Rechtsanwalt Immisionsschutzrecht - Anwalt für Immisionsschutzrecht finden!
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Immisionsschutzrecht
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Das Immissionsschutzrecht ist Teil der Wirtschaftsverwaltungsrecht und dort im Speziellen Teil des Umweltrechts. Rechtsfragen zum Thema Immissionsschutzrecht beantwortet aus diesem Grund im besten Fall ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der sich auf Fragen des Umweltrechts bzw. des Immissionsschutzrechts spezialisiert hat. Das Immissionsschutzrecht bezweckt den Schutz der Umwelt und der Bevölkerung vor allen Arten von Immissionen. Immissionen sind (schädliche) Umwelteinwirkungen wie z.B. Luftverschmutzungen (auch Gestank!), Lärm oder auch Erschütterungen.
Vorschriften des Immissionsschutzrechts
Die zentralen Vorschriften des Immissionsschutzrechts sind das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und Immissionsschutzgesetze der Länder, die wiederum ergänzt werden durch Verordnungen, die sich dann auf konkrete Regelungsgegenstände beziehen wie z.B. die Verkehrslärmschutzverordnung oder die Sportanlagenlärmschutzverordnung). Von großer Bedeutung sind außerdem die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) und die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm).
Das BImSchG und die sonstigen Vorschriften des Immissionsschutzrechts gelten für alle Anlagen, die Immissionen irgendeiner Art verursachen – also in erster Linie für Industrie- oder Gewerbeanlagen. Der Schutz vor Immissionen durch das Immissionsschutzrecht gilt dabei unabhängig davon, ob Emissionen in die Luft, das Wasser oder die Erde erfolgen.
Die gesetzlichen Regelungen beziehen sich aber nicht nur auf (Groß-) Anlagen, sondern alle „Anlagen“, die Immissionen verursachen z. B. auch Tiermastanlagen oder Windkraftanlagen.
Genehmigungspflichtige Anlagen
Bestimmte Anlagen, von denen eine besondere „Gefahr“ ausgeht, sind nach dem BImSchG in Kombination mit anderen gesetzlichen Regelungen genehmigungspflichtig (sogenannte genehmigungspflichtige Anlagen). Bei der Prüfung der Frage, ob eine Anlage genehmigungsfähig ist, werden alle etliche Aspekt berücksichtigt. Bei besonders großen Anlagen, bei denen erhebliche Immissionen zu befürchten sind (z. B. Flughafen!), ist das Genehmigungsverfahren in bestimmten Fällen ein öffentliches Verfahren, Betroffene sind im Verfahren zu beteiligen.
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