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Es ist immer wieder festzustellen, dass nach der Gründung eines Joint Venture-Unternehmens ein Joint Venture-Partner mit erheblichen Problemen konfrontiert wird. Diese resultieren meist daraus, dass der andere Joint Venture-Partner von einer zu hohen Erwartungshaltung ausgeht, insbesondere hinsichtlich der Einflussnahme auf die Geschäftsführung oder auf die Ertragssituation. Die Interessen der Joint Venture-Partner sollten daher unbedingt vor Beginn des Joint Venture umfassend besprochen und auch vertraglich geregelt sein - und zwar für alle Themen. Nach einer kurzen Beschreibung der Kooperationsformen sowie der wesentlichen Vor- und Nachteile möchte ich Ihnen die wichtigsten Besprechungspunkte (siehe Punkt C.) sowie die wichtigsten vertraglichen Reglungen (siehe Punkt D.) in...
weiter lesenDas GmbH-Recht ist sehr flexibel und lässt den Gesellschaftern zahlreiche Möglichkeiten für eine individuelle Gestaltung ihrer Satzung. Zum notwendigen und und nicht notwendigen (fakultativen) Inhalt der Satzung finden Sie hier ausführliche Informationen: Der online Gesetzeskommentar zum GmbHG - § 3 Inhalt des Gesellschaftsvertrags Durch eine entsprechende Gestaltung kann dabei der – bereits durch zahlreiche gesetzliche Regelungen ohnehin eng begrenzte - Handlungsrahmen des Geschäftsführers weiter eingeschränkt werden. Gerade in dem Verhältnisses zwischen GmbH-Gesellschaftern einerseits und GmbH-Geschäftsführer andererseits kommt der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgrund ihrer nicht zu unterschätzenden faktischen Bindungswirkung...
weiter lesenDie Liquidation der GmbH – Einleitung, Abwicklung und Beendigung Jährlich wird eine große Zahl von GmbHs liquidiert. Das Statistische Bundesamt weist z. B. für das Jahr 2017 ca. 50.000 vollständige Betriebsaufgaben von Unternehmen in der Rechtsform der GmbH aus. Aus den unterschiedlichsten Gründen kann es erforderlich werden, eine alteingesessene GmbH zu beenden, sei es wegen Strukturwandel oder weil die Erben an der Fortführung des Unternehmens kein Interesse haben. Als letzter Ausweg bleibt oft nur die Liquidation der GmbH. Gesellschafter und Liquidatoren haben dabei eine Vielzahl von Aufgaben und Pflichten zu erfüllen, ehe es zur Löschung der GmbH im Handelsregister kommt. Die Auflösung einer GmbH wirft daneben zahlreiche praktische und rechtliche Fragen...
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