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Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Mieträume ist eine gezahlte Mietkaution durch den Vermieter zurückzugeben oder zu verwerten. Die Kaution ist zurückzugeben, wenn alle Ansprüche des Vermieters erfüllt oder verjährt sind. Der Vermieter kann allerdings gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch mit Schadenersatzansprüchen aufrechnen, auch wenn diese bereits verjährt sind. Das gilt nicht für Ansprüche, die bei Beendigung der Mietzeit und damit bei Entstehung der Aufrechnungslage bereits verjährt waren (§ 390 BGB). Gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters kann der Vermieter nur mit Forderungen aufrechnen, die von der Sicherungsabrede umfasst sind. Es ist deshalb eine Aufrechnung des Vermieters mit Ansprüchen aus...
weiter lesenDer Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, unter welchen Umständen eine auf den Eigenbedarf heranwachsender Kinder gestützte Eigenbedarfskündigung unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs unwirksam ist. Die Beklagte bewohnt aufgrund eines mit dem Kläger am 14. April 2011 abgeschlossenen, unbefristeten Mietvertrags eine Zweizimmerwohnung in Mannheim. Mit Schreiben vom 28. Februar 2013 kündigte der Kläger das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs zum 31. Mai 2013. Er führte an, seine 20 Jahre alte Tochter, die nach ihrem im Juni 2012 abgelegten Abitur ein Jahr in Australien verbracht habe, werde am 18. Juli 2013 nach Deutschland zurückkehren, danach eine Arbeitsstelle in Frankfurt/Main antreten und ein berufsbegleitendes Studium in Mannheim...
weiter lesenBerlin. Das Gesundheitsamt darf Grundstückseigentümer dazu verpflichten, Ratten auf ihrem Grundstück zu bekämpfen. In einem am Montag, 24. Oktober 2022, verkündeten Beschluss hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass die Pflicht kein Verschulden beim Eigentümer für den Rattenbefall voraussetzt (Az.: VG 14 L 1235/22). Im vorliegenden Fall ging es um ein Grundstück in Berlin-Reinickendorf. Während des Sommers wurde dem Gesundheitsamt mitgeteilt, dass es auf dem Grundstück einen Rattenbefall gegeben habe. Eine unbekannte Person versorge die Nager mehrmals wöchentlich mit Futter und Trinken. Inzwischen krochen die Tiere auch in die Dämmung vom Nachbargebäude. Das Gesundheitsamt verpflichtete die Grundstückseigentümerin nach einer Ortsbegehung dazu, innerhalb von einer Woche einen Experten mit der...
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