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Fachanwalt Rainer Ferslev mit Kanzlei in Hamburg hilft als Rechtsanwalt Mandanten gern bei Rechtsfragen aus dem Bereich Insolvenzrecht.
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Juristische Angelegenheiten zum Themengebiet Insolvenzrecht beantwortet Rechtsanwalt Michael Busching (Fachanwalt für Insolvenzrecht) im Ort Hamburg.
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Fachanwalt Hans-Peter Guckel mit Fachanwaltskanzlei in Hamburg unterstützt Mandanten engagiert bei Rechtsangelegenheiten zum Fachbereich Insolvenzrecht.
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Fachanwalt Dr. Andreas Henkel mit Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg bietet anwaltliche Vertretung und erörtert Fragen im Rechtsgebiet Insolvenzrecht.
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20354 Hamburg

Telefon: (040) 4320800
Fachanwalt Viktor von Websky mit Fachanwaltskanzlei in Hamburg unterstützt Mandanten und erörtert Fragen im Rechtsgebiet Insolvenzrecht.
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20459 Hamburg

Telefon: (040) 367464
Nicht einfache Rechtsangelegenheiten aus dem Rechtsgebiet Insolvenzrecht werden gelöst von Rechtsanwalt Dr. Peter Mook (Fachanwalt für Insolvenzrecht) aus Hamburg.
Lehmweg 17
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Fachanwalt Dr. Hans-Peter Rechel mit Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg berät Mandanten bei juristischen Streitigkeiten im Anwaltsschwerpunkt Insolvenzrecht.
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Fachanwältin Dr. Birthe Vietze mit Kanzlei in Hamburg bietet anwaltliche Vertretung und vertritt Sie bei Gerichtsverfahren im Fachgebiet Insolvenzrecht.
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Fachanwalt Oliver Dankert mit Fachanwaltskanzlei in Hamburg berät Mandanten und vertritt Sie in Gerichtsprozessen im Fachbereich Insolvenzrecht.
Lehmweg 17
20251 Hamburg

Fachanwalt Heiko Boese mit Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg bietet anwaltliche Beratung bei juristischen Streitigkeiten im Fachgebiet Insolvenzrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Insolvenzrecht Hamburg


Insolvenzrecht Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und die hierdurch ausgelösten Rechtsfolgen.
04.11.2023
1. Was ist ein "vorläufiges Insolvenzverfahren" und warum wird ein solches angeordnet? Nach Eingang eines Insolvenzantrages ordnet das Insolvenzgericht von Amts wegen oder auf Anregung eines zuvor bestellten Sachverständigen ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners bzw. Unternehmens an.  Ein vorläufiges Insolvenzverfahren hat primär die Funktion, eine potentiell vorhandene Insolvenzmasse zu sichern, Sanierungschancen zu wahren und eine drohende Vertiefung einer eingetretenden Insolvenzreife zu verhindern. Bei einem vorläufigen Insolvenzverfahren handelt es sich noch nicht um ein Insolvenzverfahren.  Das vorläufige Insolvenzverfahren stellt vielmehr einen Sammelbegriff für eine Vielzahl an gerichtlichen ... weiter lesen
Insolvenzrecht 5 Sofortmaßnahmen zur Vermeidung oder Beseitigung einer Überschuldung.
15.10.2023
Eine sich abzeichnende Überschuldung bei einer Kapitalgesellschaft, insbesondere einer GmbH, schränkt erheblich das operative Geschäft und die Handlungsfähigkeit einer Unternehmung ein. Schlimmstenfalls erstarkt die Krisensituation in den Insolvenzgrund der Überschuldung nach § 19 InsO, nebst der entsprechend ausgelösten Pflicht zur Insolvenzantragstellung. Um das Eintreten einer solchen angespannten Situation zu vermeiden bzw. wieder zu beseitigen, gibt es kurzfristige Handlungsmöglichkeiten, auf die im Folgenden eingegangen wird. 1. Definition der Überschuldung Nach dem Wortlaut des Gesetzes liegt eine insolvenzrechtliche Überschuldung vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die ... weiter lesen
Insolvenzrecht Der Insolvenzplan als vorbeugende Maßnahme und/oder „schneller“ Ausweg aus der Unternehmensinsolvenz!?
13.09.2023
Ein Insolvenzplan ist ein Sanierungsplan , der dazu dient, ein Unternehmen während des Insolvenzverfahrens zu erhalten . Dies kann u. a. dann von Relevanz sein, wenn der Rechtsmantel einer GmbH erhalten bleiben muss. Über einen Insolvenzplan kann einem Unternehmen ein zielführendes Instrument an die Hand gegeben werden, sich kurzfristig zu sanieren und einen Neustart in alter oder neuer Rechtsform zu ermöglichen. Diese Zielsetzung kann durch einen Insolvenzplan an sich oder in Kombination mit einem Schutzschirmverfahren und der Eigenverwaltung erreicht werden. Rechtlich entspricht ein Insolvenzplan einem "Vergleichsvertrag" über Teilzahlungsvereinbarungen und Details darüber, wie die Unternehmenssanierung im Einzelnen auszusehen hat und welche Quoten zur Befriedigung der ... weiter lesen
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