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Nach ständiger Rechtsprechung stand den Hinterbliebenen bei Verlust eines Angehörigen, beispielsweise in Folge einer nicht dem medizinischen Standard entsprechenden Behandlung, nur ausnahmsweise dann ein eigener Schmerzensgeldanspruch zu, wenn sie durch den Verlust des Getöteten deutlich über das normale Maß hinaus in ihrem gesundheitlichen Befinden beeinträchtigt waren. Erforderlich war also eine eigene, fassbare Gesundheitsbeschädigung von einigem Gewicht. Mit der „normalen Trauer“ insbesondere der Eltern, des Kindes oder des Ehegatten konnte ein Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld nicht begründet werden. Dem in der Regel unermesslichen Leid der Angehörigen wurde damit keinerlei Rechnung getragen. Eine Situation, die gerade auch als Anwalt schwer zu vermitteln...
weiter lesenKinesiologische Behandlungsverfahren dürfen nicht mit fachlich umstrittenen Wirkungsangaben beworben werden, wenn in der Werbung die Gegenmeinung nicht erwähnt wird. Das hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 20.05.2014 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Münster bestätigt. Die Beklagte aus dem westlichen Münsterland bietet sog. "begleitende Kinesiologie" und "Edu-Kinestetik-BrainGym®" an. Ihre Angebote bewarb sie im Internet in Bezug auf das Behandlungsverfahren "Kinesiologie" u.a. mit den Äußerungen: "Auf sanfte Art werden die Selbstheilungskräfte aktiviert; ? Unterstützung oder Beschleunigung des Genesungsprozesses; ? Linderung bei körperlichen Beschwerden; ? Hilfe bei Allergien,...
weiter lesenIn einem wegweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) am 21. Dezember 2023 entschieden, dass die Erbeinsetzung eines behandelnden Arztes nicht zur Nichtigkeit eines Testaments führt. Dieses Urteil ( Aktenzeichen 21 W 91/23 ) könnte bedeutende Implikationen für die Rechtspraxis im Erbrecht haben, insbesondere in Fällen, in denen medizinische Fachkräfte von ihren Patienten bedacht werden. Hintergrund des Falles Die Erblasserin hatte in ihrem letzten Testament aus dem Jahr 2021 ihren behandelnden Arzt als Miterben benannt. Dies führte zu einem Rechtsstreit, da ein anderer Miterbe das Testament aufgrund eines angeblichen Verstoßes gegen § 32 der Berufsordnung der hessischen Ärztekammer (BO-Ä) anfocht. Diese Vorschrift untersagt Ärzten, Vorteile von Patienten anzunehmen, die die ärztliche...
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