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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Hausgeld
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Fristlose Mietkündigung wegen verweigerter Wohnungsbesichtigung
München (jur). Mieter dürfen nach dem Verkauf ihrer Wohnung dem Vermieter nicht eine Besichtigung verwehren. Verweigert der Mieter dem Käufer der Wohnung beharrlich den Zutritt, kann dieser das Mietverhältnis fristlos kündigen, entschied das Amtsgericht München in einem am Freitag, 29. April 2022, bekanntgegebenen rechtskräftigen Urteil (Az.: 474 C 4123/21).
Damit müssen zwei Mieter nun aus ihrer seit 2005 angemieteten 60 Quadratmeter großen Dreizimmerwohnung in München raus. Als der ursprüngliche Eigentümer die Wohnung verkaufen wollte, verweigerten die Mieter möglichen Interessenten die Besichtigung der Wohnung.
Doch auch so wurde die Wohnung verkauft. Als der neue Eigentümer sich die Wohnung anschauen wollte, sperrten sich die Mieter erneut gegen jegliche Besichtigung. Innerhalb von fünf Monaten ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Der Untermietvertrag im Mietrecht
Ein Untermietvertrag ist im Mietrecht die Gebrauchsüberlassung der Mieträumlichkeiten ganz oder teilweise an Dritte (§ 540 BGB). Es bestehen zwei Mietverträge, einmal das Hauptmietverhältnis und zum anderen das Untermietverhältnis.
1. Untermieterlaubnis
Der Mieter sollte vor dem Abschluss eines Untermietvertrages sicherstellen, dass er einen solchen abschließen darf. Dies kann entweder bereits im eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter geregelt sein oder durch das Einholen der Zustimmung des Vermieters geschehen. Wird ein Untermietvertrag ohne Erlaubnis abgeschlossen, kann das im Mietrecht einen Kündigungsgrund darstellen.
In einigen Fällen muss die Erlaubnis, einen Untermietvertrag abzuschließen, erteilt werden. Diese Ausnahmen sind in § 553 Abs. 1 Satz 1 ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tipps rund um den Mietspiegel
Sofern ein Mieter in Deutschland eine Wohnung über einen längeren Zeitraum gemietet hat, wird er wahrscheinlich mit einer Mieterhöhung konfrontiert. Begründet wird die Erhöhung vor allem mit dem aktuellen Mietspiegel. Fraglich ist daher, ob die Begründung insoweit ausreichend ist oder ob nicht sogar die Mieterhöhung unzulässig ist.
Was ist überhaupt der Mietspiegel?
Der Mietspiegel enthält eine Übersicht über die ortsüblichen Mieten. Er wird alle 2 Jahre von den Gemeinden aktualisiert und angepasst. Entscheidende Norm ist der § 558c Abs. 1 BGB:
„Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter ... weiter lesen
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