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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Infektionsschutzgesetz
Medizinrecht
Zweifel bei Freistellung von Masernschutzimpfung eines Schülers
Düsseldorf (jur). Bei Zweifel an einem ärztlichen Zeugnis über eine Freistellung von einer Masernimpfung kann das Gesundheitsamt eine amtsärztliche Untersuchung anordnen. Mit Zwangsmitteln kann die ärztliche Untersuchung allerdings nicht durchgesetzt werden, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem am Freitag, 17. November 2023, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 29 L 2480/23).
Konkret ging es um einen siebenjährigen Schüler aus Wuppertal. Dieser wollte ohne vorgeschriebene Masernschutzimpfung die Schule besuchen. Hierfür legte er ein ärztliches Attest einer Ärztin aus der Oberpfalz vor. Diese hatte ihm auf einem Vordruck bescheinigt, dass der Schüler wegen einer medizinischen Kontraindikation ab sofort und zeitlich unbegrenzt für jede Art von Impfungen freizustellen sei.
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Medizinrecht
Arzt nicht für Depression nach Diagnose-Aufklärung haftbar
Karlsruhe (jur). Die Information über eine ärztliche Diagnose kann Betroffene und ihre Angehörigen psychisch schwer belasten. Für eine so entstandene Depression enger Angehöriger muss der Arzt aber nicht haften, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 20. Mai 2014 entschied (Az.: VI ZR 381/13).
Im konkreten Fall war Anfang 2011 bei einem Vater die erbliche Krankheit Chorea Huntington diagnostiziert worden. Diese bislang unheilbare, früher im Volksmund als Veitstanz bezeichnete Krankheit führt zu einer fortschreitenden Zerstörung bestimmter Teile des Gehirns. Erste Symptome treten meist mit etwa 40 Jahren auf, nach durchschnittlich 15 weiteren Jahren endet die Krankheit tödlich.
Der Mann war geschieden, das Sorgerecht ... weiter lesen
Medizinrecht
BGH stärkt psychisch Kranke bei Einrichtung einer „Betreuung“
Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat erneut die Rechte psychisch kranker Menschen gestärkt, die einer sogenannten Betreuung unterworfen werden sollen. Diese teilweise Entmündigung setzt ein Gutachten eines qualifizierten Arztes „mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie“ voraus, heißt es in einem am Donnerstag, 26. September 2013, veröffentlichten Beschluss vom 7. August 2013 (Az.: XII ZB 188/13). Ziehen Betroffene ihre zunächst gegebene Einwilligung zurück oder ändern sie ab, müssen sie erneut angehört werden.
Die Betreuung hat 1992 die frühere Vormundschaft abgelöst. Sie ist nach Aufgabenbereichen, sogenannten Aufgaben- oder Wirkungskreisen, gegliedert. Die Betreuung erfolgt entweder ehrenamtlich, etwa durch Angehörige, oder ... weiter lesen
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