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Margit Bandmann
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Fabian Bagusche
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Klemens Erhard
ERHARD | MAAS | WINK & PARTNER | Rechtsanwälte | Fachanwälte | Notar
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Dr. Oliver Kroll
Mohr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Immobilienwirtschaft
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Regeln für das Grillen auf dem Balkon im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Grundsätzlich gilt, dass Grillen auf dem Balkon erlaubt ist, solange sich kein anderer Mieter im Umfeld wesentlich beeinträchtigt fühlt (LG München, Beschluss vom 12.01.2004, Az. 15 S 22735/03). Dies ist jedoch spätestens dann der Fall, wenn der durch das Grillen entstehende Rauch und Ruß durch das Fenster oder die Türen in die Nachbarwohnung eindringt.
1. Mietrecht
Dabei ist zu beachten, dass im Rahmen einer Hausordnung oder im Mietvertrag durch den Vermieter ein Grillverbot ausgesprochen werden kann. Wird trotzdem gegrillt, stellt dieses Verhalten eine Verletzung der Mieterpflichten dar und kann eine Abmahnung und bei wiederholtem Verstoß eine fristlose Kündigung im Mietrecht nach sich ziehen (LG Essen, Urteil 07.02.2002, Az. 10 S 438/01).
Wurde zum Thema Grillen im ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Dürfen Vermieter für Mahnungen ein Inkassobüro beauftragen
Vermieter sollten bei säumigen Mietern nicht zu schnell ein Inkassounternehmen beauftragen. Das gilt vor allem für professionelle Wohnungsgesellschaften.
Vorliegend hatte ein Vermieter – ein größeres Wohnungsunternehmen – gegenüber seinem Mieter eine unstreitige Forderung geltend gemacht. Als dieser nicht zahlte, bekam er Post vom Vermieter in Gestalt einer Mahnung. Zu seiner großen Verwunderung sollte der Mieter für Inkassokosten von über 30 Euro aufkommen. Das sah er nicht ein und weigerte sich die Inkassogebühren zu entrichten. Doch der Vermieter blieb hart und verklagte ihn auf Zahlung.
Das Amtsgericht Hamm teilte die Einstellung des Vermieters nicht. Es wies die Klage hinsichtlich der Inkassokosten mit Urteil vom 16.05.2014 (Az. 17 C 443/13) ab. Das Gericht ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht: Recht zur Belegeinsicht in die Unterlagen zur Betriebskostenabrechnung
Bei der Prüfung der Betriebskostenabrechnung reicht es im Mietrecht nicht aus, lediglich die Positionen zur Betriebskostenabrechnung nachzurechnen. Ob die Kosten in der angegebenen Höhe auch entstanden sind, lässt sich nur durch die Einsichtnahme in die Unterlagen zur Betriebskostenabrechnung feststellen.
1. Fälligkeit der Abrechnung
a) Formelle Wirksamkeit
Voraussetzung für die Fälligkeit der Betriebskostennachzahlung ist der Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung. Das ist dann der Fall, wenn sie den Anforderungen des § 259 BGB entspricht. Die Betriebskostenabrechnung muss eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthalten. Dabei ist eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten ... weiter lesen
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