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1. Grundsatz der Haftungsbeschränkung des Gesellschafters einer GmbH Die Haftung eines Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist in Deutschland grundsätzlich auf seine Einlage in das Stammkapital der Gesellschaft beschränkt. Dies bedeutet, dass der Gesellschafter im Normalfall nicht mit seinem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der GmbH haftet. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen ein Gesellschafter mit seinem Privatvermögen haften kann: 2. Fälle der persönlichen Haftung des GmbH-Gesellschafters Der Gesellschafter einer GmbH kann insbesondere in nachfolgenden Fallkonstellationen persönlich und unbeschränkt mit dem Privatvermögen haften (nicht abschließend): Haftung bei Gründung der...
weiter lesenFür die Einladung zu einer Gesellschafterversammlung einer GmbH gibt es gesetzliche und meist auch satzungsmäßige Form- und Fristvorschriften. Werden diese formellen Voraussetzungen nicht eingehalten, sind die auf der Versammlung gefassten Beschlüsse regelmäßig anfechtbar oder – bei schweren Einladungsmängel – sogar nichtig. Ist die Einladung formell ordnungsgemäß erfolgt, liegt bei der Versammlung Beschlussfähigkeit vor und wurden die Beschlussgegenstände in der Einladung ausreichend angekündigt, dann werden grundsätzlich wirksame Beschlüsse gefasst. Bestehen zwischen den Gesellschaftern Streitigkeiten, besteht (je nach den Mehrheitsverhältnissen) ein Interesse, den „verfeindeten“ Gesellschafter von der Versammlung...
weiter lesen1. Einleitung Personengesellschaften erfreuen sich in Deutschland nach wie vor großer Beliebtheit. Ursächlich hierfür sind primär - im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften - die schnelle und unkomplizierte Gründung, die geringen Gründungskosten, die freie Wählbarkeit des Stammkapitals bzw. der Kaitaleinlage, die wesentlich lockereren Vorschriften zur Kapitalerhaltung, zum Jahresabschluss, zur Buchführung etc. Insbesondere die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnerschaftsgesellschaft und die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung unterliegen keinen handelsrechtlichen Buchführungs- und Jahresabschlusspflichten. Eine Verpflichtung zur Buchführung besteht für diese Gesellschaften lediglich nach steuerrechtlichen Vorschriften....
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