Rechtsanwalt Absonderung
Rechtsanwalt Antrag Insolvenz
Rechtsanwalt Aussonderung
Rechtsanwalt Entschuldung
Rechtsanwalt Firmeninsolvenz
Rechtsanwalt Gläubiger
Rechtsanwalt Insolvenzanfechtung
Rechtsanwalt Insolvenzantrag
Rechtsanwalt Insolvenzeröffnungsverfahren
Rechtsanwalt InsolvenzgläubigerWas ist eine „Insolvenzverschleppung?“
Als Insolvenzverschleppung bezeichnet man es, wenn jemand einen Insolvenzantrag über sein Vermögen bzw. das seines Unternehmens nicht stellt oder hinauszögert, obwohl er dazu gesetzlich verpflichtet ist. Eine solche Pflicht besteht bei bestimmten Unternehmen für den Fall, dass ein Insolvenzgrund vorliegt.
Die Insolvenzantragspflicht besteht für juristische Personen, also Personenvereinigungen oder Vermögensmassen mit gesetzlich anerkannter eigener Rechtspersönlichkeit, die selbst Träger von Rechten und Pflichten sein können. Darunter fallen zum Beispiel Kapitalgesellschaften wie die Aktiengesellschaft oder die GmbH. Auch für Personengesellschaften ohne natürliche Person als unbeschränkt haftenden Gesellschafter besteht eine Antragspflicht nach Maßgabe von § 15a Insolvenzordnung.
Insolvenzgründe
Bei Vorliegen der gesetzlich festgelegten Insolvenzgründe darf eine natürliche Person die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen. Hier spricht man von einer Verbraucherinsolvenz. Bei juristischen Personen besteht bei Vorliegen dieser Gründe Antragspflicht:
Im Einzelnen:
Insolvenzverschleppung als Straftat
Nach § 15a Insolvenzordnung (InsO) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer trotz bestehender Pflicht einen Insolvenzantrag nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig stellt.Auch eine fahrlässige Handlung wird noch mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet.
Wer muss den Antrag stellen?
Antragspflichtig sind nach der InsO insbesondere
GmbH
Bei einer GmbH ist der Geschäftsführer zur Antragstellung verpflichtet.
Zeitrahmen
Der Antrag muss ”ohne schuldhaftes Zögern“ gestellt werden, spätestens jedoch drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
Zivilrechtliche Haftung
Die Insolvenzverschleppung führt nicht nur zur Strafverfolgung des Verantwortlichen, sondern auch zu dessen Haftung nach dem Zivilrecht. So sieht z.B. § 64 GmbH-Gesetz vor, dass der Geschäftsführer einer GmbH der Gesellschaft alle Zahlungen persönlich ersetzen muss, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden.
Ausnahme sind Zahlungen, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar sind. Darunter sind meist Zahlungen zu verstehen, die unbedingt notwendig sind, um das Unternehmen zu erhalten. Genaueres findet sich in einer Vielzahl von Gerichtsurteilen. Auch für Zahlungen an Gesellschafter, die zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen, haftet der Geschäftsführer persönlich.
Gesetzliche Regelung
Das Insolvenzrecht ist in der Insolvenzordnung (InsO) enthalten. Mit dem Insolvenzantrag beschäftigt sich § 13 InsO, mit der Antragspflicht § 15a InsO.
Sie brauchen einen erfahrenen Rechtsanwalt vor Ort für Ihre Frage zur Insolvenzverschleppung bzw. zum Insolvenzrecht? Bei fachanwalt.de finden Sie Anwälte, die sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert haben. Der Titel „Fachanwalt“ steht dabei für einen Rechtsanwalt, der fundierte praktische und theoretische Kenntnisse in diesem Bereich erworben hat. Die Rechtsanwaltskammer verleiht den Titel entsprechend der Fachanwaltsordnung.
Kaiserstraße 155, 58300 Wetter
Felix-Dahn-Straße 2, 97072 Würzburg
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Metzgergasse 2-4, 94469 Deggendorf
Aachener Str. 75, 50931 Köln
An der Dreikönigskirche 8, 01097 Dresden
Spiesberg 22, 88279 Amtzell
Fuggerstraße 9, 86150 Augsburg
Douglasstraße 11-15, 76133 Karlsruhe
Paulinenstrasse 16, 32427 Minden
Allgäuer Str. 1, 87459 Pfronten
Anwalt Insolvenzrecht Berlin
Anwalt Insolvenzrecht Bielefeld
Anwalt Insolvenzrecht Bochum
Anwalt Insolvenzrecht Bonn
Anwalt Insolvenzrecht Bremen
Anwalt Insolvenzrecht Dortmund
Anwalt Insolvenzrecht Dresden
Anwalt Insolvenzrecht Duisburg
Anwalt Insolvenzrecht Düsseldorf
Anwalt Insolvenzrecht Essen
Anwalt Insolvenzrecht Frankfurt am Main
Anwalt Insolvenzrecht Hamburg
Anwalt Insolvenzrecht Hannover
Anwalt Insolvenzrecht Köln
Anwalt Insolvenzrecht Leipzig
Anwalt Insolvenzrecht Mannheim
Anwalt Insolvenzrecht München
Anwalt Insolvenzrecht Nürnberg
Anwalt Insolvenzrecht Stuttgart
Anwalt Insolvenzrecht WuppertalMit Urteil vom 10. Juli 2025 (Az. IX ZR 108/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine praxisrelevante Klärung für Fälle gemeinsamer Immobilienfinanzierung durch Ehegatten getroffen, bei denen nur ein Partner die Kreditraten zahlt. Das Urteil betrifft nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmer und Selbstständige, die ihr Familienvermögen vor insolvenzrechtlichen Rückforderungen schützen möchten. Die Unterscheidung zwischen Zins- und Tilgungsleistungen Zentrales Element der Entscheidung ist die Aufspaltung der monatlichen Kreditrate in Zinsanteil und Tilgungsanteil . Diese Differenzierung entscheidet darüber, ob der Insolvenzverwalter Zahlungen vom nicht zahlenden Ehepartner, das ist jener der die Zahlungen nicht geleistet hat, aber den Vermögensvorteil (Befreiung von Schulden und lastenfreies...
weiter lesen
Karlsruhe. Kann ein psychisch erkrankter Mensch krankheitsbedingt keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, dann kann sein Auto aus „gesundheitlichen Gründen“ sowie zur Eingliederung in die Gesellschaft unpfändbar sein. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) hat mit Beschluss vom Mittwoch, 12.10.2022 entschieden, dass dies erst recht gilt, wenn die betroffene Person für den Weg zum Arzt ein Auto benötigt (Az.: VII ZB 5/22). Die Tatsache, dass das Auto aus Zuwendungen eines Entschädigungsfonds finanziert wurde, stehe einer Pfändung jedoch nicht entgegen. Ein überschuldeter Erfurter, der an paranoider Schizophrenie und Epilepsie leidet, kann damit darauf hoffen, sein Auto zu behalten. Er kaufte den Wagen 2017 und finanzierte ihn überwiegend mit Mitteln des Staatsfonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949...
weiter lesen
Gerade für Geschäftsführer und Vorstände von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, Ltd.) ist das pflichtgemäße (!) Stellen eines Insolvenzantrages für das von ihnen repräsentierte Unternehmen zwingend erforderlich, um eine persönliche zivilrechtliche Haftung ebenso, wie eine eigene strafrechtliche Verfolgung abzuwenden. Das Insolvenzverfahren wird nämlich nur auf Antrag eröffnet (§ 13 InsO). Dies bedeutet nichts anderes, als dass bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes von Kapitalgesellschaften, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit (§§ 17-19 InsO), ohne schuldhaftes Zögern – das heißt sofort, jedoch spätestens innerhalb von 3 Wochen – zwingend ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden...
weiter lesen
Absonderung
Antrag Insolvenz
Aussonderung
Entschuldung
Firmeninsolvenz
Gläubiger
Insolvenzanfechtung
Insolvenzantrag
Insolvenzeröffnungsverfahren
Insolvenzgläubiger
Insolvenzgründe
Insolvenzplan
Insolvenzrecht
Insolvenzstrafrecht
Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Internationales InsolvenzR
Liqudition
Liquidation
Planverfahren
Privatinsolvenz
Privatinsolvenzverfahren
Rechnungslegung Insolvenz
Regelinsolvenz
Regelverfahren
Restschuldbefreiung
Restschuldbefreiungsverfahren
Sanierung
Schulden
Schuldensanierung
Schuldnerberatung
Sicherung der Masse
Sonderinsolvenzen
Überschuldung
Umschuldung
Unternehmensinsolvenz
Unternehmenskonkurs
Verbraucherinsolvenz
Verfahrenseröffnung Insolvenz
Verwaltung der Masse
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Zahlungsunfähigkeit
Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!