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Ist der Bau eines Hauses geplant, dann sind Bauherren schnell mit Rechtsfragen und Problemstellungen rund um das Bauvorhaben konfrontiert. Als Bauherr steht mit Sicherheit zunächst der Grundstückskauf an. Hat man ein Grundstück gefunden, das den eigenen Wünschen entspricht, sollte unbedingt geklärt werden, wie es mit dem Grenzabstand aussieht und ob es besondere Wegerechte gibt. Auch wichtig: Ist das Grundstück nicht erschlossen, teilerschlossen, erschlossen. Unter der Erschließung eines Grundstücks sind sämtliche baulichen Maßnahmen zu verstehen, die für eine Bebauung erforderlich sind. Außerdem sollte in jedem Fall der Bebauungsplan eingesehen werden. In diesem legt eine Gemeinde fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Ist das Grundstück offensichtlich passend, um einen Hausbau durchzuführen, und stimmt der Preis, dann kann das Grundstück erworben werden. Ist man als Besitzer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann das Bauvorhaben beginnen. In der Folge gilt es eine Baugenehmigung zu beantragen. Ist der Bau genehmigt, dann wird dies durch einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt. Im Übrigen kann mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon vor dem Einreichen des Bauantrags über bestimmte baurechtliche Fragen entschieden werden. Zu erwähnen ist überdies, dass spezielle bauliche Vorhaben wie z.B. kleinere Wohngebäude von einer Genehmigung freigestellt sind, zumindest in manchen Landesbauordnungen. In diesen Fällen reicht es aus, der Behörde das Bauvorhaben anzuzeigen. Für den Bau eines neuen Hauses wird dann ein Architekt beauftragt, den Plan zu erstellen. Von immenser Bedeutung ist hier der Architektenvertrag. Führt man den Bau nicht in Eigenregie durch, dann wird zumeist ein Bauvertrag mit einem Bauträger abgeschlossen oder auch mit einem Bauunternehmen. Es ist hier wichtig, schon im Vorfeld die unterschiedlichen Bauleistungen genau abzuklären. Anzumerken ist, dass Schwarzarbeit, also ein Arbeiten ohne eine offizielle Rechnungsstellung, unbedingt vermieden werden sollte. Bei vielen Bauherren besteht nach wie vor die Ansicht, dass sich so sparen ließe. Das Gegenteil ist richtig. Bauherrn kann Schwarzarbeit teuer zu stehen können. Gerade im Falle von Mängeln sind rechtliche Probleme vorprogrammiert.
Ist ein Anwalt für Baurecht der richtige Ansprechpartner bei Baumängeln?
Ist der Hausbau vollendet, steht die Bauabnahme an. Eine Bauabnahme wird sowohl im Außenbereich als auch im inneren Bereich des Hauses getätigt. Gibt es Baumängel, dann kommen diese nun ans Tageslicht. Liegt ein Baumangel wie beispielsweise eine mangelhafte Wärmedämmung vor und der Bauunternehmer lehnt es ab, eine Mängelbeseitigung durchzuführen, ist genau das der Zeitpunkt für Bauherren, anwaltliche Hilfe einzuholen. In Chemnitz sind etliche Anwälte im Baurecht mit einer Anwaltskanzlei vertreten. Es wird als kein großes Problem darstellen, einen kompetenten Anwalt zum Baurecht aus Chemnitz zu finden. Der Anwalt für Baurecht in Chemnitz wird nicht nur dabei helfen, lange dauernde Prozesse, wie sie gerade bei Mängeln am Bau oft der Fall sind, zu vermeiden. Der Rechtsanwalt im Baurecht wird auch eine baubegleitende Betreuung übernehmen und vor dem Abschluss von Verträgen wie einem Grundstückskaufvertrag beratend tätig werden. Der Bauanwalt wird darüber hinaus, falls nötig, eine Abrissverfügung anfechten oder auch rechtlich klären, ob eine Ersatzvornahme angebracht ist. Der Anwalt für Baurecht kennt sich überdies mit sämtlichen rechtlichen Aspekten den Bau betreffend optimal aus. Zu nennen sei hier das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht. Ebenfalls ist der Rechtsanwalt im Baurecht der ideale Ansprechpartner, wenn es zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.
Ist ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht sinnvoll?
Aber nicht nur, wenn man Bauherr ist, ist es sinnvoll, die Dienste eines Rechtsanwalts für Baurecht aus Chemnitz in Anspruch zu nehmen. Auch wenn ein Immobilienverkauf ansteht oder ein Wohnungsverkauf geplant sein sollte genauso wie ein Wohnungskauf oder ein Hauskauf beziehungsweise ein allgemeiner Immobilienkauf, dann kann der Rechtsanwalt nicht nur die diversen Verträge prüfen, sondern auch als kompetenter Partner den Ankauf / Verkauf begleiten. Darauf hinzuweisen ist an dieser Stelle, dass, gerade wenn es sich um eine schwierige Fallgestaltung handelt, es stets angebracht ist, sich sofort an einen Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht zu halten. Warum? Ein Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht besitzt ein über dem Durchschnitt liegendes fachliches Know-how, und dies sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. Um den Titel "Fachanwalt" führen zu dürfen, schreibt die Fachanwaltsordnung besondere praktische als auch theoretische Erfahrungen im Baurecht und Architektenrecht vor. Zumindest achtzig Fälle, die auf das Architektenrecht / Baurecht bezogen waren, müssen so in den vergangenen drei Jahren bearbeitet worden sein. Der Anwalt muss außerdem an einem besonderen Fachlehrgang partizipiert haben. Er muss überdies hinaus entweder jährlich auf seinem Fachgebiet wissenschaftlich publizieren oder an wenigstens einer fachbezogenen Weiterbildung teilnehmen. Es ist damit wohl keine Frage, dass man bei einem solchen umfassenden Fachwissen gerade bei einem Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht optimal aufgehoben ist.