Anwalt Erbrecht Kreuztal – Fachanwälte finden!

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Anwalt Erbrecht Kreuztal (© qualitystock - Fotolia.com)

Seit seiner Schaffung ca. 1870 ist das deutsche Erbrecht im Kern unverändert geblieben. Das Erbrecht ist ein Grundrecht. Es ist im Grundgesetz Art. 14 verankert. Stirbt ein Mensch, dann bedeutet das auch ein Ende seiner Rechtsfähigkeit. Ein anderes Rechtssubjekt tritt an die Stelle des Verstorbenen. Das andere Rechtssubjekt wird zum Träger der Pflichten und Rechte, die mit dem Tod des Verstorbenen für diesen erloschen sind. Im Erbrecht wird normiert, wer den Besitz eines Verstorbenen erhält und auf welche Weise das geschieht. Es umfasst u.a. Regelungen zum Erbschein, zur Erbfolge, zur Testamentsvollstreckung, zum Testament, zum Vermächtnis etc. Gesetzliche Regelungen finden sich in den §§ 1922 bis 2385, 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Erbschaften unterliegen in Deutschland der Erbschaftssteuer. Diesbezügliche gesetzliche Regelungen finden sich im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz.

Das Testament: Die letztwillige Verfügung hieb- und stichfest machen

Es ist dem Erblasser gemäß dem Paragraphen 1937 BGB möglich, Erben für sein Vermögen festzulegen. Hierfür von Nöten ist eine ...

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Zum Rechtsgebiet Erbrecht erhalten Sie Rechtsauskunft von Rechtsanwalt Jan Gatermann (Fachanwalt für Erbrecht) in dem Ort Kreuztal.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Kreuztal


Erbrecht OLG Oldenburg bestätigt: Testament auf Kneipenblock rechtsgültig
Ein ungewöhnlicher Testamentfall, verhandelt vom 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg unter dem Aktenzeichen 3 W 96/23 , hat für Aufsehen gesorgt: Ein Gastwirt aus dem Ammerland verfasste sein Testament auf einem Kneipenblock, welches von seiner Partnerin, die sich als Alleinerbin sah, beim Nachlassgericht zur Erteilung eines Erbscheins eingereicht wurde. Kneipenblock-Testament: Gericht zweifelt letzten Willen an Ein Gastwirt hinterließ nach seinem Ableben ein Testament, das auf einem im Gastraum gefundenen Kneipenblock notiert war. Darauf stand unter Datum und Unterschrift der Spitzname einer Person – „X“ – mit dem Vermerk „X bekommt alles“. Seine Lebensgefährtin, überzeugt, dass sie mit „X“ gemeint sei, strebte nach dem Erbschein. Das Amtsgericht Westerstede erkannte in dem ... weiter lesen
Erbrecht Testamentserstellung - Ihr letzter Wille in rechtssicherer Form
18.10.2023
Die Erstellung eines Testaments ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen für die Nachlassregelung in Erfüllung gehen. In diesem Rechtstipp möchte ich Sie über die verschiedenen Arten von Testamenten, die erforderliche Form, die sichere Hinterlegung, den Inhalt von Testamenten sowie Vermächtnisse und Auflagen informieren. 1. Testamente - Verschiedene Arten: Es gibt grundsätzlich zwei Hauptarten von Testamenten: das eigenhändige Testament und das öffentliche Testament. Das eigenhändige Testament wird eigenhändig und handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterzeichnet. Das öffentliche Testament wird vor einem Notar oder einem anderen dazu berechtigten Amtsträger errichtet. Welche Form in ... weiter lesen
Erbrecht Erbengemeinschaft - Rechte, Pflichten und Lösungswege
18.10.2023
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben . Dies tritt in der Regel ein, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat oder dieses keine eindeutige Regelung zur Erbfolge enthält. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft werden als Miterben bezeichnet und haben gemeinsam Anspruch auf den Nachlass des Verstorbenen. 1. Verfügen über Nachlassgegenstände: In einer Erbengemeinschaft haben alle Miterben ein Mitberechtigungsrecht an den Nachlassgegenständen. Das bedeutet, dass keiner der Miterben allein über die Vermögenswerte verfügen kann. Grundsätzlich bedarf es der Zustimmung aller Miterben für Verfügungen, wie beispielsweise den Verkauf von Immobilien oder anderen Vermögenswerten. 2. Verwaltung des Nachlasses: Die ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Kreuztal

... Verfügung, die einer bestimmten Form zu entsprechen hat. In Frage kommen hier der Erbvertrag oder auch das Testament. Ebenso wie der Erbvertrag so stellt auch das Testament Bestimmungen auf, wie der Nachlass verteilt werden soll. Im Testament hat der Erblasser u.a. die Option neben den Erben auch Ersatzerben, Vorerben, Miterben oder Nacherben zu bestimmen. Zudem kann er Anordnungen festlegen, welche von Erben zu erfüllen sind, um auch wirklich das vorgesehene Erbe zu erhalten. Ferner können im Testament selbstverständlich auch Vermögensgegenstände an bestimmte Personen verteilt werden. Ähnlich dem Testament ist der Erbvertrag. Im Unterschied zum Testament kann ein Erbvertrag nicht alleine verfasst werden. Vielmehr sind stets mindestens zwei Personen von Nöten. Er muss überdies notariell beurkundet werden. Aufgrund der unter anderen notariellen Beurkundung kommt dem Erbvertrag im Vergleich zum Testament eine deutlich stärkere Bindungswirkung zu. Liegt kein Testament bzw. auch kein Nottestament oder ein Erbvertrag vor und nimmt der Erblasser keine Erbeinsetzung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Wenn die gesetzliche Erbfolge greift, sind vor allem die Kinder erbberechtigt. Allerdings ist es der Wunsch vieler Ehepaare, dass nach dem Tod des Partners der andere zunächst Alleinerbe ist. Ist dies der Fall, dann sollte ein sogenanntes Ehegattentestament verfasst werden. In diesem können sich Ehepartner im Todesfall als Alleinerbe einsetzen. Die Testierfreiheit des Erblassers unterliegt jedoch gewissen Grenzen. Denn nahen Verwandten steht immer der sogenannte Pflichtteil zu, der eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass darstellt. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil wird nur in Form von Geld beglichen. Ein Anspruch auf Aushändigung einzelner Gegenstände besteht nicht. Das Pflichtteilsrecht ist gedacht, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen der Testierfreiheit auf der einen Seite und den familiären Interessen andererseits. Pflichtteilsberechtigt sind die folgenden Verwandten: Ehegatte, direkte Nachkommen, Enkel, Urenkel, Eltern. Allerdings ist auch ein Verzicht auf den Pflichtteil möglich. Der Verzicht auf den Pflichtteil muss vor dem Notar abgeschlossen werden, Paragraph 2348 Bürgerliches Gesetzbuch.

Enterbung: Ungeliebte Verwandte vom Erbe ausschließen

Wie bereits erwähnt ist es möglich, den Pflichtteil abzulehnen. Aber ebenso besteht die Option, auf die gesamte Erbschaft zu verzichten. Hauptsächlich wenn der Erblasser nur Schulden zu vererben hat, ist ein Erbverzicht unbedingt angeraten. Denn auch die Pflichten und Rechte aus Verbindlichkeiten gehen auf den Erben über. Gegenüber den Nachlassgläubigern haftet der Erbe für alle Nachlassverbindlichkeiten. Daneben kann die Ausschlagung auch persönliche Gründe oder auch erbschaftssteuerliche Gründe haben. Soll ein Erbverzicht erfolgen, dann muss dies fristgemäß dem Nachlassgericht mitgeteilt werden. Die Frist für die Ausschlagung eines Erbes beläuft sich in der Regel auf sechs Wochen, nachdem man Kenntnis über die Erbschaft erlangt hat. Handelt es sich bei dem Erben um eine Person unter 18 Jahren, dann hat der Sorgeberechtigte über eine etwaige Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Doch besteht nicht nur für Erben die Option, ein Erbe abzulehnen. Auch Erblasser können Personen vom Erbe ausschließen und diese enterben. Die Enterbung der nahen Verwandten muss im Testament oder in einem Erbvertrag erfolgen. Wissen sollte man, dass zwar Verwandte enterbt werden können, diese aber nichtsdestoweniger, handelt es sich um nahe Angehörige, den Pflichtteil erhalten. Außer ihnen ist eine Erbunwürdigkeit nachzuweisen. Von Erbunwürdigkeit spricht man z.B. im Falle eines Kindes, das eine Straftat verübt hat, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte. Auch wenn das Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet hat, liegt eine Erbunwürdigkeit vor.

Bei Differenzen mit der Erbengemeinschaft oder einer angestrebten Anfechtung des Testaments sollte man so schnell als möglich Unterstützung bei einem Rechtsanwalt einholen

Das Erbrecht ist diffizil und für den Laien nur schwer zu verstehen. Genau darum ist es sowohl Erblassern als auch Erben unbedingt angeraten, frühzeitig einen Anwalt für Erbrecht zu kontaktieren. In Kreuztal sind einige Rechtsanwaltskanzleien vertreten, die sich auf das Erbrecht spezialisiert haben. Ein Fachanwalt für Erbrecht in Kreuztal ist zum einen der beste Ansprechpartner, wenn es darum geht, ein rechtlich wasserdichtes Testament oder einen Erbvertrag niederzulegen. Er kann als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden und ebenfalls als Nachlassverwalter oder auch die Nachlasspflegschaft übernehmen. Ferner kann er dabei helfen, Antworten auf grundlegende Rechtsfragen zu erhalten wie: Was ist im persönlichen Fall besser, ein Testament oder eine Erbvertrag? Wie kann ein Erbstreit am besten verhindert werden? Zum anderen ist ein Rechtsanwalt für Erbrecht aus Kreuztal ein idealer Ansprechpartner, wenn es Streit um das Erbe gibt oder eine Testamentsanfechtung vorgenommen werden soll. Auch wenn es in einer Erbengemeinschaft zu einer Erbauseinandersetzung gekommen ist, kann der Rechtsanwalt aus Kreuztal für Erbrecht tatkräftig zur Seite stehen. Weil es bei Erbschaften nicht selten um größere Werte und Beträge geht, sollte die Vertretung bei einem Erbstreit spezialisierten Rechtsanwälten für Erbrecht überlassen werden. Ein Fachanwalt für Erbrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis über die nötige fachliche Kompetenz, die gewährleistet, dass Klienten die optimale Basis haben, um zu ihrem Recht zu kommen.

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