Rechtsanwalt Hausordnung - Anwalt für Hausordnung finden!
Nachfolgend finden Sie Rechtsanwälte für das Thema
Hausordnung
! Fachanwälte fürMietrecht und Wohnungseigentumsrecht
haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum ThemaHausordnung
. Deshalb wurde dieses Themengebiet den Fachanwälten fürMietrecht und Wohnungseigentumsrecht
durch uns zugeordnet.Sortiere nach
4.5 von 5.0
Hardenbergstraße 19
10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30-46064794
Telefax: +49 (0)30-46064795
Nachricht senden
4.9 von 5.0
4.0 von 5.0
Friedrichstraße 2-6
60323 Frankfurt am Main
Telefon: 069-90556990
Telefax: 069-905569949
Nachricht senden
4.7 von 5.0
Kirsten Brückner-Schneider
Rechtsanwälte Brückner-Schneider - Roas - Hennig
Rechtsanwältin für Hausordnung
Zum Profil
Karl-Marx-Straße 87
16816 Neuruppin
Telefon: 03391 / 45 41 0
Telefax: 03391 / 45 41 10
Nachricht senden
4.3 von 5.0
Bitte wählen Sie einen Ort, um einen Anwalt für Hausordnung zu finden:
Anwalt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Berlin
Anwalt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Bielefeld
Anwalt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Bochum
Anwalt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Bonn
Anwalt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Bremen
Anwalt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Dortmund
Anwalt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Dresden
Anwalt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Duisburg
Anwalt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Düsseldorf
Anwalt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Essen
Anwalt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Frankfurt am Main
Anwalt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Hamburg
Anwalt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Hannover
Anwalt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Köln
Anwalt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Leipzig
Anwalt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Mannheim
Anwalt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht München
Anwalt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Nürnberg
Anwalt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Stuttgart
Anwalt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Wuppertal
Aktuelle Rechtstipps zum Thema Hausordnung
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mieter muss Vermieter die Wahrheit sagen
Kaufbeuren/Berlin (DAV). Fragt ein Vermieter einen Mietinteressenten, ob sein vorheriger Mietvertrag gekündigt worden sei, muss dieser die Wahrheit sagen. Antwortet er fälschlicherweise mit „Nein“, darf der Vermieter den Mietvertrag anfechten und fristlos kündigen. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Kaufbeuren vom 7. März 2013 (AZ: 6 C 272/13).
Der Vermieter fragte den potentiellen Mieter, ob sein vorheriges Mietverhältnis gekündigt worden sei. Wahrheitswidrig sagte dieser „Nein“. Der Mietvertrag wurde abgeschlossen. Als der Vermieter erfuhr, dass dies eine Lüge war, focht er den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung an und kündigte zusätzlich den Mietvertrag fristlos.
Zu Recht, entschied das ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Miete kürzen wegen Lockdown Schließung?
Ein Lockdown wegen Corona ist für gewerbliche Mieter unter Umständen mit hohen Umsatzeinbußen verbunden. Inwieweit dürfen sie deshalb weniger Miete bezahlen?
Viele gewerbliche Mieter - wie Einzelhändler oder Betreiber von Restaurants - konnten während der Lockdowns über Monate keine Einnahmen erzielen. Die Folge ist, dass sie häufig die fälligen Mieten kaum aufbringen konnten.
Kürzung der Miete wegen eines Mietmangels?
Hier stellt sich aus rechtlicher Sicht die Frage, ob sie deshalb zur Kürzung der Miete berechtigt sind. Dies setzt nach § 536 BGB voraus, dass ein Mangel der Mietsache vorliegt. Ein solcher Mangel zeichnet sich dadurch aus, dass durch ihn der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache eingeschränkt oder sogar entzogen wird.
Die Frage ist, inwieweit eine von Behörden ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht: Durchführung von Schönheitsreparaturen
Die Renovierung bzw. die Schönheitsreparaturen im Mietrecht , die aufgrund eines normalen, vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich geworden sind, hat der Mieter nur dann zu tragen, wenn das vertraglich wirksam vereinbart ist.
1. Grad der Abnutzung
Haben Vermieter und Mieter eine entsprechende Regelung im Mietvertrag wirksam vereinbart, muss der Mieter die Schönheitsreparaturen stets vornehmen, wenn die Abnutzungen der Räume einen derartigen Grad erreicht haben, der die Annahme rechtfertigt, der Zustand der Wohnung sei nicht mehr als vertragsgemäß anzusehen. Ab wann ein solcher Grad der Abnutzung anzunehmen ist, hängt von den tatsächlichen Verhältnissen ab und davon, wie pfleglich der Mieter die Wohnung im Laufe der Mietzeit behandelt hat. In der Mietpraxis ist dazu ... weiter lesen
Weitere passende Themen zum Rechtsanwalt für Hausordnung
Abrechnungsspitze
Beschlussfassung
Betriebskosten
Eigenbedarf
Eigentümerversammlung
Eigentumswohnung
Gemeinschaftsordnung
Gewerberaummietrecht
Gewerberaummietvertrag
Grundbuch
Hausgeld
Immobilienrecht
Immobilienwirtschaft
Jahresabrechnung
Kautionsdarlehen
Maklerrecht
Mieterhöhung
Mietkaution
Mietkosten
Mietkündigung
Mietminderung
Mietrecht
Mietrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
Mietspiegel
Mietvertrag
Mietwucher
Modernisierung
Nachbarrecht
Nebenkosten
Nebenkostenabrechnung
Pachtrecht
Renovierungspflicht
Rückzahlung
Schönheitsreparaturen
Stimmrecht
Umlaufbeschluss
Verfahrensrecht
Verwalter
Verwaltungsbeirat
Vollstreckungsrecht
WEG
WEG-Recht
Wirtschaftsplan
Wohnraummietrecht
Wohnungseigentumsgesetz
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
Zahlungsverzug