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Karsten Bayer
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Hausordnung
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bundesgerichtshof entscheidet zum Kündigungsschutz von Studentenzimmern
Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung dazu getroffen, wann ein Gebäude als Studentenwohnheim im Sinne des § 549 Abs. 3 BGB* zu qualifizieren ist, für das der sozialen Kündigungsschutz des § 573 BGB** nicht eingreift.
Der Beklagte mietete im Februar 2004 vom Kläger ein Zimmer in einem als "Studentenwohnheim" bezeichneten Anwesen. Die Baugenehmigung war 1972 für ein Studentenwohnheim erteilt worden. 63 der darin befindlichen Wohneinheiten waren aus Landessondermitteln zur Förderung von Studentenwohnheimen öffentlich gefördert worden, wobei die Preisbindung inzwischen abgelaufen ist. Das Anwesen verfügt über 67 Wohnräume, von denen mindestens vier nicht an Studenten vermietet sind. Die möblierten Zimmer sind etwa 12 m² groß, wobei ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
SCHADENERSATZ WEGEN UNTERLASSENER INSTANDHALTUNG?
Der Fall:
In einer Dreier-WEG waren in der Kellergeschosswohnung einer Miteigentümerin Feuchtigkeitsschäden aufgetreten, die zur Unbewohnbarkeit der Wohnung führten. Ursache waren Baumängel am gemeinschaftlichen Eigentum; diese waren entstanden, als Rechtsvorgänger der Miteigentümerin die Kellerräume zulässigerweise (!) in Wohnräume umgebaut hatten. Die Eigentümerin der Kellerwohnung hatte von den übrigen Wohnungseigentümern die Zustimmung zur Beteiligung an den Kosten der Sanierung für die Kellerwohnung sowie zur Bildung einer Sonderumlage gefordert; diese hatten jegliche Leistung hinsichtlich einer Sanierung der Kellerwohnung abgelehnt.
Die Eigentümerin der Kellerwohnung hat ihre Ansprüche sodann gerichtlich verfolgt; weiterhin hat sie ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Widerspruch gegen Nebenkostenabrechnung: Frist & Muster
Was müssen Mieter bei einem Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ihres Vermieters beachten? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Mieter sollten aufpassen, wenn sie von ihrem Vermieter die Nebenkostenabrechnung erhalten. Das gilt besonders, wenn ihnen die geforderte Nachzahlung zu hoch erscheint. Denn beim Erstellen von Nebenkostenabrechnungen – die offiziellen Betriebskostenabrechnungen heißen – unterläuft dem Vermieter schnell ein Fehler.
Typische Fehler bei Nebenkostenabrechnungen
So kommt es etwa vor, dass der Mieter die Nebenkostenabrechnung zu spät erhält. Hierzu hat der Vermieter normalerweise ein Jahr Zeit nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Darüber hinaus muss im Mietvertrag vereinbart werden, dass der Vermieter überhaupt Nebenkosten ... weiter lesen
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