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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Honorarverteilungsvertrag
Medizinrecht
OLG Hamm untersagt einseitiges Linderungsverspechen für Kinesiologie
Kinesiologische Behandlungsverfahren dürfen nicht mit fachlich umstrittenen Wirkungsangaben beworben werden, wenn in der Werbung die Gegenmeinung nicht erwähnt wird. Das hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 20.05.2014 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Münster bestätigt.
Die Beklagte aus dem westlichen Münsterland bietet sog. "begleitende Kinesiologie" und "Edu-Kinestetik-BrainGym®" an. Ihre Angebote bewarb sie im Internet in Bezug auf das Behandlungsverfahren "Kinesiologie" u.a. mit den Äußerungen:
"Auf sanfte Art werden die Selbstheilungskräfte aktiviert; ?
Unterstützung oder Beschleunigung des Genesungsprozesses; ? Linderung bei körperlichen Beschwerden; ?
Hilfe bei Allergien, ... weiter lesen
Medizinrecht
Masern Impfung: Für wen gilt die Impfpflicht?
Der deutsche Gesetzgeber führt in Kürze eine Impfpflicht für Masern ein. Ein Verstoß kann schwere Folgen haben. Allerdings gilt diese Impfpflicht nicht ausnahmslos.
Ab dem 01. März 2020 gilt eine Impfpflicht gegen Masern bundesweit. Der Bundestag hatte dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Impfung gegen Masern durch das sogenannte Masernschutzgesetz am 14.11.2019 zugestimmt, durch das vor allem Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geändert werden. Da der Bundesrat nicht zwischenzeitlich den Vermittlungsausschuss angerufen hat, wird dieses Gesetz nach Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl 2020, Teil I, S. 148) am 01.03.2020 in Kraft treten.
Für wen gilt die Masern Impfpflicht?
Auf welchen Personenkreis sich die Impfpflicht für Masern ... weiter lesen
Medizinrecht
Eine ausgeprägte Impfreaktion stellt noch keinen Impfschaden dar
Stuttgart. Auch bei einer ausgeprägten Impfreaktion handelt es sich noch nicht um einen Impfschaden. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) in Stuttgart in einem am Montag, 20. Juni 2022, bekannt gegebenen Urteil (Az.: L 6 VJ 254/21) entschieden. Zu einer Entschädigung können angebliche weitere Folgen einer Impfung nur dann führen, wenn diese ärztlich dokumentiert sind.
Im Dezember 2015 war die Klägerin aus Württemberg gestürzt. Aufgrund einer Verletzung an der rechten Hand wurde sie noch am selben Tag gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten mit einem Dreifachimpfstoff geimpft. Als Folge bildete sich an der Einstichstelle in der linken Schulter ein sogenanntes Granulom, eine knötchenförmige Neubildung von Gewebe, die durch die Ansammlung von Fresszellen des Immunsystems verursacht wird. ... weiter lesen
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