Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Will ein Patient nur durch einen Chefarzt und nicht durch seinen Vertreter operiert werden, muss er dies durch eine Erklärung z.B. im Rahmen eines Wahlleistungsvertrages oder im Rahmen seiner Einwilligung zur Operation hinreichend deutlich machen. Fehlt eine solche Patientenerklärung und benennt der Vertrag zudem einen ärztlichen Vertreter, willigt der Patient auch in eine vom Vertreter ausgeführte Operation ein. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 02.09.2014 unter Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Bielefeld entschieden. Der seinerzeit 64 Jahre alte Kläger aus Rheda-Wiedenbrück litt im Juli 2007 seit längerer Zeit unter einer andauernden Behinderung der Nasenatmung und häufigen Entzündungen der Nasennebenhöhlen. Zur...
weiter lesenHamm (jur). Wenn Patienten über mögliche Nebenwirkungen eines Arzneimittels nicht aufgeklärt wurden, haben sie nicht immer Anspruch auf eine Entschädigung. Stattdessen ist in der Regel von einer „hypothetischen Einwilligung“ auszugehen, wenn eine Ablehnung der Behandlung medizinisch unvernünftig gewesen wäre, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Montag, 28. Oktober 2013, bekanntgegebenen Urteil zu einer Behandlung mit dem Blutverdünner Heparin entschied (Az.: 3 U 54/12). Es wies damit eine 57-jährige Frau aus dem Münsterland ab. Sie litt an einer Entzündung des peripheren Nervensystems. Im Krankenhaus wurde diese mit Cortisonspritzen behandelt. Weil dies das Risiko von Thrombosen und Embolien (Verstopfung der Blutgefäße) erhöht, erhielt...
weiter lesenKöln/Berlin (DAV). Gibt ein Apotheker in grob fehlerhafter Weise ein falsches Medikament an einen Patienten aus, haftet er für einen etwaigen gesundheitlichen Schaden des Patienten. Das gilt auch dann, wenn nicht aufgeklärt werden kann, ob der Schaden auf den Fehler des Apothekers zurückzuführen ist. Er muss dann beweisen, dass der Schaden nicht auf der Fehlmedikation beruht. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 7. August 2013 (AZ: 5 U 92/12). Der Junge wurde im Juni 2006 mit einem Down-Syndrom (freie Trisomie 21) und einem Herzfehler geboren. Für September 2006 war eine Herzoperation geplant. Zur zwischenzeitlichen Behandlung sollte der Säugling ein digitalishaltiges,...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.