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Für die Einladung zu einer Gesellschafterversammlung einer GmbH gibt es gesetzliche und meist auch satzungsmäßige Form- und Fristvorschriften. Werden diese formellen Voraussetzungen nicht eingehalten, sind die auf der Versammlung gefassten Beschlüsse regelmäßig anfechtbar oder – bei schweren Einladungsmängel – sogar nichtig. Ist die Einladung formell ordnungsgemäß erfolgt, liegt bei der Versammlung Beschlussfähigkeit vor und wurden die Beschlussgegenstände in der Einladung ausreichend angekündigt, dann werden grundsätzlich wirksame Beschlüsse gefasst. Bestehen zwischen den Gesellschaftern Streitigkeiten, besteht (je nach den Mehrheitsverhältnissen) ein Interesse, den „verfeindeten“ Gesellschafter von der Versammlung...
weiter lesenWer ein Unternehmen gründen möchte, der muss hierfür zwangsläufig ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Dies ist selbst dann der Fall, wenn der Selbstständige noch überhaupt keinen Umsatz generiert. Daher muss sich jeder angehende Unternehmer mit dieser Thematik beschäftigen. Die Anmeldung eines Kleingewerbes Unabhängig davon, ob die Selbstständigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt werden soll, besteht die Pflicht einer Gewerbeanmeldung. Dabei ist die Gewinnerzielungsabsicht entscheidend. Wer einer Tätigkeit dauerhaft nachgeht und langfristig mit dieser Tätigkeit Gewinn erwirtschaften möchte, der kommt um eine Anmeldung beim Gewerbeamt nicht herum. Wer noch als Angestellter beschäftigt ist und die Tätigkeit nebenberuflich ausüben möchte, der kann ein Kleingewerbe anmelden. Zum...
weiter lesenMan muss nicht Hape Kerkeling heißen und sich auf den Jakobsweg begeben um sagen zu können: Ich bin dann mal weg. Auch GmbH-Geschäftsführer und GmbH-Geschäftsführerinnen, die nicht auf Pilgerreise gehen, sondern sich um ihre Sprösslinge oder pflegebedürftige Eltern kümmern wollen, können sich eine Auszeit nehmen. Das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst – griffiger „FüPoG II“ – ist am 12.08.2021 in Kraft getreten. Es gibt GmbH-Geschäftsführern und vor allem Geschäftsführerinnen das Recht auf eine Auszeit. Für bis zu 12 Monate können sie eine...
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