Was ist das Immobilienrecht?
Das Immobilienrecht ist der Rechtsbereich, welcher sich mit allen Fragen rund um Immobilien und ihre wirtschaftliche Nutzung befasst. Wichtige Fragen betreffen dabei zum Beispiel Bau und Kauf von Immobilien (Baurecht, Kaufrecht, Kreditrecht), aber auch ihre Vermietung und Verpachtung (Mietrecht). Auch das Wohnungseigentumsrecht, welches die Verhältnisse der Wohnungseigentümergemeinschaften regelt, zählt zum Immobilienrecht.
Das Baurecht
Das Baurecht ist ein Bereich des öffentlichen Rechts. Es ist im Baugesetzbuch und in den Landesbauordnungen geregelt. Viele weitere Gesetze und Verordnungen spielen eine wichtige Rolle, etwa die Energieeinsparverordnung (Wärmedämmung, Heizung). Beim Bau eines Hauses sind die örtlichen Bebauungspläne relevant. Eine Baugenehmigung ist beim Bauamt der Gemeinde zu beantragen. Das Verhältnis zwischen Bauherr und Bauunternehmen richtet sich wiederum nach zivilrechtlichen Verträgen und Vorschriften. Einige häufige Rechtsprobleme beim Bau sind:
Kauf einer Immobilie
Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält Vorschriften zum Kauf einer Immobilie. So müssen Kaufverträge über Grundstücke und Häuser in Deutschland nicht nur in schriftlicher, sondern auch in notarieller Form geschlossen werden. Erforderlich ist zudem eine Grundbucheintragung. Meist ist für den Erwerb einer Immobilie die Aufnahme eines Darlehens notwendig. Dieses wird oft durch Grundpfandrechte wie Grundschuld oder Hypothek abgesichert. Auch diese sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
Das Mietrecht
Das im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelte Mietrecht befasst sich mit dem Mietvertrag und den Rechten von Mieter und Vermieter. Für private Wohnungsmieter sieht es einen Kündigungsschutz vor, auch stehen ihnen im Fall von Wohnungsmängeln verschiedene Ansprüche zu – etwa auf Mietminderung oder den Ersatz von Folgeschäden. Gewerbliche Mietverträge unterliegen einer größeren Vertragsfreiheit. Im Jahr 2013 hat eine umfangreiche Reform des deutschen Mietrechts stattgefunden. Zum Beispiel wurde dabei festgelegt, dass Mieter während der ersten drei Monate eines Wohnungsmangels nicht mehr die Miete mindern können, wenn dieser Mangel auf einer energetischen Sanierung beruht (z.B. Bauarbeiten zwecks Installation einer Wärmedämmung).
Häufig umstrittene Themen im Mietrecht sind:
Das Wohnungseigentumsrecht
Sobald jemand eine Eigentumswohnung kauft, betrifft ihn das Wohnungseigentumsrecht. Maßgeblich ist hier das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Es definiert viele Begriffe wie etwa Gemeinschafts- und Sondereigentum, beschreibt die Arbeit der Eigentümerversammlung und des Verwalters und legt die Grundregeln eines geordneten Zusammenlebens und einer geordneten Bewirtschaftung der Wohnanlage fest. Das Wohnungseigentumsrecht ist ein Gebiet, in dem es zu vielen gerichtlichen Streitigkeiten kommt. Oft geht es dabei um
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Der Fall: Wegen mehrfach verspäteter Mietzahlungen wurde gegenüber Mietern fristlos und hilfsweise ordentlich gekündigt. Die Mieter hatten zuvor in den Monaten März, April und Mai 2014 jeweils spätestens am dritten Werktag des Monats die Miete in bar bei Ihrer Bank einbezahlt und gleichzeitig einen Überweisungsauftrag erteilt. Die Räumungs- und Herausgabeklage wurde durch das Landgericht Köln als Berufungsgericht zurückgewiesen; hiergegen richtete sich die Revision der Klägerin. Die Entscheidung: Der BGH hat bestätigt, dass das Berufungsgericht die Kündigungen zu Recht zurückgewiesen hatte. Ohne zwischen der außerordentlichen Kündigung und der fristlosen Kündigung zu differenzieren, weil es hierauf nicht ankam, hat der BGH...
weiter lesenNach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Pflicht, das Mietobjekt an den Vermieter zurückzugeben (§ 546 Abs. 1 BGB). Bei einer Mehrheit von Mietern (z.B. einer Wohngemeinschaft ) haften alle Mieter als Gesamtschuldner auf die Rückgabe der Wohnung (§§ 431, 421 BGB). Die gesamtschuldnerische Haftung besteht auch dann, wenn die Rückgabe nur durch einen der Mieter vertragsgemäß erfolgen kann. Der Rückgabeanspruch steht dennoch dem Vermieter auch gegenüber den Mietern zu, die bereits den Besitz an der Wohnung endgültig aufgegeben haben. 1. Rückgabe durch Besitzeinräumung Die Rückgabe der Wohnung erfolgt, indem der Mieter dem Vermieter den unmittelbaren Besitz an der Wohnung einräumt. a) Schlüsselübergabe...
weiter lesenKarlsruhe (jur). Legen Mieter ihrem Vermieter eine gefälschte Bescheinigung aus ihrem vermeintlichen früheren Mietverhältnis über pünktliche Mietzahlungen vor, rechtfertigt dies die fristlose Kündigung der Wohnung. Mit der Fälschung einer solchen sogenannten Vorvermieterbescheinigung hat der Mieter seine vorvertraglichen Pflichten „erheblich verletzt“, urteilte am Mittwoch, 9. April 2014, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 107/13). Geklagt hatte ein Hamburger, der seine Wohnung seit dem 1. April 2007 gemietet hatte. Vor Abschluss des Mietvertrags hatte der Vermieter von ihm eine sogenannte Vorvermieterbescheinigung verlangt. In dem entsprechenden Formular sollte der frühere Vermieter des Mannes erklären, dass er seine Miete immer pünktlich gezahlt...
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