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Rechtsanwalt Immobilienwirtschaft - Anwalt für Immobilienwirtschaft finden!

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Immobilienwirtschaft

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Immobilienwirtschaft

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Anwälte für Immobilienwirtschaft
Rechtsanwältin für Immobilienwirtschaft
Yvonne Herr LL.M. Kanzlei Herr
Adresse Icon Roßmarkt 194, 86899 Landsberg am Lech
Telefon0 81 91 – 30 20 Fax0 81 91 – 5 96 51

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Rechtsanwältin für Immobilienwirtschaft
Mareile Seidel-Heeschen Mareile Seidel-Heeschen Rechtsanwältin
Adresse Icon Hinter der Kirche 3, 24534 Neumünster
Telefon04321/8400130 Fax04321/6022120

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Rechtsanwalt für Immobilienwirtschaft
Heinrich von Knorre Kanzlei von Knorre
Adresse Icon Dillinger Str. 23, 86609 Donauwörth
Telefon0906 12678970 Fax0906 12678972

Rechtsanwalt für Immobilienwirtschaft
Björn-Erik Morgenroth Anwaltskanzlei Morgenroth & Zick GbR
Adresse Icon Rathausstraße 9, 58239 Schwerte
Telefon02304/4719515 Fax002304/4719516

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Bewertungen stammen aus 4 Portalen.

Rechtsanwalt für Immobilienwirtschaft
Hermann Buck Rechtsanwälte Buck, Dr. Moewert & Uhrig
Adresse Icon Wilhelmstr. 104, 89518 Heidenheim
Telefon07321-2773-20 Fax07321-2773-22

Rechtsanwalt für Immobilienwirtschaft
Uwe Hartung JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner mbB
Adresse Icon Ulrichsplatz 12, 86150 Augsburg
Telefon0821 / 34 66 00 Fax0821 / 34 66 080

Rechtsanwalt für Immobilienwirtschaft
Norbert Monschau Kooperation der Anwaltskanzleien Schneider | Monschau
Adresse Icon Markt 19, 50374 Erftstadt
Telefon02235 - 92 21 22 Fax02235 - 92 21 23

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Rainer Schönlau Schönlau Edelmann Rechtsanwälte
Adresse Icon Mittelstraße 5, 58285 Gevelsberg
Telefon02332-7590-0 Fax02332-759010

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Telefon+49 (0) 38293-877 196 Fax+49 (0) 38293-877 197

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Alexander Grundmann Reuther Rieche Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Adresse Icon Palmaille 59, 22767 Hamburg
Telefon040 – 30 999 99-0 Fax040 – 30 999 99-33

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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Immobilienwirtschaft


Psychisch kranker Mieter: Fristlose Kündigung sorgfältig vorbereiten
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(2 Bewertungen)26.11.2023Norbert MonschauMietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Herr  Norbert  Monschau

Beleidigungen und der unberechtigte Vorwurf strafbaren Verhaltens rechtfertigen es bei psychisch kranken Mietern nicht ohne Weiteres, ihnen nach § 543 Abs. 1 BGB fristlos zu kündigen (LG Krefeld v. 01.03.2023 - 2 S 27/22) Das Mietverhältnis bestand seit 1984 und verlief bis 2020 störungsfrei. Nachdem die Vermieter dem Mieter eine Betriebskostenabrechnung vorlegten, reagierte dieser schriftlich mit erheblichen Vorwürfen: Die Vermieter hätten ihn und andere Mieter mittels gefälschter Belege betrogen und Gelder veruntreut. Da die Vermieter sich hierdurch beleidigt fühlten, kündigten sie das Mietverhältnis fristlos, hilfsweise fristgemäß. Später erfolgte eine zweite Kündigung: Der Mieter störe den Hausfrieden nachhaltig, weil er gegenüber Mitmietern...

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Mieter muss Vermieter die Wahrheit sagen
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(2 Bewertungen)28.01.2014Redaktion fachanwalt.deMietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mieter muss Vermieter die Wahrheit sagen

Kaufbeuren/Berlin (DAV). Fragt ein Vermieter einen Mietinteressenten, ob sein vorheriger Mietvertrag gekündigt worden sei, muss dieser die Wahrheit sagen. Antwortet er fälschlicherweise mit „Nein“, darf der Vermieter den Mietvertrag anfechten und fristlos kündigen. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Kaufbeuren vom 7. März 2013 (AZ: 6 C 272/13). Der Vermieter fragte den potentiellen Mieter, ob sein vorheriges Mietverhältnis gekündigt worden sei. Wahrheitswidrig sagte dieser „Nein“. Der Mietvertrag wurde abgeschlossen. Als der Vermieter erfuhr, dass dies eine Lüge war, focht er den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung an und kündigte zusätzlich den Mietvertrag fristlos. Zu Recht, entschied das...

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Finanzeller Engpass kann Untervermietungserlaubnis begründen
11.02.2014Redaktion fachanwalt.deMietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Finanzeller Engpass kann Untervermietungserlaubnis begründen

München (jur). Geraten Mieter in Zahlungsschwierigkeiten, können sie vom Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung verlangen. Der Vermieter muss hier den Verbleib der Mieterin in ihrer Wohnung als „Ausdruck ihrer privaten Lebensgestaltung“ respektieren, entschied das Amtsgericht München in einem am Montag, 10. Februar 2013, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 422 C 13968/13). Ein Verweis auf eine billigere Wohnung sei daher nicht zulässig. Im entschiedenen Fall hatte eine Frau zusammen mit ihrem damaligen Ehemann im Januar 2012 eine Drei-Zimmer-Wohnung im Zentrum von München gemietet. Nach ihrer Scheidung übernahm sie die Wohnung. Als der geschiedene Mann ab Juli 2013 die Unterhaltszahlungen einstellte, blieben ihr nach Abzug aller Kosten nur noch 530 Euro zum Leben. Ein Zimmer wollte...

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