahlungen

In einem verkündeten Grundsatzurteil hat der für das private Baurecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, daß ein im Zusammenhang mit Schmiergeldzahlungen geschlossener Architektenvertrag nicht ohne weiteres nichtig ist. Gleichzeitig hat er dem Berufungsgericht aufgegeben zu prüfen, ob ein zur schwebenden Unwirksamkeit des Architektenvertrages führender Fall eines Vollmachtsmißbrauchs vorliegt. "Nichtigkeit" und "schwebende Unwirksamkeit" unterscheiden sich im Ergebnis durch die nur im zweiten Falle gegebene Entscheidungsfreiheit für den Geschäftsinhaber, den durch den bestochenen Geschäftsführer geschlossenen Vertrag nachträglich zu genehmigen oder nicht. Der Entscheidung liegt die Honorarklage eines Architekten zugrunde. Dieser hatte im...

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NICHT ZUGELASSENE BAUPRODUKTE VERWENDET: WÄRMEDÄMMVERBUNDSYSTEM MANGELHAFT Der Fall: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hatte für ein Wohngebäude mit Kindergarten ein Fachunternehmen mit der Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems beauftragt. Nachdem M
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(1 Bewertung)11.11.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hatte für ein Wohngebäude mit Kindergarten ein Fachunternehmen mit der Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems beauftragt. Nachdem Mängel festgestellt wurden, hat die Wohnungseigentümergemeinschaft fristgerecht ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet. Aufgrund der dortigen Feststellungen wurde das Unternehmen in einem späteren Hauptsacheverfahren durch das Landgericht Stuttgart auf Leistung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung in Höhe von über 230.000 Euro verurteilt. Unter anderen hiergegen hat sich die durch das Unternehmen eingelegte Berufung gerichtet.   Die Entscheidung: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat als Berufungsgericht die Feststellungen des Ausgangsgerichtes...

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